Bescheinigung Freibetrag
Hallo. Wie lange hat die Bank Zeit den erhöhten Freibetrag nach Vorlage der Bescheinigung zur Verfügung zu stellen?
Hallo. Wie lange hat die Bank Zeit den erhöhten Freibetrag nach Vorlage der Bescheinigung zur Verfügung zu stellen?
Hallo ich habe eine Frage :
Es geht darum ich lebe mit einer Frau und zwei Kindern zusammen wir gehen beide arbeiten und ich habe ein p Konto da ich der mehr Verdiener in unserer Beziehung bin und natürlich auch dadurch mehr kosten habe da ich ja für die drei aufkomme wollte ich fragen wie hoch kann mein Freibetrag sein und wie komme ich an eine Bescheinigung.
Lg Ramona wiegleb
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich habe einen Betrag auf meinen P-Konto überwiesen bekommen, der die Pfändungsfreigrenze übersteigt.
Seit 01.12.21 gilt das neue PKoFoG.
Die Zeitspanne für die nicht verbrauchtes Guthaben vor Pfändungen geschützt auf den P-Konto verbleiben kann, wurde auf drei Monate verlängert. § 899 Abs. 2 ZPO.
Die Bank hat nach den zweiten Monat den Restbetrag den Gläubiger überwiesen.
Ich habe reklamiert.
Die Antwort ist eine Frechheit. Wir haben das Geld schon überwiesen an den Gläubiger, Ende.
Ich möchte mein Geld zurück haben, es sind 703 Euro.
Kann ich Ihnen ein Mandat dafür übertragen. Ich wohne in München.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Guten Tag,
ich strebe einen Vergleich mit meinen Gläubigern an. Ich habe bisher noch alle Forderungen bezahlt, so dass die ersten Lastschriftrückgaben mit dem Start der Verhandlung über einen Vergleich einhergehen. Brauche ich dennoch ein P-Konto? Auch wenn der Vergleich erfolgreich ausgehandelt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Koch
Guten Morgen,
Ich habe ein P-Konto wo laufende Eingänge vom Gehalt und Kindergeld ein gehn.
Mein Gehalt erreicht nicht mal ansatzweise den Pfändungsfreibetrag was kann man da zb machen. Jetzt habe ich eine Nachzahlung der lohnsteuerbekommen wie lange darf es auf dem Konto verrechnet werden ohne das es gepfändet wird.
LG lux
Wie kann ich mit dem PK zur neuen Bank wechseln
Hallo, eine Frage zum P-Konto. Ich befinde mich in einer schwierigen Lage und habe Angst das wenn ich Mal nicht alle Raten zahlen eine Kontopfändung mir drohen könnte. Allerdings ist mein Konto auch überzogen und fast 9000€ im Minus. Wäre das ein Problem? Da ich ja sozusagen auch Schulden bei der Bank habe. Andererseits bekommen sie ja für die Überziehung auch Unmengen an Zinsen.
2. Frage: Kann man bei ihnen eine kostenlose Erstberatung bekommen wie ich meine Schulden los werden kann. Was der beste Weg wäre… Da ich bei der aktuellen Preissituation fast nicht mehr meine monatlichen Ausgaben bestreiten kann..
MfG David
Guten Tag meine Damen und Herren.
Ich bin seit 22.05.2022 in der Verbraucherinsolvenz. Wie lange benötigt man ein P-Konto?
Ich werde wohl Ende Oktober in die Wohlverhatrenssphase kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ludwig
Sehr geehrte Damen Und Herren,
Als GbR-Unternehmen haben wir noch ein Konto, das seit Januar 2018 gepfändet ist. Seitdem hat sich auf diesem Konto nichts bewegt (ich habe in einem anderen Land gearbeitet) und der Kontostand beträgt derzeit 3700 €. Die Pfändung durch den Kontrahenten (hier handelt es sich nicht um ein Büro) beläuft sich auf einen Betrag von 12.000 €, die Bank hat die Gelder jedoch bisher nicht überwiesen. Stand heute ist meine Situation sehr schwierig und daher stellt sich die Frage, ob ein solches Konto überhaupt noch in ein P-Konto umgewandelt werden kann, um den Betrag pfändungsfrei abzuheben? Mein Partner hat die Firma vor der Pfändung des Kontos verlassen, die Bank behauptet jedoch, dass sie ihn nicht von diesem Konto entfernen kann, selbst wenn ihr Unterlagen über die Abmeldung aus der GbR-Gesellschaft vorliegen.
MfG
Karol Kostrzewa
Guten Morgen,
Ich bin Franzose, lebe in Frankreich und habe ein deutsches Bankkonto bei der Bank N26.
Das Konto wurde im Februar 2023 in ein P-Konto mit einem Limit von 1340 € pro Monat umgewandelt.
Da ich verheiratet bin und zwei unterhaltsberechtigte Kinder habe, kann ich von einer Erhöhung des Zuschusses profitieren (2.398,42 € mit dem Online-Simulator).
Können Sie eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO für einen Franzosen?
Mit freundlichen Grüßen.
Cedric Bindler
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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