Gewerbesteuer bei UG Insolvenz, Gefahr der Durchgriffshaftung Geschäftsführer
Hallo ,
kann man Gewerbesteuerschulden mit in eine UG Insolvenz nehmen oder besteht die Gefahr der Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer ?
Hallo ,
kann man Gewerbesteuerschulden mit in eine UG Insolvenz nehmen oder besteht die Gefahr der Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer ?
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich benötige dringend Ihre Unterstützung in meiner Insolvenzangelegenheit.
Der Insolvenzverwalter, Herr Dr. Bornemann, hat mein Konto gepfändet. Laut Auskunft meiner Bank erfolgte diese Kontopfändung am 08.09.2025 durch den Insolvenzverwalter. Ich konnte jedoch nicht klären, ob zusätzlich auch eine Pfändung durch das Amtsgericht vorliegt. Da ich drei unterhaltspflichtige Personen habe, darf ich nach Pfändungstabelle bis zu 2.797,31 € behalten.
Am 03.11.2025 habe ich beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Kontofreigabe wegen einer möglichen Doppelpfändung gestellt, jedoch bisher keine Rückmeldung erhalten.
Zusätzlich wurde ich von der Sachbearbeiterin des Insolvenzverwalters, Frau Finette, telefonisch aufgefordert, für den Monat September 485,31 € zu zahlen. Bei einem Nettolohn von 4.156,66 € habe ich diesen Betrag am 03.11.2025 überwiesen. Am 04.11.2025 hat der Insolvenzverwalter weitere 521,70 € von meinem Konto eingezogen.
Im Oktober betrug mein Nettoverdienst 3.489,74 €. Der Insolvenzverwalter hat meinen Arbeitgeber zweimal schriftlich zur direkten Lohnpfändung aufgefordert. Daraufhin überwies mein Arbeitgeber am 25.11.2025 einen Betrag von 509,49 € an den Insolvenzverwalter. Mein Arbeitgeber droht mir nun sogar mit Kündigung, weil er „nichts mehr mit diesem Insolvenzverwalter zu tun haben möchte“.
Im November betrug mein Nettolohn 3.411,22 €. Der Insolvenzverwalter hat hiervon 1.687,40 € gepfändet. Ich habe ihn schriftlich um eine Erklärung der hohen Beträge gebeten, jedoch bisher keine Antwort erhalten. Beim Amtsgericht habe ich mich ebenfalls bereits beschwert.
Zusätzlich habe ich am 16.11.2025 einen neuen Gläubiger mit einer Forderung von 327,27 € beim Insolvenzverwalter angemeldet. Der Gläubiger teilte mir mit, dass der Insolvenzverwalter noch nicht auf seine Meldung reagiert hat.
Ich mache mir große Sorgen, dass mir dies hinsichtlich der Restschuldbefreiung Probleme bereiten könnte, obwohl ich meiner Mitteilungspflicht nachgekommen bin.
Meine zentrale Frage lautet daher:
Wenn ich aufgrund meiner drei Unterhaltspflichten laut Pfändungstabelle bis zu ca. 2.800 € behalten darf und monatlich nur etwa 200 € pfändbar wären – wie kann es sein, dass der Insolvenzverwalter mehrfach so hohe Beträge einzieht? Ich habe Sorge, dass hier eine unzulässige Doppelpfändung bzw. falsche Berechnung vorliegt.
Ich bitte Sie dringend um rechtliche Prüfung und Unterstützung, da ich den Vorgang allein nicht mehr überblicke und keine Risiken für meine Wohlverhaltensphase und die Restschuldbefreiung eingehen möchte.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Kajoui
Guten Tag.
Wollte nachfragen wie der Arbeitgeber bei meiner Privatinsolvenz es handhaben muss mit der Auszahlung der Jahressondervergütung.
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Anfuso
Ich habe bei Ihnen (AZ 572971-21) erfolgreich meine Privatinsolvenz 2025 erreicht. Nun ist meine Frage: Werden Gerichtskosten aus einem Strafverfahren, die ich bei Eröffnung des Insolvenzverfahren noch nicht kannte, trotz des abgeschlossenen Gerichtsverfahren, unter der Restschuldbefreiung fallen. Also nicht bezahlen müssen und den Hinweis geben des Insolvenzverfahren an die Kostenstelle der Staatsanwaltschaft? Auch hatte ich während des Insolvenzverfahren ein Gerichtsverfahren – welches einfach spät terminiert worden ist – gehabt und daraus sind abermals vor Abschluss Insolvenzverfahren wieder Kosten entstanden. Die muss ich wohl bezahlen. Oder ist es strickt nach Datum Beginn Insolvenzverfahren und alles was danach kommt muss bezahlt werden auch in Unkenntnis der noch nicht gestellten Kostenrechnung Gerichtsverfahren. Vielen Dank für eine Antwort und Veröffentlichung.
Guten Tag, ich hatte 2x einen Termin zur Kostenlosen Erstberatung.
sie hatten zu dieser Zeit auch angerufen,allerdings nur 1x durchklingeln lassen , sodas ich es nicht geschafft habe rechtzeitig ans Telefon zu gehen .
Bitte ich habe einen neuen Termin vereinbart ,bitte lassen sie länger durchklingeln.
Vielen Dank
Guten Tag ,
mein Mann hat viele Schulden. Er ist momentan im Ausland da sein Sohn einen tödlichen Verkehrsunfall hatte.Seitdem ist er psychisch und körperlich nicht in der Lage nach Deutschland zu reisen.
Gibt es eine möglichkeit trotzdem Insolvenz anzumelden ? Ich bin total überfordert mit den ganzen Schulden.Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Vielen Dank
Wie lange dauert es eine Bescheinigung zu erhalten?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe so viele Schulden,und ich weiß es nicht mehr ob schon mal eine privat Insolvenz hatte.
Und ob ich dann wieder eine bekomme das ist meine Frage.
Vielen lieben Dank
Lutz Drechsel
aus Zwickau
Hallo,
Ich befinde mich seit 1,5 Jahren in der Privatinsolvenz.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten mit einer Zwangsvollstreckung.
Die Gläubiger dürfen mich doch gar nicht kontaktieren,oder ?
Soll ich darauf reagieren?
Mfg Ramona Motte
Guten Tag,
ich bin in Privatinsolvenz seit einem halben Jahr. Ich erhalte eine Rente von 2.100,- Euro nach Abzug der Krankenversicherung. ABER: Ich muss auf diese Rente ja auch noch Steuern zahlen!
Meine UNVERSTEUERTE Rente wird von meinem Insolvenzverwalter jetzt aber so behandelt wie das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers, der ja bereits Steuern auf sein Einkommen gezahlt hat. D. h. Mein Insolvenzverwalter nutzt die Pfändungstabelle für Arbeitnehmer, um meinen Pfändungsbetrag zu berechnen.
Meine Frage dazu: Wie kann ich erreichen, dass auch meine zu zahlenden Steuern bei der Ermittlung des Pfändungsbetrages berücksichtigt werden..
Danke für Ihre Antwort.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
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