Privatinsolvenz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe so viele Schulden,und ich weiß es nicht mehr ob schon mal eine privat Insolvenz hatte.
Und ob ich dann wieder eine bekomme das ist meine Frage.
Vielen lieben Dank
Lutz Drechsel
aus Zwickau
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe so viele Schulden,und ich weiß es nicht mehr ob schon mal eine privat Insolvenz hatte.
Und ob ich dann wieder eine bekomme das ist meine Frage.
Vielen lieben Dank
Lutz Drechsel
aus Zwickau
Hallo,
Ich befinde mich seit 1,5 Jahren in der Privatinsolvenz.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten mit einer Zwangsvollstreckung.
Die Gläubiger dürfen mich doch gar nicht kontaktieren,oder ?
Soll ich darauf reagieren?
Mfg Ramona Motte
Guten Tag,
ich bin in Privatinsolvenz seit einem halben Jahr. Ich erhalte eine Rente von 2.100,- Euro nach Abzug der Krankenversicherung. ABER: Ich muss auf diese Rente ja auch noch Steuern zahlen!
Meine UNVERSTEUERTE Rente wird von meinem Insolvenzverwalter jetzt aber so behandelt wie das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers, der ja bereits Steuern auf sein Einkommen gezahlt hat. D. h. Mein Insolvenzverwalter nutzt die Pfändungstabelle für Arbeitnehmer, um meinen Pfändungsbetrag zu berechnen.
Meine Frage dazu: Wie kann ich erreichen, dass auch meine zu zahlenden Steuern bei der Ermittlung des Pfändungsbetrages berücksichtigt werden..
Danke für Ihre Antwort.
ich habe mich für eure Kanzlei entschieden um meine Insolvenz abzuwickeln. Was ich Schade finde dass ich auf meine Fragen per Mail oder Kontaktformular keine Antwort erhalte.
hallo , ich habe eine frage , bei den kosten pro gläubiger wie wird das gehandhabt . angenommen bei bank x habe ich 10 kleinkredite , muss ich dann 10x für einen gläubiger zahlen oder wird dieser als 1. gewertet ?
Danke und lieben gruß
Guten Tag, aufgrund meiner Dummheit und Rücksichtslosigkeit bin ich finanziell sehr schlecht aufgestellt. Ich war auch bei einer kostenlosen Schuldnerberatung, aber leider konnten sie mir nicht helfen. Der Hauptgrund war, dass ich Handys von mehreren Anbietern gekauft und verkauft hatte, als ich kein Geld mehr hatte. Ich wusste nicht, wie ich weitermachen sollte. Ich bin berufstätig, habe eine Frau und zwei kleine Kinder. Ich würde gerne ein normales Leben führen, weiß aber nicht wie. Ich würde meine Fehler gerne korrigieren, habe aber keine Ahnung wie.Entschuldigen Sie bitte meine Rechtschreibfehler, aber ich komme aus dem Ausland und schreibe mithilfe eines Übersetzers. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich seit meiner Ankunft in Deutschland keinen einzigen Tag arbeitslos war. Gibt es einen Ausweg aus dieser Situation?
Mein (autistischer) erwachsener Sohn, ohne eigenes Einkommen ( verheiratet, 3 schulpflichtig Kinder) hatte Schulden aus Studienzeiten.
Er hat sich nun bei der Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz entschieden.
Kann ich ihm mtl. einen Unterhalt in Höhe von ca. 550 Euro zahlen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Insolvenz hat?
Danke für Ihre Antwort.
Hallo
am 08.09.25 wurde meine Restschuldbefreiung nach der Wohlverhaltensphase erklärt.
Am 12.08.2025 hat mir das Finanzamt die Aufrechnung von Steuererstattungen für das Jahr 2025 und früher erklärt. § 226 Abgabenordnung und § 387ff BGB.
Ich habe am 31.7 meine Steuererklärung für 2024 abgegeben, hier wird eine Rückzahlung sein. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit März 2024 Privatinsolvent. Ich habe eine Unfallversicherung und auch eine Verletzung die eine Invalidität für den Rest meines Lebens nicht auslässt. Soviel ich weiß ist die Invaliditätsumme nicht Pfändbar, leider macht mir der Insolvenzverwalter sehr viel druck und will das Geld Pfänden. Ich hätte gerne einen Termin am besten telefonisch oder via Zoom.
Meine Telefonnummer ist die 015128051907. ich hoffe sie kommen mit guten Nachrichten mit denen wir vor gericht gehen können.
Ich war Vorstand eines SV und mußte 2020 Insolvenz anmelden. Das Objekt wurde für 150 000 € verkauft. Die Gläubiger wurden zu 100 % befriedigt. Ich selbst war auch Gläubiger. Am 13.11.2024 wurde durch nach Abhalten des Schlußtermins im schriftlichen Verfahren durch Beschluß des AG das Insolvenzverfahren aufgehoben. Zu der Zeit habe ich durch einen anonymen Hinweis erfahren, das ein höheres Angebot über 205 000 € vorlag. Dies wurde nicht berücksichtigt. Deshalb habe ich gegen den Aufhebungsbeschluß fristgerecht Erinnerung erhoben. Diese wurde jetzt mit Beschluß des AG zurückgeweisen. Unter Rechtsbehelfsbelehrung steht, das der Beschluß mit Rechtsmittel nicht anfechtbar ist. Ich habe Beweise für dieses höhere Angebot vorgelegt. Diese wurden aber vom Amtsgericht nicht gewürdigt. Das AG schreibt das dem Gericht keine Belege über einen weiteren Kaufinteressenten vorliegt. Der Insolvenzverwalter schreibt, ich solle von solchen unsubstanzierten Äußerungen Abstand nehmen. Die Verwertung hat eine Firma Immvert vorgenommen. Der Insolvenzverwlter hat dies aber unterbrochen und an sich gezogen. Meine Frage wie kann ich noch gegen den Beschluß des AG vorgehen.
Ich bin auch bereit hierfür Geld für Kosten auszugeben.
MfG JG
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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