Gläubigerverzeichnis und Schufaeintrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn möglich, dann bitte zwei Sachverhalten erklären.
1.) Im Gläubigerverzeichnis (Stand vor 3 Jahren) ist eine Forderung von 3.677 Euro aufgeführt. In meiner aktuellen Schufaauskunft (Stand Juni 2018) ist diese Forderung ebenfalls noch eingetragen, allerdings mit einem gemeldeten Forderungsbetrag von 4.058 Euro zum 29.12.2017.
Heißt es, dass dieser Gläubiger mein Insolvenzverfahren nicht anerkennt oder kann er seine Forderung wer weiß wie lange der Schufa melden? Und wie kann ich diesen Schufaeintrag loswerden?
2.) Eine Forderung (Finanzamt) unter lfd. Nr. 4 wurde unter Inanspruchnahme der abgesonderten Befriedung angemeldet. Es wurde keine Forderung mit dem Hinweis auf eine vorsätzliche begangene unerlaubte Handlung angemeldet.
Die Forderung Steuern und Abgaben im Detail wie folgt:
Zeitwert: 6.585 Euro
Aus-/AbsR: 37.828 Euro
Verbindlichkeiten: -31.243 Euro
Was heißt das im Klartext?
Für eine Rückmail vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Petersen



