Landgericht Berlin, Urteil vom 23.03.2021

Aktenzeichen: 23 O 156/20

Gegenstand dieses Verfahrens war ein VW Tiguan Sport & Style 4Motion 2,0 l TDI 125 kW. Die Richter verurteilten die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Daher erhält der Kläger den Kaufpreis für das Auto zurück. Abgezogen wird eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer.

Im Gegenzug gibt der Käufer das Auto zurück.

Fakten zum Urteil:

Aktenzeichen:

 23 O 156/20

Betreff:

Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal

Beklagt:

Volkswagen AG

Gericht:

Landgericht Berlin

Verkündet am:

23.03.2021

Ergebnis:

Die Volkswagen AG wird verurteilt, dem Kläger Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu zahlen.