Fahruntüchtigkeit

“Einfach mal eben so” und “nach Belieben” Autofahren wäre schön – ist aber nicht möglich. Neben unzähligen Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften, die der Sicherheit von Straßenverkehr und Verkehrsteilnehmern dienen, gibt es noch andere grundlegende Voraussetzungen, um sich hinter das Steuer setzen zu dürfen. Dazu gehört zum einen der Besitz des Führerscheins bzw. einer gültigen Fahrerlaubnis. Zum anderen – und das wird häufig unterschätzt – muss man auch aktuell in der Verfassung sein, ein Kfz zu führen, das heißt, man muss geistig, körperlich und charakterlich dazu in der Lage sein.

Blutuntersuchung

Spaß, Fröhlichkeit und Ausgelassenheit sind groß, wenn man zusammen Geburtstage feiert, an einer Gartenparty teilnimmt oder gute Freunde nach Monaten mal wiedersieht. Zur guten Stimmung gehört für viele ein Glas Wein, Bier oder Sekt wie selbstverständlich dazu. Doch so groß Freude und Frohsinn sind, so groß können unter Alkoholeinfluss auch Leichtsinn und Übermut werden und der Partystimmung ein jähes Ende setzen – nämlich dann, wenn man sich alkoholisiert hinter das Steuer setzt und in eine Verkehrskontrolle gerät. In einer solchen Situation kommt man um einen Alkoholtest häufig nicht herum.

Lohnpfändung

Vermögensverzeichnis

Gerichtsvollzieher

Sachpfändung

Ende des Arbeitsverhältnisses – Rechte und Pflichten

Eine berufliche Tätigkeit, die Spaß macht und bei der man das in Studium oder Ausbildung Erlernte anwenden kann, dazu ein angenehmes Betriebsklima, nette Chefs und Kollegen – kurzum: ein Arbeitsplatz an dem man sich wohlfühlt und den man gar nicht mehr wechseln möchte – für viele Arbeitnehmer wie ein 6er im Lotto. Doch wie bei der Lotterie ist einem auch bei der Arbeit das Glück nicht immer hold. Sei es, weil die Chemie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht stimmt und die Probezeit nicht verlängert wird, weil der Arbeitnehmer nach Jahren eine neue Herausforderung sucht oder weil der Arbeitgeber Personal abbauen muss und betriebsbedingt kündigt – mit dem Arbeitsverhältnis ist Schluss.