Globalzession

Roller-Tuning

Ein Urlaub in “Bella Italia” hat seinen ganz eigenen Charme: berühmte Bauwerke, schöne Altstädte und idyllische Landschaften einerseits; Strände und Meer, aber auch Wanderwege andererseits – für jeden ist etwas dabei. Besonders wenn man in den Städten Italiens unterwegs ist, muss man sich als Autofahrer im Straßenverkehr allerdings auf einiges einstellen: Italiener pflegen nämlich ihren “eigenen” Fahrstil – und der ist manchmal nicht nur flott, sondern durchaus rasant. Und als müsste man aufgrund des ungewohnten Fahrstils im Urlaubsland nicht schon aufmerksam und konzentriert genug sein, verlangen die vorbeiflitzenden Motorroller, die in Italien besonders viel unterwegs sind, zusätzlich höchste Aufmerksamkeit ab.

Insolvenzbeschlag

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Mancher Autofahrer kennt das Szenario nur zu gut: man verbringt einen schönen Tag mit Freunden in der Stadt, unternimmt einen kleinen Shoppingbummel, geht ins Kino und anschließend noch etwas Essen, um den gemeinsamen Tag ausklingen zu lassen – am Auto wartet dann aber eine böse Überraschung und ein “Stimmungskiller”: das berüchtigte “Knöllchen” wegen Falschparken; etwa weil man die Parkzeit überzogen hat, auf einem Gehweg geparkt hat oder sein Fahrzeug anderweitig rechtswidrig abgestellt hat. Abhängig vom Vergehen kann Falschparken den Verkehrssünder teuer zu stehen kommen, sodass gegebenenfalls nicht “nur” eine Verwarnung in Form eines Strafzettels, sondern ein Bußgeldbescheid droht.

Offenbarungseid

Betriebsferien und Betriebsurlaub

Aus Sicht des Kunden sieht das manchmal so aus: es ist Samstagvormittag, man will entspannt in das Wochenende starten – dazu fehlen allerdings noch leckere Brötchen und Croissants. Eigentlich kein Problem, der Bäcker liegt ja direkt um die Ecke. Doch kaum ist man da, steht man vor verschlossener Tür: “Wir machen Betriebsferien und sind an Tag xy wieder für Sie da” – das haben wohl die meisten schon einmal erlebt. Der perfekte Start in das Wochenende ist dann doch nicht so perfekt und der Ärger im ersten Moment mitunter groß.

Urlaub – Rechte des Arbeitgebers

Macht die Arbeit Spaß, geht sie oftmals leicht von der Hand – besonders wenn der lang ersehnte Urlaub näher rückt und die Vorfreude von Tag zu Tag steigt. Ist der Urlaub dann endlich “da”, ist es allerdings mitunter schwer, wirklich von der Arbeit abzuschalten und sich zu erholen. Die einen sind – “sorglos” und ohne sich dabei etwas “zu denken” – im Urlaub über das Handy permanent erreichbar und geben aus der Ferne Arbeitsanweisungen. Bei den anderen schleicht sich eine gewisse “Horrorvorstellung” ein, dass der Arbeitgeber sie zum Beispiel aus ihrem Urlaub zurückholt – Erholung stellt sich so in beiden Fällen nur bedingt ein.

Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) des Arbeitnehmers

Die Arbeit im Büro ist für den Tag geschafft, liegengebliebene Dinge im Haushalt konnten auch erledigt werden und man hatte sogar noch Zeit, sich am Abend in gemütlicher Runde mit Freunden treffen… ein rundum “produktiver” Tag – nach dem man zwar nicht selten müde ins Bett fällt, aber das vorherrschende gute Gefühl gibt einem Elan für den nächsten Tag. Doch am folgenden Morgen, wenn der Wecker klingelt, ist alles ganz anders: der “Schädel brummt”, die Nase ist verschnupft, der Hals tut weh und die Gliedmaßen schmerzen – der (Arbeits)Tag, den man eigentlich mit so viel Elan angehen wollte, ist gelaufen. Vielmehr hat einen die jährliche Grippewelle eingeholt, die einen krank ans Bett fesselt.