Gesamten Kaufpreis zurückerhalten mit Widerruf des Autokredits

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Durch Widerruf des Autokredits 70.000 km kostenlos gefahren

Dass der Widerruf des Autokredits eine attraktive Rückgabe-Möglichkeit für das Auto ist, war schon lange Fakt. Über die Rückabwicklung geben Sie Ihr Auto, sei es ein schmutziger Diesel oder aber ein Benziner, zurück. Dafür erhalten Sie Ihre Anzahlung und sämtliche geleisteten Raten von der Bank. Ein Widerruf kann auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrags ausgesprochen werden. Der Vorteil liegt auf der Hand, das Vorgehen bietet einen bedeutenden finanziellen Vorteil. Denn der Wertverlust des Autos fällt nichts ins Gewicht – wäre da nicht der Abzug für die sogenannte Nutzungsentschädigung. Für gefahrene Kilometer wird häufig nach einer Formel ein bestimmter Betrag von der Rückzahlung abgezogen.

Keine Nutzungsentschädigung bei jungen Finanzierungen

Wurde der Vertrag aber nach dem 13.06.2014 abgeschlossen, darf die Herstellerbank nach unserer Auffassung keine Abzüge vornehmen, sondern muss die gesamte Summe zurückzahlen. Beschädigungen oder gefahrene Kilometer fallen dann nicht mehr ins Gewicht. Das Landgericht Ravensburg hat dies in einem aufsehenerregenden Urteil jetzt bestätigt. In dem hier entschiedenen Fall ist ein Autokäufer 70.000 Kilometer kostenfrei gefahren.

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Das Urteil: Bank hat kein Anrecht auf Nutzungsentschädigung

Das Urteil des LG Ravensburg könnte auch bisher skeptische Kunden überzeugen, den Widerruf zu nutzen. Im konkreten Fall kaufte der Kläger im Juni 2015 einen gebrauchten Skoda Roomster TSI zum Preis von rund 11.000 Euro. Wie es vielfach bei Autokäufen üblich ist, finanzierte er die Summe über ein Darlehen bei der Herstellereigenen Bank. Über die nächsten Jahre fuhr er rund 70.000 Kilometer mit dem Fahrzeug, hätte also bei einem Weiterverkauf deutliche Einbußen in Kauf nehmen müssen.

Dann ließ der Kunde seinen Darlehensvertrag durch spezialisierte Anwälte prüfen. Bei der Prüfung fiel auf, dass der Vertrag an vielen Stellen fehlerhaft war. Fehler, wie sie typisch für Verträge sind, die Autobanken mit ihren Kunden geschlossen haben. Die Fehler waren so gravierend, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen nie wirksam zu Laufen begonnen hatte. Der Kunde erklärte daraufhin den Widerruf und lag damit rechtlich noch innerhalb der Widerrufsfrist.

Die Volkswagen Bank als Darlehensgeber lehnte den Widerruf ab und machte auch kein tragfähiges Vergleichsangebot, somit ging der Fall vor das LG Ravensburg. Hier folgten die Richter den Argumenten des Kunden. Die Bank muss nicht nur den Widerruf auch nach über zwei Jahren noch gegen sich gelten lassen. Sie ist außerdem nicht berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen, denn sie hatten den Kunden über entscheidende Teile des Widerrufsrechts nicht informiert.

Näheres zum Widerrufsjoker erläutert unser Rechtsanwalt und Partner Ilja Ruvinskij in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung:

Fahrzeug zum Neupreis zurückgeben

Der Widerrufsjoker ohne Nutzungsentschädigung ist für Autokäufer, die ihr Fahrzeug über die Herstellerbank finanziert haben, eine Gelegenheit, sich zum Neupreis von dem gebrauchten Auto zu trennen.

Da das Landgericht Ravensburg nun eine ausführliche Begründung geliefert hat, warum die Nutzungsentschädigung nicht anfällt, dürfte das Urteil Schule machen. Es ist zu erwarten, dass sich jetzt weitere Gerichte dieser Auffassung anschließen werden. Denn auch wenn das Urteil gegenüber der Bank hart erscheinen mag, ist es genau die Rechtsfolge, die vom Gesetzgeber vorgesehen war. Ziel ist es, Verbraucher vor komplizierten und undurchsichtigen Verträgen zu schützen. Wenn eine Bank ihre Verträge trotzdem unvollständig und fehlerhaft gestaltet, muss sie bei Widerruf den gesamten Neupreis, bzw. bei gebraucht gekauften Autos den Kaufpreis, zurückzahlen, ohne irgendwelche Abzüge.

Aber auch für den Fall, dass doch eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zu zahlen ist, sind die Abzüge bei einer gewöhnlichen Fahrzeugnutzung verhältnismäßig gering. Unsere Auswertung von 1900 Autokäufen hat eine durchschnittliche Nutzungsentschädigung von ca. 130 EUR pro Monat ergeben.

Millionen Kreditverträge zahlreicher Autobanken stehen nun auf dem Prüfstand. Nutzen auch Sie die Chance, die der Widerrufsjoker bietet.

So gehen wir für Sie vor

  • Kostenfrei anrufen

    Rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenfrei über Ihre Widerrufschancen beraten

  • Darlehensvertrag zusenden

    Senden Sie uns eine Kopie Ihres Darlehensvertrags zu.

  • Wir überprüfen

    Wir überprüfen kostenfrei, ob Sie Ihren Autokredit widerrufen können

  • Erklärung des Widerrufs

    Wir beraten Sie kostenfrei zum bestmöglichen Vorgehen. Der Widerruf des Darlehensvertrags kann auch noch viele Jahre nach dem Vertragsschluss wirksam erklärt werden.

  • Verhandlungen mit Ihrer Bank

    Wir verhandeln mit Ihrer Bank

  • Vertretung vor Gericht

    Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht

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Ihre Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei. Ihre Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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