Urteile und Medienberichte zum Autokredit Widerruf

Telefonische Erstberatung

KOSTENLOS

0221 – 6777 00 55

Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT

Kostenlosen Rückruf anfordern

    Widerruf von Autokrediten beschäftigt die Gerichte

    Bei einem Darlehensvertrag handelt es sich grundsätzlich um eine einfache Angelegenheit: Person A überlässt Person B eine Summe Geld. Person B zahlt das Geld nach einer festgelegten Zeit mit Zinsen zurück.

    Doch wenn es sich um einen Autokredit handelt, wird die Angelegenheit deutlich komplizierter. Erstens handelt es sich beim Darlehensgeber dann um eine Bank. Banken unterliegen viel strengeren Pflichten bei Darlehensverträgen, da sie naturgemäß deutlich mehr Erfahrung damit haben, als ein normaler Bankkunde. Sie müssen daher den Darlehensnehmer genau über seine Rechte in Kenntnis setzen.

    Zweitens dient der Darlehensvertrag zur Finanzierung eines bestimmten Objekts, und zwar eines Autos. Juristisch betrachtet sind deshalb der Kreditvertrag und der Kaufvertrag über das Auto “verbundene Verträge”. Der eine Vertrag kann ohne den anderen Vertrag nicht bestehen bleiben.

    Daraus ergibt sich eine Rechtslage, die von Autokäufern nun genutzt werden kann. Denn die Banken haben die Kunden eben nicht genau über ihre Rechte informiert und damit Fehler in den Darlehensverträgen gemacht. Aus diesem Grund gilt das Widerrufsrecht “ewig” weiter. Der Kunde kann den Darlehensvertrag widerrufen. Der Vertrag wird nichtig, dies gilt dann auch für den damit verbundenen Kaufvertrag.

    Da es sich um eine komplexe Materie handelt, ist es kein Wunder, dass sich zahlreiche Gerichte damit befasst haben. Denn die Banken wollten sich natürlich nicht vorwerfen lassen, fehlerhafte Verträge genutzt zu haben. Doch die Gerichtsurteile sprechen Bände: Die Verträge waren fehlerhaft und der Widerruf der Autokredite ist wirksam.

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    10.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Widerruf des Autokredits: Diesel einfach zurückgeben

    Diesel-Fahrzeuge haben stark an Beliebtheit und Wert eingebüßt. Einen Diesel zu einem wirtschaftlichen Preis loszuwerden, ist daher schwierig geworden. Hier kommt der Widerruf des Autokredits in Spiel.

    Wenn Sie beim Abschluss des Darlehens nicht vollständig über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, besitzen Sie ein praktisch ewiges Widerrufsrecht. Sie profitieren also von Fehlern der Bank und werden so gestellt, als hätten Sie den Vertrag niemals abgeschlossen.

    Tatsächlich haben die wenigsten Banken die strengen Vorgaben erfüllt. Trotzdem lehnen sie den Widerruf der Kreditnehmer meistens ab. Viele Fälle werden deswegen vor Gericht verhandelt. Immer wieder wurde der wirksame Widerruf dabei gerichtlich bestätigt.

    Chronik der Urteile zum Autokredit Widerruf

    • Das erste verbraucherfreundliche Urteil zum Autokredit Widerruf gab es bereits im November 2017. Das Landgericht Arnsberg erklärte einen Finanzierungsvertrag für widerrufbar (Az.: I-2 O 45/17). Der Kläger war Dieselkunde bei VW. Er konnte seinen Diesel zwei Jahre nach dem Kauf zurückgeben.

    • Auf Arnsberg folgte im Dezember 2017 dann Berlin (Az.: 4 O 150/16). Auch die Richter am Landgericht erkannten den Widerruf des Klägers an. Ein weiteres positives Urteil erging im Januar 2018 am Landgericht Ellwangen (Az.: 4 O 232/17). Wenig später urteilten auch die Richter des Landgerichts München I im Sinne des Klägers (Az.: 29 O 14138/17).

    • Dann folgte am 22.03.2018 ein Urteil, das die Rechte der Autokäufer und der Geschädigten im Dieselskandal weiter gestärkt hat. Es stammt aus der Abgas-Hauptstadt Deutschlands: Das Stuttgarter Landgericht (Az.: 14 O 340/17) sah es als erwiesen an, dass auch in diesem Fall keine hinreichende Belehrung des Kunden stattgefunden hatte. Damit haben bereits die VW-Bank, die Commerz Finanz sowie die Mercedes-Bank vor Gericht Niederlagen kassiert.

    • In vielen Fällen gilt eine besonders verbraucherfreundliche Rechtslage, die wir auch immer wieder betonen. So auch in einem Fall vor dem Landgericht Hamburg.  Wie die FAZ berichtet, erhielt ein Hyundai-Kunde den gesamten vom ihm an die Bank gezahlten Betrag zurück. Es wurde keine Nutzungsentschädigung für bisher gefahrene Kilometer abgezogen. Der Kunde ist sein Auto also über die gesamte Zeit völlig kostenfrei gefahren.

    • Ein Widerruf des Autokredits berechtigt zur Rückforderung sämtlicher Raten, ohne davon irgendetwas für gefahrene Kilometer abziehen zu müssen, wenn der Vertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen wurde. Dies bestätigte auch das Landgericht Ravensburg. Laut Urteil vom 07.08.2018 erhält ein Skoda-Kunde den gesamten Kaufpreis zurück, obwohl er mit dem Auto in drei Jahren bereits rund 70.000 Kilometer gefahren war.

    • Am 24.07.2018 erreichte unsere Kanzlei in Stuttgart ein ebenso positives Urteil. Die Mercedes-Benz Bank wurde verurteilt, für die vom Kläger finanzierte C-Klasse den gesamten bisher bezahlten Betrag zurückzuerstatten (Aktenzeichen 25 O 73/18).

    • Im März 2019 wurde auch die Santander Bank zu einer Rückzahlung des gesamten Kaufpreises ohne Abzug von Nutzungsentschädigung verurteilt. Auch dieses Urteil wurde durch unsere Kanzlei erstritten.

    Banken wollen Präzedenzfälle zum Autokredit Widerruf vermeiden

    Die Anzahl positiver Urteile wirkt auf den ersten Blick gering. Der Grund dafür ist, dass die Banken versuchen, die Zahl der Urteile gering zu halten. Die Außenwirkung von durch die Kunden gewonnenen Prozessen wird weitere Kunden ermutigen, selbst den Widerruf zu erklären. Außerdem gibt jedes positive Urteil den Klägern bessere Argumente. Deswegen einigen sich viele Herstellerbanken auf einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Kunden. Dass es noch nicht mehr positive Urteile gegeben hat, ist dementsprechend auf die Verhandlungsbereitschaft der Banken zurückzuführen. Sie fürchten eine Klagewelle – ausgelöst durch weitere positive Urteile zugunsten der Verbraucher.

    Der Autokredit Widerruf in den Medien

    Auch in den Medien steigt die Aufmerksamkeit für den Autokredit Widerruf. Somit werden immer mehr Verbraucher über diese lukrative Option informiert. Gerade bei Geschädigten des Abgasskandals ist der Widerruf des Autokredits beliebt. Doch auch Benziner können einen finanziellen Vorteil erreichen. Hier ein Überblick über das Medienecho.

    Autokredit Widerruf in Print- und Onlinemedien

    Schon bald berichteten zahlreiche Printmedien über die Hintertür im Abgasskandal.

    Die Frankfurter Allgemeine Zeitung widmet dem verbraucherfreundlichen Urteil des Hamburger Landgerichts einen interessanten Artikel. Das Besondere an dem Urteil vom 29. Juni 2018 ist die Bestätigung der von unserer Kanzlei vertretenen Auffassung, dass bei Widerruf von Verträgen, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, keine Nutzungsentschädigung anfällt. Der Kunde kann also sämtliche Tilgungszahlungen und die Anzahlung zurückerhalten und ist sein Auto völlig kostenfrei gefahren.

    Logo der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

    Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Widerrufsjoker als “Chance für Dieselgeschädigte”. Enthalten ist auch ein Interview mit unserem Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei, Ilja Ruvinskij.

    Auch die Wirtschaftswoche informiert ihre Leser, wie diese den Dieselkauf rückgängig machen können.

    Logo der Wirtschaftswoche

    Der Focus berichtet in seiner Print- und Online-Version: Mit dem Widerruf kommen Sie aus dem Diesel-Schlamassel. Der Bericht enthält auch ein kurzer Überblick über positive Urteile.

    Logo vom Online Fokus

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    10.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Das öffentlich-rechtliche Fernsehen zum Autokredit Widerruf

    Auch das öffentlich-rechtliche Fernsehen berichtet über den Widerruf von Autokrediten. Ein Beitrag des ARD Wirtschaftsmagazins Plusminus setzt sich intensiv mit dem Thema auseinander und bedient sich dabei der Expertise unseres Rechtsanwalts und Partners Dr. V. Ghendler.

    Schadensersatzklagen gegen die Hersteller in den Medien

    Aufmerksamkeit schenken die Medien auch denjenigen, die sich für ein Vorgehen gegen den Händler entscheiden. Denn auch hier kann eine Klage zum Erfolg führen. Und dieser Erfolg unterscheidet sich am Ende gar nicht so sehr von dem eines Widerrufs. Viele Online Magazine berichten so von Kunden, die sich erfolgreich gegen den Hersteller wehren und eine Rücknahme ihres schmutzigen Diesels erreichen konnten. In Anbetracht anhaltender Negativschlagzeilen um den Abgasskandal präsentieren die Medien hier einen Ausweg für diejenigen, für die der Autokredit Widerruf keine Option ist.

    Positives Medienecho

    Das mediale Echo zum Autokredit Widerruf und Schadensersatzklagen enttäuschter Kunden ist durchweg positiv. Dabei avanciert der Widerruf des Autokredits immer mehr zum Mittel der Wahl im Dieselgate. Die verbraucherfreundliche Position der Medien ist nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die Automobilriesen immer wieder neue Angriffspunkte liefern. Gerade in Anbetracht der Diskussion um Fahrverbote und andere Maßnahmen, die die Dieselfahrer empfindlich treffen, ist es wichtig, über die Möglichkeiten zu informieren. In Zeiten, in denen ein Verkauf unmöglich erscheint, richtet sich der Fokus der Medien immer mehr auf alternative Vorgehensweisen wie den Autokredit Widerruf.

    Ihre Rechte im Abgasskandal – Autokredit Widerruf oder Schadensersatz

    Unsere Kanzlei beschäftigt sich nur seit Jahren mit dem Widerruf unterschiedlicher Kreditverträge. Wir betreuen inzwischen viele Mandanten, die vom Abgasskandal geschädigt sind. Bei uns erhalten Sie eine professionelle und kostenlose Analyse Ihres Falles – unabhängig davon, ob Sie finanziert haben oder nicht. Wir überprüfen Ihren Kreditvertrag und erläutern Ihnen Ihre Rechte im Abgasskandal. Dabei gehen wir auf Ihre individuellen Interessen ein. Nicht immer ist eine Rückabwicklung gewünscht. Ein Vorgehen kann aber auch die Verbesserung der Vertragskonditionen oder eine Entschädigung in Geld zum Ziel haben.
    Auch über Finanzierungsmöglichkeiten – beispielsweise durch die Rechtsschutzversicherung – informieren wir Sie gerne bei unserer kostenlosen Erstberatung.
    Einen ersten Anhaltspunkt bietet Ihnen unser übersichtlicher Rückabwicklungsrechner.

    Anwaltliche Dokumentenprüfung

    ✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

    Über

    10.000

    geprüfte Fälle

    Kostenlose telefonische Erstberatung:

    (Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

    Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Urteile und Medienberichte zum Autokredit Widerruf”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

    2 Kommentare
    1. Dittrich R.
      says:

      Gibt es erste Urteile zur Kreditrückabwicklung?
      Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
      Bekomme ich nach dem Urteil bei der Bank wieder einen Kredit (z.b Audibank)
      Kann ich während des laufenden Verfahrens das Auto verkaufen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Dittrich,

        vielen Dank für Ihre Fragen.
        Die Zahl der Urteile zum Kreditwiderruf ist mittlerweile sehr hoch. Zuletzt beschäftigte das Thema sogar den Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass Kreditverträge bei widersprüchlichen oder unverständlichen Verbraucherinformationen widerrufbar sind.
        Das Verfahren kann sich über 6 bis 12 Monate hinziehen, einen außergerichtlichen Vergleich kann man vielfach schon schneller erreichen.
        Bislang haben wir von keinem Mandanten gehört, dass ihm aufgrund des Vorgehens ein Kredit verweigert wurde. Die Banken und Autohersteller verdienen schließlich an den Krediten Geld.
        Von einem Verkauf des Autos beim laufenden Verfahren raten wir eher ab.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

    Dein Kommentar

    An Diskussion beteiligen?
    Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © Copyright - KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei