Widerruf von Autokrediten beschäftigt die Gerichte
Bei einem Darlehensvertrag handelt es sich grundsätzlich um eine einfache Angelegenheit: Person A überlässt Person B eine Summe Geld. Person B zahlt das Geld nach einer festgelegten Zeit mit Zinsen zurück.
Doch wenn es sich um einen Autokredit handelt, wird die Angelegenheit deutlich komplizierter. Erstens handelt es sich beim Darlehensgeber dann um eine Bank. Banken unterliegen viel strengeren Pflichten bei Darlehensverträgen, da sie naturgemäß deutlich mehr Erfahrung damit haben, als ein normaler Bankkunde. Sie müssen daher den Darlehensnehmer genau über seine Rechte in Kenntnis setzen.
Zweitens dient der Darlehensvertrag zur Finanzierung eines bestimmten Objekts, und zwar eines Autos. Juristisch betrachtet sind deshalb der Kreditvertrag und der Kaufvertrag über das Auto “verbundene Verträge”. Der eine Vertrag kann ohne den anderen Vertrag nicht bestehen bleiben.
Daraus ergibt sich eine Rechtslage, die von Autokäufern nun genutzt werden kann. Denn die Banken haben die Kunden eben nicht genau über ihre Rechte informiert und damit Fehler in den Darlehensverträgen gemacht. Aus diesem Grund gilt das Widerrufsrecht “ewig” weiter. Der Kunde kann den Darlehensvertrag widerrufen. Der Vertrag wird nichtig, dies gilt dann auch für den damit verbundenen Kaufvertrag.
Da es sich um eine komplexe Materie handelt, ist es kein Wunder, dass sich zahlreiche Gerichte damit befasst haben. Denn die Banken wollten sich natürlich nicht vorwerfen lassen, fehlerhafte Verträge genutzt zu haben. Doch die Gerichtsurteile sprechen Bände: Die Verträge waren fehlerhaft und der Widerruf der Autokredite ist wirksam.
Gibt es erste Urteile zur Kreditrückabwicklung?
Wie lange kann sich das Verfahren hinziehen?
Bekomme ich nach dem Urteil bei der Bank wieder einen Kredit (z.b Audibank)
Kann ich während des laufenden Verfahrens das Auto verkaufen?
Sehr geehrter Herr Dittrich,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Die Zahl der Urteile zum Kreditwiderruf ist mittlerweile sehr hoch. Zuletzt beschäftigte das Thema sogar den Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied, dass Kreditverträge bei widersprüchlichen oder unverständlichen Verbraucherinformationen widerrufbar sind.
Das Verfahren kann sich über 6 bis 12 Monate hinziehen, einen außergerichtlichen Vergleich kann man vielfach schon schneller erreichen.
Bislang haben wir von keinem Mandanten gehört, dass ihm aufgrund des Vorgehens ein Kredit verweigert wurde. Die Banken und Autohersteller verdienen schließlich an den Krediten Geld.
Von einem Verkauf des Autos beim laufenden Verfahren raten wir eher ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt