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DSL Bank – Widerrufsjoker nutzen, Ersparnisse sichern

Die DSL Bank ist sehr aktiv auf dem Gebiet der privaten Immobilienfinanzierung. Wie die meisten anderen Banken auch verwendete die DSL Bank bei ihren Darlehensverträgen reihenweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Alle Verträge, die in der Zeit nach dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, können widerrufen werden. Für die sog. Altverträge (2002- Juni 2010) wurde die Widerrufsmöglichkeit durch eine Gesetzesänderung abgeschafft.

Vorteile des Widerrufsjokers gegen die DSL Bank

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass der Darlehensvertrag bei der DSL Bank noch viele Jahre nach seinem Abschluss widerrufen werden kann. Auf diese Weise können Verbraucher günstig umschulden und von den gegenwärtig sehr niedrigen Zinsen profitieren. Außerdem steht allen Kreditnehmern nach dem Widerruf eine sog. Nutzungsentschädigung zu. Dabei handelt es sich um Zinsen auf die Beträge, die während der Laufzeit des Darlehens an die DSL Bank gezahlt wurden. Insbesondere – und dabei handelt es sich um den größten Vorteil des Widerrufs- ist die Umschuldung ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

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Entscheidend: der Fehler in der Widerrufsbelehrung

1. Angaben bezüglich der Bindungsfrist sind widersprüchlich

Die Widerspruchsfrist beginnt gemäß den gesetzlichen Vorgaben sobald der Darlehensnehmer alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt kann er den Vertrag 14 Tage lang ohne Angaben von Gründen widerrufen. Diese Angabe hat die DSL Bank in ihrer Widerrufsinformation übernommen – insoweit ordnungsgemäß. Betrachtet man jedoch die nachfolgende Seite der Vertragsunterlagen, findet sich ein erstaunlicher Hinweis.  Hiernach bindet sich der Darlehensnehmer für einen Monat an seine Willenserklärung, die auf den Vertragsschluss gerichtet ist. Im Rahmen eines Vertragsschlusses wird der Darlehensnehmer damit widersprüchlich über sein Widerrufsrecht belehrt. Infolge der fehlerhaften Belehrung wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt. Das Landgericht Hamburg sprach deshalb einem Darlehensnehmer sein Widerrufsrecht auch noch viele Jahre nach Vertragsabschluss zu.

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2. Kreditnehmer muss Vertragsurkunde erhalten

Eine weitere wichtige gesetzliche Anforderung findet sich in § 356 b BGB a.F.. Hiernach muss die DSL Bank dem Darlehensnehmer eine für ihn bestimmte Vertragsurkunde oder den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers zur Verfügung stellen. Eine Kopie der Urkunde oder des Antrags lässt das Gesetz auch genügen. Dieses Erfordernis ergibt sich für Darlehensverträge, die vor dem dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, bereits aus der Widerrufsinformation selbst. Aber auch bei jüngeren Verträgen muss das Kreditinsitut die erforderlichen Unterlagen aushändigen.

Ein solches Dokument wurde allerdings nur den wenigsten Kreditnehmern tatsächlich ausgehändigt. 

Eine Vertragsurkunde erfordert die Unterschrift beider Vertragsparteien. Keiner der uns bekannten Verträge der DSL Bank enthält sowohl die Unterschrift des Verbrauchers als auch der Bank. Dies ergibt sich schon daraus, dass die DSL Bank die Kreditverträge über das Internet schließt. Er erhält vor Vertragsschluss zwei Ausfertigungen des Vertrages. Eine soll er behalten und die andere unterschrieben an die Bank zurücksenden. Die Bank sendet ihm anschließend ein Annahmeschreiben zu. Eine Vertragsurkunde oder zumindestens eine Abschrift erhält der Darlehensnehmer nicht. 

Zur Veranschaulichung zwei Auszüge aus Vertragsunterlagen der DSL-Bank:

1.

Bild von einer Bestätigung der DSL Bank

2.

Bild von Vertrag

Die Vertragsunterlagen genügen damit nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die DSL Bank bleibt dem Darlehensnehmer nach dem Gesetz erforderliche Unterlagen schuldig. Hier finden Sie eine vertiefte Darstellung der Problematik der fehlenden Vertragsunterlagen.

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Prüfung im Einzelfall erforderlich

Es sind uns noch weitere Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen der DSL bekannt, die unseres Erachtens fehlerhaft sind, die aber noch nicht höchstrichterlich abgesegnet wurden. Ob das Widerrufsrecht tatsächlich ausgeübt werden kann, muss aber stets im Einzelfall überprüft werden, pauschale Aussagen verbieten sich. Wenn Sie über Ihre Rechte informiert sein wollen, lassen Sie Ihre Darlehensverträge kostenfrei von uns prüfen und nehmen Sie unsere unverbindliche Beratung in Anspruch.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Altverträgen

Aus Vollständigkeitsgründen möchten wir an dieser Stelle auch die Fehler der “alten” Widerrufsbelehrungen aus dem Zeitraum vom 01.11.2002 bis zum 10.06.2010 besprechen. Verträge, die diese Belehrung enthalten und vor dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, können aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr widerrufen werden.

Häufig anzutreffen ist die Wendung:

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

Zu dieser Formulierung, die der Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers entnommen ist, existiert eine umfangreiche Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hatte schon mehrfach ausgeführt, dass diese Formulierung dem Verbraucher nicht hinreichend deutlich macht, wann genau die Frist beginnen soll. Zwar weiß er, vor welchem Ereignis die Frist nicht zu laufen anfängt, unklar bleibt aber, welches konkrete Ereignis den Fristbeginn wirklich auslöst.

„Diese Formulierung belehrt den Verbraucher nicht richtig über den nach § 355 Abs. 2 a. F. BGB maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist, weil sie nicht umfassend und zudem irreführend ist. Die Verwendung des Wortes „frühestens” ermöglicht es dem Verbraucher nicht, den Fristbeginn ohne Weiteres zu erkennen. Er vermag ihr lediglich zu entnehmen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später” beginnen, der Beginn des Fristlaufs also ggf. noch von weiteren Voraussetzungen abhängen soll. Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche – etwaigen – weiteren Umstände dies sind.“  

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der DSL Bank bei verbundenen Verträgen

In den Widerrufsbelehrungen der DSL Bank, die einen verbundenen Vertrag betrafen, ist auch die folgende Formulierung vorzufinden:

„Steht dem Darlehensnehmer für das verbundene Geschäft ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, so ist das Recht zum Widerruf des Darlehensvertrags ausgeschlossen.“

Eine solche Formulierung erklärte der Bundesgerichtshof für unwirksam. Es führte dazu wie folgt aus:

„Die einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die ihm seine Rechte verdeutlichen soll, darf daher jedenfalls kein Missverständnis dahin wecken, der Verbraucher bleibe bei einem wirksamem Widerruf des finanzierten Geschäfts entgegen § 358 Abs. 1, § 358 Abs. 2 Satz 2 BGB an den Darlehensvertrag gebunden.“ 

Es entstehe

der unzutreffende Eindruck, er könne sich in bestimmten Fällen ausschließlich von den Bindungen des finanzierten Geschäfts, nicht aber von den Bindungen des Darlehensvertrags lösen, da sein Widerrufsrecht in Bezug auf den Darlehensvertrag wegen des nach der gesetzlichen Regelung vorrangigen Widerrufs in Bezug auf das finanzierte Geschäft ausgeschlossen sei.“

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DSL Bank zu den Widerrufsfolgen

Nachdem der Gesetzgeber im Jahre 2009 das Muster für die Widerrufsbelehrung wieder einmal geändert hatte, wurden den Banken weitere Belehrungspflichten auferlegt. So enthielt die im Zeitraum zwischen dem 04.08.2009 und dem 10.06.2010 gültige Musterwiderrufsbelehrung bei der Passage zu den Widerrufsfolgen zum Schluss die folgende Formulierung:

„Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.“

Neben einigen anderen Banken hatte sich auch die DSL-Bank nicht an diese Vorgabe gehalten.Stattdessen wurde die folgende Formulierung verwendet:

„Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Darlehensnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.“

Das geht so nicht, entschied das Landgericht Köln. Denn auch die Bank muss Ihren Verpflichtungen innerhalb von 30 Tagen nachkommen. Darauf hat sie den Verbraucher hinzuweisen, anderenfalls könnte der Eindruck entstehen, dass die Bank erst später ihren Pflichten nachzukommen habe.

Die verbraucherfreundliche Entscheidung des LG Köln stärkt Kreditnehmern den Rücken. Es bleibt zu hoffen, dass auch andere Gerichte im gesamten Bundesgebiet nachziehen.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “DSL Bank: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und Ihre Rechte”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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4 Kommentare
  1. Sven
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben 2018 zwei darlehnsverträge bei der DSL als Anschlußfinanzierung abgeschlossen. Nun muß die Immobilie auf Grund einer Scheidung verkauft werden. Daruch würde eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden. Ist es möglich auf Grund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung die Verträge zu widerrufen?
    MfG
    S.T.

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr T.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Ja, genau dies könnte unter Umständen möglich sein. Gerne prüfen wir kostenlos, ob Ihr Vertrag die entsprechende fehlerhafter Widerrufsinformation bzw. fehlerhafte Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung aufweist. Setzen Sie sich einfach per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de mit uns in Verbindung oder lesen Sie unseren Beitrag zur Vorfälligkeitsentschädigung.

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  2. Dirk H. .
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ist es immer noch möglich, einen 2005 geschlossenen und 2015 erfüllten Immobilienkredit der DSL Bank
    zu widerrufen? Wenn davon auszugehen ist, das die Widerrufsbelehrung der DSL, wie damals üblich, falsch ist und im Fernabsatz gehandelt wurde.
    Vielen Dank
    MfG D.H.

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr H.,

      Verträge, die bereits 2015 erfüllt wurden, können leider nicht mehr nachträglich widerrufen werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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