Kommt für mich ein Widerruf oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über ein Darlehen der VW-Bank finanziert haben, und der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, kommt für Sie der Widerruf Ihres Darlehens in Betracht. Der Vorteil ist, dass Sie in diesem Fall möglicherweise nicht für die gefahrenen Kilometer aufkommen müssen.

Bei Verträgen die vor dem 13. Juni geschlossen wurden, besteht die gleiche Möglichkeit, jedoch muss nach der damals gültigen Gesetzesfassung definitiv eine Nutzungsentschädigung für den durch Nutzung entstandenen Wertverlust gezahlt werden.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht fremdfinanziert haben, können Sie immer noch vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall müssen Sie ebenfalls für den Gebrauch Ihres Fahrzeugs eine geringe Nutzungsentschädigung zahlen, die im Regelfall aber erheblich unter dem tatsächlichen Wertverlust liegt.

 

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