Wenn Ihr Fahrzeug vom Mercedes Abgasskandal betroffen ist, haben Sie mehrere Optionen, um ohne Schaden aus der Situation zu gelangen. Im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung können wir Ihren Fall innerhalb weniger Werktage einschätzen und Ihnen das richtige Vorgehen empfehlen.

Widerruf des Darlehens bei der Mercedes-Bank

Viele Fahrzeugbesitzer haben Ihren Mercedes über ein Darlehen bei der Mercedes Bank finanziert. Wenn auch Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie von einem Widerruf des Kredites profitieren. Voraussetzung ist, dass Sie bei Vertragsschluss unzureichend über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass die meisten Darlehensunterlagen fehlerhafte Informationen aufweisen.

Ein Widerruf führt dazu, dass Sie Ihren gebrauchten Mercedes zurückgeben können und die Bank Ihnen die Kreditsumme abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzahlen muss.

Möglicherweise keine Nutzungsentschädigung bei Darlehensverträgen nach dem 13.07.2014

Noch besser stehen Betroffene da, wenn die Finanzierung bei der Mercedes-Bank nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde. Denn ab diesem Datum gilt eine besonders verbraucherfreundliche Gesetzeslage. Die einschlägigen Vorschriften besagen Folgendes: ist die Widerrufsinformation falsch, schuldet der Verbraucher bei der Rückabwicklung keinen Wertersatz für die Verschlechterung der Sache. Für PKWs bedeutet das – die Bank hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. Bezüglich dieser Rechtsauffassung fehlt es bislang jedoch an einer höchstrichterlichen Bestätigung. Vorsichtshalber sollte deswegen bei der Berechnung des finanziellen Vorteils eine etwaige Nutzungsentschädigung berücksichtigt werden.

So können Betroffene das manipulierte Fahrzeug zurückgeben und erhalten womöglich die Anzahlung und nahezu die gesamten geleisteten Raten zurück. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Widerruf des Autokredites bei der Mercedes-Bank.

Rückabwicklungs- und Schadenersatzanspruch

Wenn Sie Ihren Mercedes nicht über einen Kredit bei der Herstellerbank finanziert haben, können Sie unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadenersatz vom Daimlerkonzern verlangen. Auch in diesem Fall kommt es zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer nur dann, wenn das Fahrzeug vor dem 13. Juni 2014 erworben wurde. Diese liegt jedoch im Regelfall weit unter dem tatsächlichen Wertverlust des Kraftfahrzeuges.