Der Fahrzeughersteller Daimler hat genau wie VW bereits vor einigen Monaten damit begonnen auf freiwilliger Basis Diesel-Fahrzeuge betroffener Verbraucher mit einer neuen Software umzurüsten. Diese Nachbesserung von Diesel-Antrieben soll laut Unternehmen dazu führen, dass der Ausstoß der schädlichen Stickoxide verringert wird. Laut Daimler sollen dazu Erkenntnisse aus der aktuellen Dieselmotorenfamilie genutzt werden. Wie die Bild-Zeitung am 18.07.2017 berichtete, soll diese Umrüstaktion von Diesel Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz nun auf mehr als drei Millionen Fahrzeuge ausgeweitet werden.

Brief zur Nachrüstung für Mercedes Kunden

Viele Mercedes Besitzer werden daher bald einen Brief von Daimler oder einer Vertragswerkstatt erhalten. Die Schreiben werden das Angebot erhalten, das Fahrzeug kostenlos umrüsten zu lassen. Doch Vorsicht: Parallelen zur Nachbesserungsaktion des VW-Konzerns sind augenscheinlich.

EU und ADAC sagen Folgeschäden durch Umrüstung voraus

Die Europäische Union und der ADAC gehen davon aus, dass alleine durch das Aufspielen einer neuen Software Folgeschäden auftreten können. Verschiedene Autoteile, wie beispielsweise das Abgasrückführventil oder der Speicherkatalysator können durch die Umrüstung versagen. Dieser Verdacht, der sich bei den VW Modellen nach Ansicht der Experten mittelfristig zeigen wird, gilt auch für die betroffenen Modelle von Mercedes. Nach der Meinung der unabhängigen Prüfstellen ist die Umrüstung für den Verbraucher mit mehr Nach- als Vorteilen verbunden.

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Wer profitiert von der Nachrüstung?

Folglich stellt sich die Frage, wer dann von der Umrüstung der Mercedes Modelle profitiert. Zum einen möchte Daimler offenbar einer von der zuständigen Aufsichtsbehörde angeordneten Umrüstungsaktion zuvorkommen und guten Willen zeigen. Zum anderen kann es sein, dass Betroffene, die eine Umrüstung in Anspruch genommen haben, Ihre Möglichkeit zur rechtlichen Durchsetzung von Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüchen verlieren. Einige Autoren in der rechtswissenschaftlichen Literatur sehen in der Annahme der Nachbesserung einen Verzicht auf Rechtsmittel. Unsere Kanzlei geht hingegen davon aus, dass selbst nach einer durchgeführten Umrüstung der Mangel nicht behoben ist und Ansprüche der Betroffenen gegen den Daimler-Konzern immer noch bestehen. Inzwischen haben sich mehrere Gerichte dieser Auffassung angeschlossen und sehen in der Nachrüstung noch keine wirksame Nacherfüllung.

Aufforderung durch KBA

Heikel ist die Situation dann, wenn es sich nicht mehr um einen freiwilligen Service von Daimler handelt. sondern um eine Nachrüstung im Rahmen eines angeordneten Rückrufs. Hier entfällt die Freiwilligkeit. Kunden, die das Software Update verweigern, riskieren langfristig eine Stilllegung durch die zuständige Zulassungsbehörde. Sie befinden sich in einer Pattsituation.

Wir empfehlen Betroffenen daher, nach dem Erhalt eines Briefes zur Nachbesserung rechtlichen Rat zu ersuchen – unabhängig davon, ob es sich um einen freiwilligen oder einen verpflichtenden Rückruf handelt. Unsere Kanzlei ist bestens mit der Problematik vertraut und kann Sie bei der Findung der richtigen Entscheidung unterstützen.