Im ersten Schritt würden wir zunächst eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vornehmen. Im Rahmen unserer Erstberatung überprüfen wir Ihren Kauf- bzw. Darlehensvertrag und teilen Ihnen in einem anschließenden Telefonat mit, ob Sie Ansprüche haben und wie erfolgversprechend die Durchsetzung in Ihrem konkreten Fall erscheint. Wir blicken in diesem Bereich auf unsere jahrelange Erfahrung, insbesondere im Bereich des Verbraucherrechts, zurück.

Wir können dann entweder zu einem Festpreis oder auf Basis einer erfolgsabhängigen Vergütung für Sie tätig werden. Wir werden zu keinem Zeitpunkt ohne eine vorherige Vollmachterteilung kostenpflichtig tätig.