Kurze Fristen für den Widerrufsjoker
Was hier stark nach guter Arbeit der Bankenlobby aussieht, bedeutet einen erheblichen Einschnitt in Verbraucherrechte. Galt das Widerrufsrecht bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bisher zeitlich uneingeschränkt, soll die für das Frühjahr nächsten Jahres geplante Regelung dazu führen, dass alle betroffenen Verträge aus den Jahren 2002-2010 nach Ablauf des 21.6.2016 nicht mehr widerrufen werden können. Nach Inkrafttreten des Gesetzes erhalten die Verbraucher drei Monate Zeit, um den Widerruf zu erklären. Im Sommer 2016 soll der Widerrufsjoker endgültig zu Grabe getragen werden.
Aussichten
Ob dieser gesetzgeberische Vorstoß tatsächlich Realität wird, bleibt abzuwarten. Die Parlamentarier, die sich so tatkräftig vor die scheinbar schwer verunsicherten und von den Verbrauchern gebeutelten Banken stellen, könnten Schwierigkeiten mit Europarecht bekommen. In jedem Fall wird das Ganze ein Nachspiel haben und die Gerichte beschäftigen. Betrachtet man aber die Befürworter der Einschränkungen, steht zu vermuten, dass das Gesetz vom Bundestag und Bundesrat letztlich verabschiedet wird.
Wie sollten sich Darlehensnehmer verhalten?
Auch wenn die Zeit drängt, sollte man nicht kopflos handeln. In erster Linie gilt es, den Vertrag fachkundig prüfen zu lassen. Denn nicht jede Widerrufsbelehrung ist im gleichen Maßen fehlerhaft. Außerdem kommt vieles darauf an, in welchem Gerichtsbezirk ein eventueller Widerruf zu verhandeln wäre. Denn was die einen Richter für fehlerhaft halten, ist für die anderen ordnungsgemäß.
Die rechtliche Behandlung des Widerrufsjokers ist komplex. Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung stellt nur den Einstieg in Dschungel aus Einzelfragen dar, angefangen von den Möglichkeiten der Finanzierung des Verfahrens bis zu den Tücken der Berechnung eventueller Rückforderungsansprüche. Verbraucher sollten sich unbedingt ausführlich beraten lassen.
Bald könnte es mit dem Widerrufsjoker tatsächlich vorbei sein. Nur wer vor Ablauf der Drei-Monats-Frist nach Inkrafttreten der Reform den Widerruf erklärt, wird noch nach der heutigen Rechtslage behandelt. Es dürfte für Verbraucher die letzte Chance sein, sich von den hochverzinsten Krediten zu lösen.
Lassen Sie Ihre Verträge prüfen.
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