Schiffsfonds als riskante Kapitalanlage
Obwohl es sich bei einem Schiffsfonds um eine risikoreiche Kapitalanlage handelt, wurden Schiffsbeteiligungen von den Banken und Anlageberatern als sichere Investitionen verkauft. Häufig wurden diese sogar als Instrumente für die Altersvorsorge vertrieben. Aufgrund des Risikos eines Totalverlusts ist ein Schiffsfonds jedoch nicht zur Altersvorsorge geeignet. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.12.2012 – III ZR 66/12. Die ersten noerlandesgerichtlichen Entscheidungen, die dies betonen, stammen bereits aus dem Jahre 2007 (z.B. OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2007 – 10 U 105/06).
Was Anleger tun können
Anleger müssen sich nicht mit den Verlusten abfinden. Zahlreichen Betroffenen steht aufgrund der falschen Anlageberatung ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Sind die Risiken der Beteiligung im Rahmen der Beratung verharmlost oder gar unvollständig dargestellt worden sein, können Anleger die erlittenen Verluste zurückholen. Schadensersatzansprüche stehen Anlegern auch dann zu, wenn die beratende Bank die für die Vermittlung erhaltenen Provisionen verheimlicht hatte. Denn ohne diese Information war es für viele Anleger nicht erkennbar, dass die Bank sich möglicherweise in einem Interessenkonflikt befand.
Betroffene sollten nicht mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zögern. Zum Ende 2016 droht die Verjährung. Ggf. müssen verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden.
Was wir für Anleger tun
Wir überprüfen kostenfrei und unverbindlich, ob geschädigten Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. In enger Zusammenarbeit ermitteln wir den Sachverhalt und klären umfassend über die Chancen und Risiken eines Vorgehens auf.
Wir legen großen Wert darauf, die Streitigkeiten bereits außergerichtlich zu lösen. Wenn das nicht gelingen sollte, stehen wir Ihnen als kompetente Vertreter in einem Gerichtsprozess bei.
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