Lloyd Schiffsfonds Schiffsportfolio I in der Insolvenz – Möglichkeiten der Anleger

Lloyd Schiffsfonds Schiffsportfolio I in Schieflage – Tausende Anleger betroffen

Der 2006 aufgelegte Beteiligungsfonds Lloyd Schiffsfonds Schiffsportfolio I ist ein weiterer Beleg für Fehlinvestitionen und die Vernichtung von Anlegergeldern. Hier besteht nun jedoch akuter Handlungsbedarf, da mögliche Schadensersatzansprüche zu verjähren drohen.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

5.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Schwierigkeiten des Lloyd Schiffsportfolio I

Der Beteiligungsfonds Lloyd Schiffsportfolio I hat die eingesammelten Anlegergelder in sieben Containerschiffe durch Zeichnung ihrer Anteile investiert. Dabei handelt es sich um die folgenden Containerschiffe:

  • MS „VEGA FYNEN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MS „MAXIMILIAN SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG
  • MS „LISA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG
  • MS „MARIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG
  • MS „PHILIPPA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG
  • MS „NELSON“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
  • MS „NATAL“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Bei den zwischen 2005 und 2007 gebauten Fondsschiffen handelt es sich um Vollcontainerschiffe mit Kapazitäten zwischen 1.500 und 3.500 TEU. Den Anlegern des Lloyd Fonds Schiffsportfolio I droht aus diesen Investments der Totalverlust ihres Anlagekapitals, da bereits in 2013 das Insolvenzverfahren über die MS „MAXIMILIAN SCHULTE“ und die MS „LISA SCHULTE“ eröffnet wurden. Auch aus den übrigen Schiffsbeteiligung sind wohl keine Ausschüttungen mehr zu erwarten. So wurde in 2016 auch das Insolvenzverfahren über die MS „PHILIPPA SCHULTE“ eröffnet.

Schiffsfonds als risikoreiche Anlage

Obwohl mit zahlreichen und umfangreichen Risiken behaftet, die sich mit Ausbruch der Finanzkrise für die Handelsschifffahrt realisierten, wurden Schiffsbeteiligungen von den Banken und Anlageberatern als sichere Kapitalanlagen vertrieben. Schiffsfonds wurden sogar Anlegern empfohlen, die sich mit der Investition für das Alter absichern wollten. Dass ein Schiffsfonds aufgrund des Totalverlustrisikos (etwa im Falle einer Insolvenz des Fonds) jedoch alles andere als eine sichere Anlage ist und sich daher nicht für die Altersvorsorge eignet, entschied der BGH mit Urteil vom 06.12.2012 – III ZR 66/12. Oberlandesgerichtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang gehen bereits auf 2007 zurück (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.05.2007 – 10 U 105/06).

Was Anleger tun können

Nicht alle Anleger müssen sich mit den Verlusten abfinden. Für viele Betroffene besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend zu machen. Denn häufig wurden von den Banken oder den freien Anlageberatern Aufklärungspflichten verletzt.

Wurden die Risiken der Beteiligung im Beratungsgespräch oder durch das Fondsprospekt verharmlost, müssen die Anleger die Falschberatung nicht hinnehmen. Schadensersatzansprüche stehen Anlegern auch zu, wenn die beratende Bank verschwiegen hatte, dass sie aus der Vermittlung Provisionen (Kickbacks) erhielt. Denn ohne diese Information konnte der Anleger nicht erkennen, dass die Bank möglicherweise nicht seine Rendite-, sondern vor allem die eigenen Provisionsinteressen im Blick hatte.

Betroffene sollten allerdings nicht zu lange zögern. Viele Schadensersatzansprüche könnten zum Ende von 2016 verjähren. Ggf. müssen verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden.

Was wir für Anleger tun

Wir überprüfen kostenfrei und unverbindlich, ob geschädigten Anlegern Ansprüche auf Schadensersatz zustehen. In enger Zusammenarbeit ermitteln wir den Sachverhalt und klären umfassend über die Chancen und Risiken eines Vorgehens auf.

Wir legen großen Wert darauf, die Streitigkeiten bereits außergerichtlich zu lösen. Wenn das nicht gelingen sollte, stehen wir Ihnen als kompetente Vertreter in einem Gerichtsprozess bei.

Anwaltliche Dokumentenprüfung

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

5.000

geprüfte Fälle

Kostenlose telefonische Erstberatung:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gerichtsprozesse beim eröffneten Insolvenzverfahren”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment needs to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei