Rückabwicklung des Darlehens: Ihre Vorteile durch den niedrigen Zinssatz

Der Widerrufsjoker – so setzen sich Ihre Ersparnisse zusammen

Die Darlehensverträge Anfang des letzten Jahrzehnts wurden meist mit beträchtlichen Zinsvereinbarungen abgeschlossen. Die Situation hat sich inzwischen zugunsten der Verbraucher gewendet – aktuell wird sogar von einem Rekordtiefzinsniveau gesprochen. Durch den niedrigen marktüblichen Zins können bei einer Rückabwicklung Tausende von Euro gespart werden. Wie das gelingt? Die einzelnen Aspekte möchten wir Ihnen im Folgenden erläutern.

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Was geschieht bei der Rückabwicklung eines Darlehens?

Widerrufen Sie den Darlehensvertrag, treten Sie damit zum Tag des Vertragsschlusses von dem Darlehen zurück. Nun gilt es, den sogenannten „Status quo ante“ herzustellen –  den Zustand, als hätte es den Vertrag nie gegeben. Dafür ist es notwendig, dem jeweiligen Vertragspartner die empfangenen Leistungen sowie den daraus gezogenen Nutzen zurückzuzahlen. Der juristische Terminus hierfür ist das Rückabwicklungsschuldverhältnis bzw. Rückgewährschuldverhältnis.

Das heißt konkret: Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Darlehenssumme (Nettokreditbetrag) und einen Nutzungsersatz  an die Bank herauszugeben. Die Bank ist verpflichtet die gezahlten Raten und Zinsen darauf an den Darlehensnehmer zu erstatten.

Ihre Ersparnis beim Widerruf – Hier ist Ihr Gewinn versteckt:

  1. Sie können nun einen günstigen Kredit über das Darlehen abschließen (Anschluss- oder Folgefinanzierung).

Im Gegensatz zu den horrenden Zinsen, die in den Nullerjahren auf Immobiliendarlehen gewährt wurden, sind die jetzt marktüblichen Zinsen gering. Für die Rückzahlung der Darlehenssumme (Nettokreditbetrag) an die Bank, können Sie  einen deutlich günstigeren Kredit aufnehmen. Würden Sie beispielsweise beim Altvertrag weitere fünf Jahre 4,5 % Zinsen zahlen müssen, könnten Sie nun bei einer anderen Bank ein Darlehen mit 2 % Zinsen aufnehmen.

  1. Die Zinsen auf Ihre gezahlten Raten sind regelmäßig höher als der Nutzungsersatz an die Bank

Die Bank hat von Ihnen Geld erhalten, auf das sie nun Zinsen zahlen muss. Die Bank zahlt Ihnen also eine Art Nutzungsgebühr für Ihre Raten zurück. Die Zinsen werden hierbei auf 5 Prozentpunkte oberhalb des Basiszinssatzes festgelegt. Somit lag  beispielsweise die Verzinsung auf Ihre Raten am 01.01.2008 bei 8,32 %.

Sie zahlen an die Bank jedoch nur den vertraglich vereinbarte oder die marktübliche Verzinsung, je nachdem was für Sie günstiger ist. Mehr als die damals vereinbarten Zinsen müssen Sie auf keinen Fall zahlen.

Diese Regelung führt zum Ergebnis, dass für Sie ein Zinsvorteil bis zu 4 % entstehen kann. Bei einer hohen Darlehenssumme und langer Laufzeit können Sie hierdurch Tausende Euro sparen.

 Wo finde ich den marktüblichen Zinssatz?

Mithilfe des marktüblichen Zinssatzes können Sie vergleichen, ob es für Sie günstiger ist die vertraglich vereinbarte oder die marktübliche  Verzinsung zu Grunde zu legen. Basierend auf der monatlich von der Bundesbank herausgegebenen Tabelle der marktüblichen Zinssätze.

können Sie leicht Ihren fallspezifischen Zinssatz ermitteln. Dieser richtet sich nach der Art des Darlehens und der vereinbarten Laufzeit. Bei einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren wird die folgende Tabelle genutzt.

In einer von Stiftung Warentest veröffentlichten Excel-Tabelle kann nun der niedrigste Zinssatz – entweder der vertraglich vereinbarte oder der marktübliche – eingesetzt werden. Sie haben somit eine Orientierungshilfe, welche ungefähre Höhe eine Folgefinanzierung haben sollte. Die entsprechende Summe ist dabei als Richtwert zu sehen. Die tatsächliche Summe kann etwas abweichen.

Die Vorteile auf einen Blick

Der Widerruf des Darlehensvertrags birgt für Sie somit gleich einen doppelten Vorteil:

  • die Folgefinanzierung kann zu dem neuen Zinssatz aufgenommen werden und
  • die Bank verzinst die von Ihnen gezahlten Raten.

Sie können mit der Chance des Widerrufs folglich einen enormen Nutzen aus den aktuell niedrigen Zinssätzen erzielen. Da der Zinsvorteil mehrere Prozentpunkte beträgt, können hier einige Tausend Euro gewonnen werden. Wir beraten Sie gerne persönlich zu diesem Vorgehen.

Um herauszufinden, ob auch Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, können Sie den Vertrag von uns kostenfrei prüfen lassen. Wir stehen Ihnen auch für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

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