Widerruf auch bei KfW-Darlehen möglich

Bei welchen KfW-Krediten sticht der Widerrufsjoker?

Allgemein herrscht große Unsicherheit, ob auch Kunden, die von zinsgünstigen Krediten der KfW profitiert haben, den Widerrufsjoker nutzen können. Wir sagen Ihnen, unter welchen Umständen dies für Sie möglich ist.

Viele Kreditnehmer haben Anfang der Nullerjahre Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen. Die geförderten Darlehensverträge boten zu dieser Zeit vergleichsweise zinsgünstige Konditionen – an den aktuellen Zinsstand reichten diese jedoch bei Weitem nicht heran. Daher möchten viele Darlehensnehmer der KfW mithilfe des Widerrufsjokers von den marktüblichen Zinsen profitieren: Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können Kreditnehmer aktuell eine zinsgünstigere Umschuldung oder eine vorzeitige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht auch bei Baufinanzierungen der KfW, allerdings mit gewissen Einschränkungen.

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Änderung der Gesetzeslage

In den letzten Jahren wurden zwei Gesetzesänderungen vorgenommen, die Ihre Möglichkeiten auf einen Widerruf des Darlehensvertrags bestimmen. Da immer das zur Zeit des Vertragsabschluss geltende Recht bindend ist, werden die Möglichkeiten Ihres Widerrufs durch die zeitlichen Umstände bestimmt. Konkret können folgende drei Zeitabschnitte unterschieden werden:

1. Zeitabschnitt: 01.August 2002 – 10. Juni 2010

In diesem Zeitabschnitt ist es relevant, ob der von Ihnen abgeschlossene Vertrag unter die sogenannten Verbraucherdarlehen fällt – nur für diese gilt dann das Widerrufsrecht. Die Entscheidung hängt von der Art und Weise der Kreditvergabe ab. Die von der KfW bewilligten Darlehen wurden auf zweierlei Art vergeben:

  • direkt von der öffentlich-rechtlichen Anstalt (der KfW) an den Darlehensnehmer
  • nach einem Bewilligungsbescheid der KfW über die Hausbank des Kunden an den Darlehensnehmer.

Haben Sie Ihr Darlehen direkt von der KfW erhalten, gilt das Widerrufsrecht nach § 491 Abs. 2 Nr.3 BGB a.F. nicht. Diese Konstellation ist jedoch nur selten anzutreffen.

Wenn Sie den Kredit über Ihre Bank erhalten haben, musste diese Sie wie jeden Darlehensnehmer uneingeschränkt über Ihr Widerrufsrecht belehren. Die Banken haben zur Vergabe der Kredite die eigenen Widerrufsbelehrungen und –vorlagen genutzt. In diesem Fall können Sie daher ebenso einen Vorteil aus den  fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ziehen, wie jeder andere Darlehensnehmer. Meist haben Kunden neben dem KfW geförderten Darlehen noch weitere Darlehen bei der Bank abgeschlossen, um die Baufinanzierung zu sichern. Es lohnt sich also, die gesamten Verträge prüfen zu lassen! Da die Widerrufsbelehrungen oft nicht ausreichend gewesen sind, kann für Sie ein ewiges Widerrufsrecht bestehen.

2. Zeitabschnitt: 11. Juni 2010- 12. Juni 2014

Bild von einem Vertrag

Die Widerrufsbelehrung ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht eines Verbrauchers bei bestimmten Verbraucherverträgen.

Dieser Zeitabschnitt wurde durch die Reform des Widerrufsrecht am 11. Juni 2010 geprägt. Hier wurden einige Änderungen vorgenommen, die die Entstehung Ihres Widerrufsrechts beeinflussen. Darlehen der KfW gelten infolge der Reform nicht mehr als Verbraucherdarlehen, sondern als so genannte Förderkredite. Für die meisten nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Darlehensverträge der KfW besteht somit kein Widerrufsrecht! Das gilt allerdings nur, wenn im Vertrag für den Darlehensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart sind (§ 491 Abs. 2, Nr. 5 BGB).

Manche Verträge der KfW beinhalten jedoch Widerrufsklauseln. Aber auch hier kommen diese nicht zum Tragen, da gesetzlich festgelegt ist, dass das Widerrufsrecht in einem solchen Fall nicht gilt. Auch wenn Ihr Vertrag daher eine eindeutig fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweist, können Sie daraus in den meisten Fällen kein Widerrufsrecht herleiten.

Aber auch hier bestehen Ausnahmen, die eine Umschuldung oder eine Ablösung des Vertrags ermöglichen können, z.B. bei so genannten Haustürgeschäften (über einen Vermittler) oder auch bei Fernabsatzverträgen. Denn in diesen Konstellationen besteht ebenfalls ein Widerrufsrecht, über dessen Voraussetzungen die Bank den Verbraucher zu belehren hat. Tut die Bank das nicht, so kann auch bei einem KfW-Kredit aus dieser Zeit der Widerrufsjoker stechen. Daher berücksichtigen wir bei unserer Prüfung stets auch die Umstände des Zustandekommens des Darlehensvertrages.

3. Zeitabschnitt: 13. Juni 2014 bis heute

Auch wenn sich die gesetzlichen Bestimmungen nun etwas geändert haben, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie im zweiten Zeitabschnitt: An sich besteht das Widerrufsrecht für Verträge der KfW weiterhin nicht, dennoch finden sich verbraucherfreundliche Regelungen, wenn der Vertrag als Haustür- oder Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurde. In diesen Fällen muss der Darlehensnehmer über sein Recht belehrt werden.

Nach § 356 Abs. 3 BGB ist jedoch der Zeitrahmen des Widerrufsrechts verändert worden. Es besteht kein ewiges, unbegrenztes Recht mehr, sondern es muss bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Vertragsschluss ausgeübt werden. Allerdings besteht auch hier eine Ausnahme, die Darlehensnehmer erfreuen wird: Diese Regelung ist auf Finanzdienstleistungen nicht anwendbar. Allerdings bleibt eine konkrete Bestimmung für diesen Bereich aus. Es ist also abzuwarten, wie die Gerichte in einem solchen Fall entscheiden werden.

Fazit

Auch wer zwischen 2002 und 2008 von den günstigen Zinsbedingungen der KfW profitiert hat, kann den Widerrufsjoker heute noch für sich nutzen. Im Vergleich zu den heutigen Zinskonditionen war der entsprechende Baukredit trotz allem sehr teuer, sodass Darlehensnehmer der KfW durch den Ausstieg aus dem Vertrag hohe Summen sparen können.

Durch die komplexen Regelungen und gesetzlichen Veränderungen sollte die Prüfung des Darlehensvertrags unbedingt mithilfe eines versierten Anwalts vorgenommen werden. So ist Ihnen die optimale Ausschöpfung Ihrer Möglichkeiten garantiert. Wir prüfen Ihren Vertrag jederzeit kostenfrei, sodass Sie im Anschluss unverbindlich wählen können, wie das weitere Vorgehen aussehen soll.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Widerruf auch bei KfW-Darlehen möglich”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

8 Kommentare
  1. Dennis B. .
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe zur Finanzierung meines Studiums 2009 einen Kredit bei der KfW online abgeschlossen.
    In diesem Kredit wurde mit monatlich ein gewählter Betrag ausgezahlt und der Zinssatz passte sich halbjährlich den Zinsen des euribor +x% an.
    Der Kredit ist nun fast vollständig getilgt, daher die Frage, ob hier ein Widerspruch Erfolg haben könnte und ob es dafür noch nicht zu spät ist.
    Viele Grüße aus Hamburg

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung hierzu an. Senden Sie doch bitte die Vertragsunterlagen fotografiert oder gescannt an kontakt@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

  2. Matthias R.
    says:

    Sehr geehrter Herr Ruvinskij,

    wir haben für unsere Immobilienfinanzierung im Dezember 2012 insgesamt 3x Darlehen bei der DSL Bank im Fernabsatzgeschäft (über einen Vermittler) aufgenommen. Hiervon waren 2x (einer auf mich und einer auf meine Frau) Riester-Annuitätendarlehen und 1x KfW Darlehen (124).
    Die Riester-Annuitätendarlehen enthalten die widersprüchlichen Widerrufsbelehrungen der DSL Bank, jedoch ist dieser “Formfehler” beim KfW-Darlehen nicht erkennbar.
    Für mich stellt sich daher die Frage was passiert, wenn bei den beiden Riester-Annuitätendarlehen der Widerrufsjoker sticht, jedoch ich das KfW-Darlehen weiterlaufen lassen muss? Dies würde ein Umschuldung bezüglich der Nachrangregelung im Grundbuch deutlich erschweren, weshalb ich unsicher bin, ob in diesem Fall das Vorgehen sinnvoll wäre.

    Da ich Sie nicht unnötig mit einer Prüfung belasten möchte, wäre ein kurzes Feedback wünschenswert.

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus und weiterhin alles Gute.

    Mit freundlichem Gruß
    Matthias R.

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr R.,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Angebot unserer kostenlosen Überprüfung gilt selbstverständlich auch, wenn sich herausstellen sollte, dass ein Widerruf letztendlich ausscheidet.
      Doch um Ihnen das Einscannen der Unterlagen zu ersparen, kontaktieren Sie uns gerne vorab telefonisch unter 0221 – 6777 0055 und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch. Hier können wir vorab offene Fragen besprechen.

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt

  3. Christoph W.
    says:

    Sehr geehrter Herr Ruvinskij,

    vielen Dank für Ihren Hinweis.
    Soll ich Ihnen den KfW-Kreditvertrag und die Berechnung der Sparkasse mailen?

    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen
    C. Wienen

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr Wienen,

      ja, ich möchte Sie bitten, die unterlagen an kontakt@anwalt-kg.de zu senden. Wir werden Ihnen dann kostenlos unsere Einschätzung und ggf. eine Empfehlung für das weitere Vorgehen mitteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      I. Ruvinskij
      Rechtsanwalt

  4. Christoph W.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen über die Sparkasse Vorderpfalz abgewickelten privaten KfW-Immobilienkredit aus 2006 über 100T€ (Zinssatz 2,75%, die ersten drei Jahre tilgungsfrei) widerrufen. Nach Ablauf der Darlehenszeit von 10 Jahren wurde der Kredit von mir abgelöst durch eine dritte Bank, erst danach akzeptierte die Sparkasse den Widerruf. Seit dem wird über den Nutzungsersatz gestritten.
    Erst wurde ein Nutzungsersatz vollständig abgelehnt, da man die von mir gezahlten Zinsen vollständig an die KfW weitergeleitet habe. Jetzt legt sie eine Berechnung vor, wonach wohl doch eine Marge für die Sparkasse berücksichtigt wurde. Die Höhe der Marge (0,56%?) ist nicht nachvollziehbar und wurde auch nicht nachgewiesen. Die Berechnung führte nur zu einem sehr geringen Nutzungsersatz
    Frage: Wie kann man denn überhaupt die Höhe der Marge für die Sparkasse und deren Berechnung insgesamt überprüfen?
    Weiter war in dem Darlehen ein Disagio von 4T€ enthalten. Aus meiner Sicht ist dieses Disagio vollständig mit einem Zinsaufschlag von der Sparkasse zu erstatten. Ist das richtigt?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Christoph Wienen

    • Ilja Ruvinskij
      says:

      Sehr geehrter Herr Wienen,

      vielen Dank für Ihre interessante Frage. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass zur Beantwortung eine umfassendere Prüfung notwendig ist, das sie in diesem Rahmen erfolgen kann.
      Gerne können Sie unserer Kanzlei die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen, entweder per E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de oder über unsere Upload-Funktion.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ilja Ruvinskij
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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