Prüfung Handyverstoß

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Anhörung wegen eines angeblichen Handyverstoßes im Straßenverkehr erhalten und möchte vor einer Entscheidung lediglich prüfen lassen, ob der Vorwurf rechtlich angreifbar ist.

Konkret geht es mir zunächst um:
• eine kurze rechtliche Einschätzung und
• ggf. Akteneinsicht zur Prüfung auf formale oder inhaltliche Fehler.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bitte daher um eine kurze Information,
mit welchen Kosten ich für diese Prüfung und eine Akteneinsicht rechnen muss, bevor ich ein Mandat erteile.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Jan-Erik Brommann

Insolvenzverschleppung oder Betrug

Gegen die Aerotask GmbH wurde im Februar 2025 ein Insolvenzverfahren am Amtsgericht Wuppertal eröffnet (Az. 506 IN 10/25). Im Zusammenhang mit diesem Verfahren und dem Geschäftsgebaren des Unternehmens gibt es Vorwürfe und rechtliche Schritte bezüglich einer möglichen Insolvenzverschleppung:
Strafanzeigen: Geschädigte Kunden haben im Jahr 2025 Strafanzeigen gegen die Geschäftsführung erstattet. Die Vorwürfe umfassen neben dem Verdacht der Insolvenzverschleppung auch den Verdacht der Veruntreuung von Geldern.
Hintergrund der Vorwürfe: Kunden berichteten, dass noch kurz vor der Insolvenzanmeldung im Weihnachtsgeschäft 2024 massiv Gutscheine mit Rabatten beworben wurden, obwohl das Unternehmen kurz darauf zahlungsunfähig war. Zudem wurden geplante Termine oft ohne Information abgesagt, während das Unternehmen bereits nicht mehr erreichbar war.
Aktueller Stand (2026): Nach der Versteigerung von Unternehmenswerten im Juni 2025 befindet sich die Gesellschaft in Liquidation. Ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einer Anklage wegen Insolvenzverschleppung geführt haben, ist derzeit nicht öffentlich dokumentiert.
Wie kann man das herausfinden und lohnt es sich eine Anzeige zu stellen?
(Inzwischen gibt es ca. 1200 Geschädigte – das könnte sich lohnen ;-))
VIele Grüße und vielen Dank

Rechtliche Einschätzung erbeten – Bedrohung & unerlaubte Tonaufnahme in sozialen Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie mit der Bitte um eine erste rechtliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang ein weiteres rechtliches Vorgehen sinnvoll ist, insbesondere zur präventiven Absicherung gegen mögliche zukünftige Handlungen.

Im Dezember 2025 wurde ohne meine Zustimmung ein Audioausschnitt mit meiner Stimme auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Es handelt sich dabei offenbar um eine private Gesprächsaufnahme aus dem Jahr 2022, von deren Aufzeichnung ich keinerlei Kenntnis hatte.
Unmittelbar im Anschluss kam es in einem öffentlichen X-Space mit zahlreichen Zuhörern zu Äußerungen der betreffenden Person, in denen angekündigt wurde, weiteres privates Material über mich zu veröffentlichen. Diese Aussagen erfolgten ohne aktuellen Anlass; mit der Person bestand seit mehreren Jahren kein Kontakt mehr. Kurz danach wurde der entsprechende Account gelöscht.

Das Verhalten hat bei mir erhebliche Verunsicherung und Stress ausgelöst, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass weiteres Material existiert und erneut veröffentlicht wird – gegebenenfalls auch auf anderen Plattformen oder unter neuen Accounts.

Am selben Tag, an dem die Veröffentlichung und die Drohungen erfolgten, habe ich eine Online-Strafanzeige bei der deutschen Polizei erstattet. Der Sachverhalt ist somit offiziell dokumentiert und aktenkundig.
Vor diesem Hintergrund möchte ich prüfen lassen,
ob das geschilderte Verhalten strafrechtlich relevant ist (insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Tonaufnahmen, Bedrohung oder Nötigung),
ob zivilrechtliche Maßnahmen (z. B. Unterlassungsansprüche, einstweilige Verfügung) in Betracht kommen,

und ob ein präventives Vorgehen sinnvoll ist, um mich vor möglichen zukünftigen Veröffentlichungen oder Drohungen zu schützen.
Gerne würde ich erfahren, ob Sie einen solchen Fall übernehmen und ob aus Ihrer Sicht ein weiteres rechtliches Vorgehen empfehlenswert ist.

Hinweis: Für die weitere Kommunikation würde ich Englisch bevorzugen, da meine Deutschkenntnisse für eine detaillierte rechtliche Beratung telefonisch leider nicht ausreichend sind.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

P Konto

Darf ich meine Visa Kreditkarte von Barclay weiterhin nutzen wenn ich mein Girokonto in ein P Konto umwandle bei meiner Sparkasse. Die Kreditkarte ist von einer anderen Bank ( Barclay )

Bescheinigung 1 mal Zahlung

Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich bin Mandantin bei euch AZ: 47647-25 bezüglich einer privat Insolvenz und habe mir eine neue p Konto Bescheinigung von euch schicken lassen ,leider ist das Feld der einmal Zahlung trotz das ich es angegeben hab nicht angekreuzt und kann auch auf das Geld nicht zugreifen da mein Freibetrag von 3500 Euro durch Unterhalt Kindergeld Sozialleistungen schon ausgeschöpft ist.

Ich brauchte da eine evtl. Bescheinigung das ich das der Bank schicken kann der Betrag sind 4293,85 Euro das steht jetzt auf meinem Konto das ist Guthaben meines Vermieters.

Mit freundlichen Grüßen Kretschmer

Mr.

20

Mr.

20