Haltverbot oder nicht?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne in einem Mietshaus, in welchem sich bis vor 2 Jahren im Souterrain Garagen befanden, die der Eigentümer zu Wohnraum umgebaut hat. Vor dem Haus befindet sich eine breite Zufahrt mit abgesenktem Bordstein, welche laut telefonischer Auskunft des Straßenverkehrsamts ein öffentlicher Verkehrsraum ist, welcher durch den Wegfall der Garagen nunmehr nicht mehr als Zufahrt betrachtet werden kann. Wir Mieter parken also dort vor dem Haus. Selbstverständlich machen wir den Platz umgehend frei, wenn Bedarf besteht wegen der Bauarbeiten, die noch immer nicht abgeschlossen sind, aber immer wieder für Wochen und Monate ruhen. Leider werden uns die Bauarbeiten anders als versprochen nie angekündigt. Stattdessen wurden rund um die ehemalige Zufahrt mehrere selbstgestaltete Blätter mit Haltverbotszeichen wegen Bauarbeiten angebracht. – Ist es richtig, dass diese Schilder ungültig sind und der Eigentümer bei der Behörde offiziell Haltverbot wegen Zufahrt zu Bauarbeiten beantragen und entsprechend offiziell gültige Verkehrszeichen aufstellen müsste? Oder war die telefonische Auskunft des Amts falsch, und wegen des abgesenkten Bordsteins bleibt der Status “Zufahrt” bestehen, so dass der Eigentümer diesen Raum seinerseits als seinen eigenen Stellplatz deklarieren und entsprechend alleine nutzen darf? Vielen Dank für Ihre Einschätzung und beste Grüße!

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Guten Tag,
ich habe ein Frage. Ich möchte eine Reinigungsfirma eröffnen. Der Name soll Reinigungsservice Glanzpunkt lauten. Nun gibt es im dpma bereits eine Kfz Reinigungsfirma mit dem Namen Glanzpunkt, zudem einen Baumarkt und einen Schmuckhändler.
Was kostet Ihre Recherche + Anmeldung komplett. Sind in den 329 € schon die Kosten für das dpma Register enthalten? Wie schätzen Sie die Chancen des Markennamens bezüglich eines Widerspruchs eines anderen Markeninhabers ein. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und die Möglichkeit einer kostenlosen Antwort bezüglich meiner Fragestellung.

Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Wörner

Fragebogen insolvenzverwalter

Kürzlich wurde meine privatinsolvenz eröffnet jetzt musste ich einen Fragebogen ausfüllen in dem sämtliche Daten meines exmannes abgefragt wurden. Es bestehen keine gemeinsamen Schulden. Wird er nun über mein insolvenzverfahren in irgendeinerweise benachrichtigt? Wenn ja weshalb ?

Betriebstätten / Gewerbeanmeldungen

Ich habe im Februar 2023 eine UG gegründet. Der Hauptsitz befindet sich in Köln (ein tatsächliches Büro, ladungsfähig, nicht virtuell). Ich arbeite jedoch ausschließlich von meinem Homeoffice in Duisburg aus – daher befinden sich die Geschäftsleitung und die Geschäftstätigkeiten hauptsächlich in Duisburg. Das Unternehmen wird in Duisburg körperschaftsteuerlich veranlagt, da dies der Ort der Geschäftsleitung ist. Das Unternehmen verfügt jedoch nur über eine Gewerbeanmeldung in Köln.

Im Jahr 2023 wurde die Gewerbesteuer an Köln gezahlt. Auch im Jahr 2024 habe ich die Gewerbesteuerzahlungen an Köln geleistet, der Steuerbescheid (und die Zahlungsaufforderung) für 2024 kam jedoch aus Duisburg. Ich verstehe nun, dass dies korrekt ist.

Meine Frage ist: Sollte seit 2023 auch eine Gewerbeanmeldung in Duisburg vorliegen? Und falls ja, können Sie mir bei der Korrektur dieses Sachverhalts behilflich sein?

Sollte tatsächlich seit 2023 eine Gewerbeanmeldung in Duisburg erforderlich gewesen sein, benötige ich professionelle Unterstützung, um weitere Fehler zu vermeiden.

Vielen Dank im Voraus.

Unberechtigter Zugriff auf P-Konto durch Insolvenzverwalter?

Seit September 2025 bin ich in Privatinsolvenz und habe ein P-Konto. Mein Arbeitgeber führt Zahlungen (Pfändungen) an den Insolvenzverwalter ab bevor das Gehalt auf meinem Konto landet. Da das Konto ein P-Konto und mein Gehalt über der Freigrenze ist, wird ein weiterer Betrag X seitens der Bank blockiert. Bis Mitte Dez. 2025 waren dies knapp 4.000€. Der Insolvenzverwalter hat dann Mitte Dez.’25 knapp 3.100€ eingezogen – obwohl dies m.E.n. nicht rechtmäßig ist da es einer Doppelpfändung gleich kommt. Der Insolvenzverwalter hat nach Aufforderung meinerseits weder Stellungnahme bezogen noch das Geld zurück gezahlt obwohl durch das Amtsgericht bestätigt wurde dass das Geld mir gehört.

Ich brauche das Geld für eine dringende Neuanschaffung (Küche).

Steht mir das Geld zu? Was kann ich noch tun um das Geld zurück zu erhalten?

Vielen Dank im Voraus.

Mr.

20

Jack sully

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AGB Prüfen

Guten Tag,
unsere AGB’s sind schon etwas in die Jahre gekommen und ausser Adressänderungen ist seit 2017 nichts passiert.

Aus diesem Grunde möchte ich diese prüfen lassen.

Gruss Thomas Hoffmann

P-Konto Erhöhung

Sehr geehrter Herr Kraus,

Ich habe bei Ihnen schon mal eine Erhöhung meines P-Kontos bekommen von 1500€ auf den jetzigen Freibetrag von ca 2100€. Damals war ich noch in der Ausbildung, seit Oktober bin ich ausgelernt und verdiene dementsprechend ca 2600€ netto im monat und ich habe miete zu zahlen wie auch versicherung und steuern und tank zur arbeit wie auch wahrscheinlich anfallende reperaturen meines autos da auch der tüv jetzt im Januar gemacht werden muss. Auch habe ich im Dezember eine sonderzahlung von ca 900€ als Weihnachtsgeld bekommen. Ich komme mit dem freibetrag von 2100€ nicht zurecht. Ich komme nicht an mein erarbeitetes und verdientes geld um zu leben.

Ich bitte Sie um eine Bescheinigung zur Wehlhung meines Freibetrages, sodass ich auf das geld zugreifen kann welches ich auch auf meinem konto habe und bekomme.

Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Mirlinda Beqaj