Restschuldbefreiung

Guten Tag,
meine Verfahrenskosten sind gedeckt, dementsprechend habe ich gemäß §300 Abs. 1 einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahre gestellt. Die Abtretungsfrist nach 5 Jahre ist der 30.09.21. Am 17.12.21 habe ich den dementsprechenden Beschluss vom Amtsgericht erhalten, die Restschuldbefreiung wurde erteilt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird aber noch weiter ein Betrag gepfändet.
Frage:
1.Bei den Pfändungsbeträgen nach dem 30.09.21 dürfte es sich um ein sogenannten Neuerwerb handeln , welcher mir zustehen würde ?
2.Muss ich den Treuhänder verständigen und um Rückzahlung bitten, oder obliegt es seiner Verantwortung ?
3. Wer beendet die Pfändung von meinem Gehalt ?

Mit freundlichen Grüßen

Nachforderung Kindergartenbeitrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich seit 07/2021 in der Privatinsolvenz. Meine Frau und ich haben aktuell vom Kreis eine Nachforderung des Kindergartenbeitrags für unseren Sohn für die Jahre 2017-2020 erhalten.

Die Nachforderung habe ich dem Insolvenzverwalter soweit auch eingereicht. Dieser hat den Kreis angeschrieben, dass die Forderung angemeldet werden muss und das Amtsgericht hat bis zum 22.12.2021 dem Kreis dazu Zeit gegeben.
Der Kreis stellt nun aber die gesamte Forderung einfach meiner Frau in Rechnung. Wissen Sie ob das Rechtens ist?

P-konto

Benötige eine P-konto Bescheinigung

Privatinsolvenz

Hallo, mein Arbeitgeber überweist den pfändbaren Teil meines Lohnes dem Insolvenzverwalter. Darf mir mein Partner zur Überbrückung einer rechnungszahlung Geld überweisen? Es handelt sich um 200,-€

Rückzahlungen

Sher geehrte Damen und Herren,

meine Insolvenz läuftseit 14.12.2018 mit einer Gesamtsumme inklusive der
10000 Euro gebühren, auf 50000. Diese wurden schon längst bezahlt , eigentlich nach meiner Nettoberechnung etwa 80000 Euro. in 3 Jahren. Laut Gericht ist es auch schon zur öffentlichen Rückzahlung gekommen . Wann ist bei mir das ende ? Muss ich da trotz der zu vielen zahlungen , weiter auf 5 Jahre bezahlen ? Oder kann ich aufhören ?
Mit freundlichen Grüßen

Knut Smenda

Gmbh auflösen ohne Sperrfrist

Guten Tag,

Ich möchte gerne meine gmbh auflösen. Es wurde nie etwas damit gemacht. Weder einnshmen erzielt noch Verträge abgeschlossen.

Im besten Fall ohne Sperrfrist.

Liebe Grüße
Haves

Betriebliche Altersvorsorge in der Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Um für das Alter etwas bei Seite zu legen, ziehe ich in Betracht 4% meines Brutto-Lohn in eine betriebliche Altersvorsorge zu investieren.
Ich habe gelesen , dass die BAV grundsätzlich nicht pfändbar ist. Ist das so korrekt?
Wenn dem so ist, wie berechnet sich der pfändbare Betrag? Berechnet er sich auf der Basis des Nettolohns vor Abzug der BAV oder nach Abzug der BAV vom Nettolohn?
Also, ist dies ähnlich der Regelung eines Firmenwagens?

Ich freue mich auf ihre Rückmeldung.
Vorab besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

P.S.: An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön, dass sie dieses Forum kostenlos betreiben. Es war mir schon oft eine große Hilfe. Ich weiß das sehr zu schätzen.

Darlehen Jobcenter

Hallo, seit April 21 bin ich in Privatinsolvenz. War 3 Jahre ohne Job, zuletzt ALG II. Bei einer Jobaussicht hatte ich um Unterstützung beim Jobcenter angefragt, Überbrückung erster Monat. Es wurde immer “mündlich” suggeriert, dass Stelle kein Problem dar. Nach Unterzeichnen des Arbeitsvertrages gab es sofort keine Unterstützung mehr. Somit war die Frage Job ablehnen und weiter ALG II oder Job annehmen und kein Geld für den Monat zu haben. Habe mich für den Job entschieden. Nach Bitten und Betteln um Unterstützung, wurde mir ein Darlehen (ohne Beratung) gegeben. Habe dann um Umwandlung in Beihilfe ersucht. Wurde aber abgelehnt, mit der Gegründung meines erhaltenen ersten Gehaltes am 30 des Monats. Bekomme Mindestlohn. Wenn ich nun das Darlehen (831,- €) in einer Summe zurück zahlen muss, hab eich ein Problem. Kann man da was machen?
Danke

Pfändungsschutz von Verhinderungspflegegeld

Hallo,
meine Mutter wohnt in einem von mir getrennten Haushalt. Sie erhält Pflegegeld von der Pflegekasse. Dies wird immer direkt auf mein P-Konto überwiesen. Normalerwiese komme ich mit meinem Freibetrag aus und es wird kein Geld gepfändet. Jetzt hat meine Mutter Verhinderungspflege beantragt und diese wurde auch auf mein Konto überwiesen. Das war erst mal kein Problem, aber jetzt habe ich Mitte des Monats das Kindergeld für 2 Kinder überwiesen bekommen und das zahlt die Bank mir jetzt nicht aus. Ist das korrekt? Kann das Verhinderungspflegegeld, was eigentlich für meine Mutter ist, auf meinem Konto frei gegeben werden?
Karl