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Alle Bewertungen löschen lassen /bzw. unternehmensprofil löschen lassen, obwohl der Name nach Unternehmensübernahme gleichgeblieben ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um unser Unternehmen Pizza Sprint in Bad Friedrichshall. In Google Maps sind sehr negative Bewertungen von 2,4 Sternen von den beiden Vorbesitzern vorhanden, weshalb es dringend vonnöten ist, dass wegen des Inhaberwechsels das Unternehmsprofil gelöscht und neu erstellt wird. Die Unternehmensübernahme war August 2024 . Google möchte jedoch nur bei gravierender Namensänderung alte Rezensionen löschen. Dies führt unserem Unternehmen erheblichen Schaden zu.

Ich würde gerne wissen, ob Sie uns helfen können und wenn ja auf welche Höhe sich dabei Ihr Festpreishonorar belaufen würde?

Vielen Dank,
Mit freundlichem Gruß,

Carmen Peter

Marke und Logo anmelden

Guten Tag,

ich habe eine Gewerbe (Wolga Reisen Old) und möchte den Name und Logo anmelden / registrieren. Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße
Cristina Turcu

Jahresarbeitszeitkonto und Entgelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält es sich bei einem vertraglich festgelegten Jahresarbeitszeitkonto, bei einem Schutzschirmverfahren, wenn das Unternehmen doch kein Sanierungsplan vorweisen kann? Und, wenn das Unternehmen den Arbeitsvertrag kündigt. Werden die Stunden, die noch übrig sind definitiv ausbezahlt? Denn man muss ja Überstunden vertraglich leisten.

Meine 2. Frage ist. Wir bekommen bis einschließlich August unsere Gehälter von der Agentur für Arbeit vorfinanziert. Wann bekommt man Bescheid, wer die Gehälter ab September zahlt?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Freundliche Grüße
Stefanie Bless

Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren

Ic stecke gerade in einer Privatinsolvenz, und alles über 1500 (1600) wird mir gepfändet. Ich habe jetzt die finanzielle Unterstützung zu meiner privaten Krankenversicherung von der Rentenkasse genehmigt bekommen.Mir wurde auch eine Nachzahlung von 6 Monaten gezahlt. Leider ist eine Auszahlung von mehr als 1500 nicht möglich. Unterstützungen zur Krankenversicherung sollen ja nicht pfändbar sein.
Wie verhalte ich mich weiter?
MfG
J.G

Anfrage zur rechtlichen Prüfung unseres Produktportfolios (Marke Racetex)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines geplanten Unternehmensverkaufs in den kommenden Monaten möchten wir unser aktuelles Produktportfolio unter der Marke Racetex rechtlich überprüfen lassen. Die Marke ist europaweit eingetragen; unter diesem Namen vertreiben wir diverse Fußballartikel – darunter Tore, Rebounder und weiteres Zubehör – überwiegend über Amazon.

Einen Überblick über unser Portfolio finden Sie hier:
https://www.amazon.de/s?me=A1G4VA2WEKAL89&marketplaceID=A1PA6795UKMFR9

Bisher haben wir interne Prüfungen hinsichtlich möglicher Patent- oder Designverletzungen vorgenommen. Dabei ergaben sich Hinweise auf potenzielle Überschneidungen mit bestehenden Schutzrechten. Daher möchten wir nun eine professionelle rechtliche Bewertung vornehmen lassen.

Wir bitten um ein unverbindliches Angebot für folgende Leistungen:

Rechtliche Prüfung unseres bestehenden Produktportfolios sowie geplanter Neuprodukte (drei neue Fußballtore, eine Soccer Matte)

Bewertung möglicher Schutzrechtsverletzungen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Patente oder eingetragene Geschmacksmuster im europäischen und internationalen Kontext

Einschätzung zur Schutzfähigkeit unserer Produkte in Bezug auf potenzielle eigene Design- oder Patentanmeldungen

Bitte fügen Sie dem Angebot eine erste Einschätzung zum voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum bei.

Für Rückfragen oder weiterführende Unterlagen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Tobias Noeckel
TN Commerce GmbH

P-Konto – neue Freibeträge?

Hallo, kommen jetzt im Juli 2025 wieder neue Freibeträge?
Muss ich eine neue P Konto Bescheinigung bestellen?
Danke Max

Dienstleistungsvertrag – Weiterführung nach abgewendetem Insolvenzverfahren

Guten Tag,
meine Frage ist, ob ein Dienstleistungsvertrag, der vor Jahren mit einem Kunden geschlossen wurde, durch die Einleitung eines Insolvenzverfahrens automatisch als gekündigt gilt. Bzw., ob der Vertrag während und nach erfolgreich abgewendetem Verfahren wie gewohnt weiterläuft. Es gab keinerlei Anweisung des Insolvenzverwalters, der Dienstleister/Auftragnehmer hätte nur auf dessen Anweisung seine Leistung erbringen dürfen, Zahlungen wurden zu Gunsten des Auftraggebers seither eingestellt.
Vielen Dank für informative Rückmeldungen :-)