Zweites Konto eröffnen während Wohlverhaltensphase
Darf ich ein zweites Konto (z.B. Taschengeldkonto) eröffnen?
Das ist ein Vorschlag meiner gesetzlichen Betreuung, da wir mein P-Konto (ohne Pfändung) zum Monat auf 0€ haben müssen. Ich möchte das Geld nicht zu Hause haben und außerdem wieder eine Kontokarte.
Geht das während der Insolvenz? Bekomme ich mit der miesen Schufa überhaupt ein Konto? Und was muss ich dann beachten?



