Hamburger Pensionskasse

Ich habe rund 8000,00 Euro angespart, darf laut Gesetz nicht darüber verfügen.
Kommt erst zur Auszahlung wenn ich die Rente erreicht habe. In diese Kasse fliesen die Vermögenswirksamen Leistungen des Betriebes.
Kann der Insolvenzverwalter dies auflösen oder sind diese Beträge geschützt ?

UG-Gründung

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich recherchiere zurzeit zum Thema UG-Gründung und habe von einem Bekannten gehört, dass Anwälte keine UG gründen dürfen. Mir ist so etwas nicht bekannt gewesen und ich hoffe auf eine kurze Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichen Grüßen

Frank D.

Internetplattform Onlinehandel erst GmbH und dann GmbH & Co. KG

Hallo,

ich will für diverse Onlineshops Internetplattformen aufbauen. Derzeit bin ich ein Gesellschafter. Ich stehe aber in Verhandlungen mit Investoren, die ich aber erst später ins Boot holen will, wenn ich etwas vorzuweisen haben.

Kann ich dazu zunächst eine GmbH gründen und später daraus eine GmbH & Co KG machen, wenn sich herausstellt, dass es gut läuft?

Vielen Dank schon Mal!

BridgesM

Restschuldbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 01.07.2016 habe ich meine 6 Jahre Insolvenz geschafft..(also vom 01.07.2010 – 01.07.2016).

Nun habe ich noch keine Restschuldbefreiung erhalten. Trotz Nachfragen beim zuständigen AG. Ich wurde/werde immer wieder vertröstet.

Meine Frage…
Gibt es eine Frist für die Erteilung der Restschuldbefreiung?! Auch mache ich mir um die Höhe der Verfahrenskosten so meine Gedanken…

Vielen Dank voraus für ihre Mühe!

Wohlverhaltensperiode

Entschuldigen Sie bitte, dass habe ich vorhin noch vergessen.

Die Obliegenheiten nach § 295:

muss ich die Meldungen an Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht senden oder reicht der IV.

Danke Romina

Wohlverhaltensperiode und Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe ein Pfändungsschutzkonto und kann somit über 1079 Euro im Monat verfügen.
Wenn ich darüber komme, führt die Bank (DB) keine Überweisungen etc. mehr aus.
Ich hatte einen Verdienst von 1135 Euro nach Abzug des pfändbaren Betrages.

In der Wohlverhaltensperiode müsste ich doch über den restlichen Betrag von gut 50 Euro verfügen können. Die Bank lehnt dies ab,

Da ich seit längerer Zeit arbeitsunfähig bin bekam ich die Kündigung und möchte mich nun selbstständig machen. Das heißt auch, dass ich einen höheren verfügbaren Betrag benötige (für KV, RV etc.)
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von dem selbstständigen Einkommen Beträge für RV,KV etc. abziehen kann – von dem Restbetrag wird dann der pfändbare Betrag abgezogen.

Wie verhält es sich, wenn ich am Anfang nur sehr wenig Umsatz mache?

Vielen Dank für Ihr Bemühen.

MfG Romina

insolvenzverfahren löschen im internet

Ein bekannter hat gesehen das ich im internet stehe mit insolvenz, das 2003 war wie kann ich das löschen lassen und wo es ist längst erledigt.
Er hat nur meinen Namen eingegeben bei Google und da steh ich dann .
Können die mig helfen???
Vielen Dank Marina Flad

Rechnungen nach Schuldenbereinigung

Guten Abend,

Im Jahr 2010 hatten wir knapp 5000 € Schulden bei 7 Gläubigern, mit denen ein Vergleich ausgehandelt wurde der in kleinen Raten bis 2017 bezahlt werden musste. Dies ist fast geschehen (Letzte Rate im April fällig). Aber seit kurzem bekommen wir Rechnungen von den Vertretern der Gläubiger von damals in Höhe von einmal knapp 500 € und knapp 100 €. Beide Rechnungen erscheinen sehr dubios da auch die jeweiligen Vertreter im Internet nur mit (Verzeihung für den Ausdruck) “Abzocke” in Verbindung gebracht werden und unsere Rechnungen, sehr gut auf die dortigen Beschreibungen passen. Dennoch wollen wir sicher gehen. Wie ist es bei einem Schuldenbereinigungsplan der auf einem Vergleich beruht? Wenn die Gläubiger mit der Vergleichsquote einverstanden waren und diese Einwandfrei abbezahlt wurde, können danach noch weitere Forderungen seitens des Gläubigers durchgesetzt werden, die unter das gleich Aktenzeichen fallen und zur selben Angelegenheit gehören?
Und wie ist es in solchen Fällen mit der Verjährung? Immerhin sind über 6 Jahre vergangen seit der Einigung.

Besten Dank für die Zeit und Mühe

MfG
Kant

Ermittlung Rückabwicklunssumme Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Rückabwicklungssaldos. Leider konnte ich auf Ihrer Internetseite das Rückabwicklungssaldo nicht eindeutig berechnen, da bei meinem Fall der Kredit anders verlaufen ist. Ich habe bereits meinen Kredit gegenüber der Bank im Mai 2015 wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2002 widerrufen und den Kredit Juli 2015 durch Verkauf des Objektes an meinen Sohn abgelöst. Die Bank hat zur Ablösung des Kredites von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die ich unter Vorbehalt bezahlt habe. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auf Grundlage der fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Klage beim LG Düsseldorf eingereicht die im November 2016 zu meinem Gunsten entschieden wurde und ich die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück bekommen habe. Nun möchte gegenüber der Bank meinen Anspruch aus der Rückabwicklung in Rechnung stellen. Daher möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie diesen auf der Grundlage der Kreditunterlagen (zwischenzeitliche Vereinbarung eines Forwardarlehen in 2010, Sondertilgungen in 2009 und 2015 etc.) berechnen können. Ich würde hierzu Ihnen die Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage des o. a. Verlaufes des Kredites das Rückabwicklungssaldo berechnen können und was mich das Kosten würde. Für Rückfragen stehe ich gerne unter Tel: 0177 2916949 bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enver Duran

Ermittlung Rückabwicklunssumme Widerruf

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zur Berechnung des Rückabwicklungssaldos. Leider konnte ich auf Ihrer Internetseite das Rückabwicklungssaldo nicht eindeutig berechnen, da bei meinem Fall der Kredit anders verlaufen ist. Ich habe bereits meinen Kredit gegenüber der Bank im Mai 2015 wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Jahre 2002 widerrufen und den Kredit Juli 2015 durch Verkauf des Objektes an meinen Sohn abgelöst. Die Bank hat zur Ablösung des Kredites von mir eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt die ich unter Vorbehalt bezahlt habe. Zu der Vorfälligkeitsentschädigung habe ich auf Grundlage der fehlerhaften Widerrufsbelehrung eine Klage beim LG Düsseldorf eingereicht die im November 2016 zu meinem Gunsten entschieden wurde und ich die Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück bekommen habe. Nun möchte gegenüber der Bank meinen Anspruch aus der Rückabwicklung in Rechnung stellen. Daher möchte ich von Ihnen wissen, ob Sie diesen auf der Grundlage der Kreditunterlagen (zwischenzeitliche Vereinbarung eines Forwardarlehen in 2010, Sondertilgungen in 2009 und 2015 etc.) berechnen können. Ich würde hierzu Ihnen die Kopien der Kreditunterlagen zur Verfügung stellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie auf Grundlage des o. a. Verlaufes des Kredites das Rückabwicklungssaldo berechnen können und was mich das Kosten würde. Für Rückfragen stehe ich gerne unter Tel: 0177 2916949 bzw. per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Enver Duran