Forderungen nachwirkend einreichen

Hallo,

kann man als Tochtergesellschaft (sitz in Deutschland) Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft (sitz in England) nachwirkend einreichen? Das Insolvenzverfahren wurde ende November 2014 nach englischem Recht eröffnet. Der Geschäftsbetrieb der Muttergesellschaft wurde vollständig eingestellt.Wie verläuft sowas? kann man trotzdem noch Forderungen für die Tabelle einreichen?

Verfahrenskosten Regelinsolvenz

Ich und meine Frau sind seit 3 Jahren in der Regelinsiolvenz (Beginn 01/2014). Ist es möglich vom Treuhänder zu erfahren, welche Kosten für Treuhänder/Gericht bisher angefallen sind und welche dieser Kosten durch die mtl. Pfändungsbeträge (es werden durchschnittlich ca. Euro 700-1000 Euro vom Lohn abgezogen) beglichen wurden? Und wie erfahren wir, welche Kosten nach 6 Jahren aus heutiger Sicht noch übrig bleiben? Es ist nirgends nachzulesen, ob der Treuhänder eine z.B. jährliche Auskunftspflicht gegenüber dem Schuldner hat.Warum hat der Gesetzgeber hierfür nicht vorgesorgt, denn man beginnt ja unter Umständen nach 6 Jahren wieder mit Schulden (wir haben beide vorsorglich eine Stundung der Verfahrenkosten beantragt – werden bei unseren mtl. gepfändeten Beträgen denn nur die Kosten des Treuhänders oder auch die des Gerichts beglichen)? Mir Grüßen aus Bayern

Falsch berechnete Pfändungsraten

Schönen guten Tag,

Die Insolvenz wurde im April 2016 eröffnet. Seither wurden die Pfändungsrarten falsch berechnet, denn die Unterhalts berechtigte Person, wurde schlichtweg vergessen. Die Differenz wird nun nach gezahlt.
Nun stellt sich die Frage, wer kommt für die Kosten auf, die aufgelaufen sind, aufgrund nicht gezahlter Beiträge, wie zB. Strom und Zahnarzt Rechnung? Zudem wirft der Anwalt des Zahnarztes vorsätzliche Handlung vor, welche ja in dem Glauben korrekter Pfändungsraten, meiner Meinung nach nicht begangen wurde.

Es grüßt Sie freundlichst und dankbar für Ihre hilfreiche Seite
Cobao

Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe im März einen Laden eröffnet der leider überhaupt nicht läuft .
Da ich die ganzen Monate nur draufbezahlt habe kann ich nun meinen Zahlungen nicht mehr nachkommen und muß eine Regelinsolvenz beantragen .
Nun meine Frage
Mein Ehemann von dem ich aber getrennt lebe möchte sich jetzt ein Haus für 5000 Euro kaufen wird dieses dann auch gepfändet ?
Und wird sein Vermögen (das Haus) oder sein Gehalt auch angerechnet ?
Z.B.wenn ich Harz 4 bekomme
Muß er auch zahlen für meine Schulden ?
P.S. Nur ich alleine habe die Kredite für
den Laden aufgenommen.
Und wird das
Vielen Dank
Ivonne Metzger

Steigt der Bedarf an Kitabetreuung?

Momentan steigt der Bedarf. Laut dem Familienministerium wünschen sich 44 % der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind in einer Kita.

Weiterhin sprechen für eine steigende Tendenz des Bedarfs an Kita-Plätzen:

  • Die steigende Geburtenrate
  • Die Flüchtlingskrise – Deutschland verzeichnet eine zunehmende Zahl an Flüchtlingskindern

Der Bedarf wird in den kommenden Jahren laut Familienministerium um bis zu 100.000 Kita-Plätze steigen.

 

Werden die letzten Jahre betrachtet stieg der Bedarf an Kita-Plätzen bereits stetig. Inzwischen (Stand März 2016) werden knapp 32,7 % aller Kinder unter 3 Jahren außer Haus betreut. Zum Vergleich: Im Jahr 2008 belief sich die Quote auf etwa 17,6 %.

Auch im Ost-West-Vergleich kommt es zu deutlichen Unterschieden. Im östlichen Teil Deutschlands ist der Anteil mit 51,8 % deutlich höher als im Westen mit 28,1 %.

Wird das Urteil des BGH vielen Kommunen zusetzen?

In Deutschland herrscht vielerorts ein erheblicher Mangel an Kita-Plätzen. Dennoch wird das Urteil des BGH nur bestimmte Kommunen in Bedrängnis bringen.

  • Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Lage der mangelnden Kita-Plätze an vielen Orten entspannt hat. Dies gilt vor allem für kleine Gemeinden.

In Deutschland gibt es derzeit etwa 720.000 Kita-Plätze für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund wurden alleine in den letzten 10 Jahren 435.000 neue Betreuungsplätze geschaffen.

  • In großen Städten bestehen weiterhin Engpässe bei Kita-Plätzen.

Laut Berichten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bestehen deutliche Engpässe in Städten mit starkem Zuzug. Gemeint sind große Städte, in denen Hochschulen, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen ansässig sind. Eine solche Stadt ist beispielsweise auch Leipzig, die als beschuldigte Stadt im vorangegangenen Urteil des BGH auftrat. Es bestehen schon seit langem erhebliche Engpässe an Kita-Plätzen in boomenden Großstädten wie Berlin, Hamburg, Köln oder München.

Wann ist die Annahme eines Kitaplatzes unzumutbar?

Ein Kitaplatz ist unzumutbar, wenn sie nicht den genau geregelten Standards entspricht. Der Rechtsprechung folgend ergibt sich die Unzumutbarkeit einer Kita insbesondere, wenn

  • deutliche bauliche Mängel bestehen,
  • zu wenige Betreuer für die Betreuung der Kinder in der Kita zur Verfügung stehen,

oder

  • die Entfernung zur Kita zu hoch ist.

Aus Gerichtsurteilen ergibt sich, dass Ihnen als Eltern eine Entfernung von maximal fünf Kilometern oder 30 Minuten Wegzeit zugemutet werden kann.

Eine Kita ist auch dann unzumutbar, wenn

  • Sie Vollzeit arbeiten und die von der Gemeinde zugewiesene Kita keine Ganztagsbetreuung anbietet.

 

Trägt die Gemeinde die Schuld, wenn nicht genügend Kita-Plätze bereitgestellt wurden?

Grundsätzlich Ja. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss die Gemeinde genügend Kita-Plätze bereitstellen. Grundsätzlich trägt die Gemeinde die Verantwortung, wenn Sie keinen Kita-Platz für Ihr Kind erhalten haben. Laut BGH muss die verantwortliche Gemeinde den Mangel an Kita-Plätzen mit verursacht haben. Sie muss also bei der Vergabe der Kita-Plätze fehlerhaft vorgegangen sein. Sind in diesem Fall nicht genügend Plätze vorhanden, bringt der gesetzliche Betreuungsanspruch schadensersatzrechtliche Konsequenzen mit sich.

In den folgenden Beispielfällen würde liegt ein Fehler der Gemeinde vor:

  • Eine neue Kita wird aufgrund fehlerhafter Ausführung, Planung oder Überwachung durch die Gemeinde nicht rechtzeitig fertiggestellt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Gemeinde Zahlungen an den Bauträger nicht rechtzeitig leistet und dieser deshalb die Arbeiten zeitweise aussetzt. Denkbar sind auch Fälle, in denen Gemeinden trotz Bedarfs nicht rechtzeitig Bauauftrag erteilen. Schließlich kann die Fertigstellung durch eine verspätete Abnahme des Gebäudes durch die Gemeinde verzögert worden ist. Hingegen trägt die Gemeinde keine Schulde, wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet und deshalb eine Verzögerung eintritt..
  • Wenn die Gemeinde trotz Personalknappheit nicht rechtzeitig Stellenausschreibungen aufgibt.
  • Wenn zwar ausreichend Personal vorhanden wäre, dieses aber offensichtlich nicht hinreichend qualifiziert ist und die Gemeinde trotz Kenntnis keine Fortbildungsmaßnahmen anordnet.

 

Dies ist nur ein Teil möglicher Fehler von Gemeinden. Es gilt nun im Einzelfall, den Fehler der Gemeinde herauszufinden (Amtsauskunftsanspruch) bzw. die Gemeinde zur Aufklärung gerichtlich zu verpflichten.

Kann sich meine Gemeinde auf finanzielle Engpässe oder eine chronische Pleite berufen?

Nein. Das hat der BGH mit seinem Urteil deutlich klargestellt.

Nach dem Gesetz stehen die Kommunen in der Pflicht eine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Engpässe (“chronisch Pleite”) sind dabei irrelevant. Kommen die Kommunen dieser Pflicht nicht nach, sind sie grundsätzlich in der Schuld der Mitverursachung an dem Mangel und in der Pflicht, den Schaden zu ersetzen.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Sie Schadensersatz?

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch sind:

1. Sie haben die Formalien eingehalten

Das Kind ist rechtzeitig angemeldet worden und keinen zumutbaren Kitaplatz abgelehnt.

2. Die Gemeinde hat nicht genügend Kitaplätze bereitgestellt

In Ihrer Gemeinde bestand eine verknappte Kitaplatzlage.

3. Die Gemeinde hat Ihnen keinen zumutbaren Kitaplatz angeboten

In Ihrer Gemeinde hat Ihnen keinen zumutbaren Kitaplatz angeboten.

4. Die Gemeinde handelte schuldhaft

Die Gemeinde muss diese Lage schuldhaft verursacht haben, indem sie bei der Vergabe der Kita-Plätze fehlerhaft vorgegangen ist. Es ist unsere Aufgabe, die Gemeinde zur Aufklärung zu bewegen.