Wann ist die Annahme eines Kitaplatzes unzumutbar?

Ein Kitaplatz ist unzumutbar, wenn sie nicht den genau geregelten Standards entspricht. Der Rechtsprechung folgend ergibt sich die Unzumutbarkeit einer Kita insbesondere, wenn

  • deutliche bauliche Mängel bestehen,
  • zu wenige Betreuer für die Betreuung der Kinder in der Kita zur Verfügung stehen,

oder

  • die Entfernung zur Kita zu hoch ist.

Aus Gerichtsurteilen ergibt sich, dass Ihnen als Eltern eine Entfernung von maximal fünf Kilometern oder 30 Minuten Wegzeit zugemutet werden kann.

Eine Kita ist auch dann unzumutbar, wenn

  • Sie Vollzeit arbeiten und die von der Gemeinde zugewiesene Kita keine Ganztagsbetreuung anbietet.

 

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