Trägt die Gemeinde die Schuld, wenn nicht genügend Kita-Plätze bereitgestellt wurden?

Grundsätzlich Ja. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) muss die Gemeinde genügend Kita-Plätze bereitstellen. Grundsätzlich trägt die Gemeinde die Verantwortung, wenn Sie keinen Kita-Platz für Ihr Kind erhalten haben. Laut BGH muss die verantwortliche Gemeinde den Mangel an Kita-Plätzen mit verursacht haben. Sie muss also bei der Vergabe der Kita-Plätze fehlerhaft vorgegangen sein. Sind in diesem Fall nicht genügend Plätze vorhanden, bringt der gesetzliche Betreuungsanspruch schadensersatzrechtliche Konsequenzen mit sich.

In den folgenden Beispielfällen würde liegt ein Fehler der Gemeinde vor:

  • Eine neue Kita wird aufgrund fehlerhafter Ausführung, Planung oder Überwachung durch die Gemeinde nicht rechtzeitig fertiggestellt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Gemeinde Zahlungen an den Bauträger nicht rechtzeitig leistet und dieser deshalb die Arbeiten zeitweise aussetzt. Denkbar sind auch Fälle, in denen Gemeinden trotz Bedarfs nicht rechtzeitig Bauauftrag erteilen. Schließlich kann die Fertigstellung durch eine verspätete Abnahme des Gebäudes durch die Gemeinde verzögert worden ist. Hingegen trägt die Gemeinde keine Schulde, wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet und deshalb eine Verzögerung eintritt..
  • Wenn die Gemeinde trotz Personalknappheit nicht rechtzeitig Stellenausschreibungen aufgibt.
  • Wenn zwar ausreichend Personal vorhanden wäre, dieses aber offensichtlich nicht hinreichend qualifiziert ist und die Gemeinde trotz Kenntnis keine Fortbildungsmaßnahmen anordnet.

 

Dies ist nur ein Teil möglicher Fehler von Gemeinden. Es gilt nun im Einzelfall, den Fehler der Gemeinde herauszufinden (Amtsauskunftsanspruch) bzw. die Gemeinde zur Aufklärung gerichtlich zu verpflichten.

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