Müssen Kündigungen schriftlich erfolgen?

In dieser Hinsicht ist das Gesetz eindeutig. Gemäß § 623 BGB bedarf jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also sowohl die Kündigung, als auch der Aufhebungsvertrag, zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses, insbesondere für den Arbeitgeber. Sollten Sie also ausschließlich mündlich entlassen worden sein, so ist diese Kündigung unwirksam.

Nur befristete Arbeitsverhältnisse bedürfen ihrem Wesen nach für die Beendigung keiner Schriftform. Sie enden mit Ablauf der vertraglich vorgesehenen Frist.

Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die noch offenen Forderungen zu begleichen. Davon umfasst sind alle Geldansprüche wie etwa ausstehendes Gehalt oder die Überstundenvergütung. Auch offener Urlaub muss, wenn er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in natura gewährt werden konnte, abgegolten werden.

Sie sollten jedoch unbedingt auf etwaige Ausschlussfristen Acht geben. Sowohl Arbeits- als auch Tarifverträge enthalten häufig so genannte Ausschlussklauseln. Danach müssen die Arbeitnehmer ihre noch offenen Anprüche innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 3-6 Monate) gegen den Arbeitgeber geltend machen. Anderenfalls verfallen diese Ansprüche. Relevant wird dies insbesondere bei Gehaltsrückständen, die sich über mehrere Monate aufsummiert haben.

Dieses Thema betrifft viele Arbeitgeber, deswegen sollten auch Sie Ihren Arbeitsvertrag auf solche Ausschlussklauseln hin überprüfen (lassen).

Was sollte ich als Erstes nach einer Kündigung tun?

Bleiben Sie gelassen. Das ist immer ein guter Ratschlag. Nur wer einen klaren Kopf bewahrt, kann das Beste aus der Situation machen.

Für viele Arbeitnehmer kommt die Kündigung nicht unerwartet. Wer schon früh ahnen kann, dass eine Entlassung in der Luft schwebt, sollte sich rechtzeitig über die nötigen Schritte informieren.

Ihre erste Handlung nach der Kündigung sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit sein. Wenn das erledigt ist, brauchen Sie keine Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes zu befürchten.

Im nächsten Schritt sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Auf diese Weise können Sie erfahren, ob Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren sollten und ob Sie dabei auf eine Abfindung hoffen dürfen.

Allerdings sollten Sie sich dabei nicht zu viel Zeit lassen. Wollen Sie etwas gegen Ihre Kündigung unternehmen, räumt Ihnen das Gesetz nur drei Wochen Zeit ein ab Erhalt des Kündigungsschreibens. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nichts unternehmen, wird die Kündigung wirksam.

Unterhaltspflicht

Guten Tag,
ich lebe von meinem Mann getrennt. Ein Kind lebt mir bei, eins bei ihm. Besteht dann bei einer Privatinsolvenz unterhaltspflicht nur für ein Kind oder trotzdem für zwei?
Vielen Dank

Privatinsovenz 3 Jahre

Guten Tag!

Wenn ich laut dem was mein Arbeitgeber an den Insoverwalter abführt (pfändbarer Teil des Einkommen) rein rechnerisch schon vor 3 Jahren die besagten 35% inklsw. der anderen anfallenden Kosten erreicht habe, muss ich dann trotzdem insgesamt 3 Jahre weiter Gehaltspfändungen akzeptieren?

mit freundlichem Gruß

Regelinsolvenz nach Privatinsolvenz

Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf folgendes:
Mir wurde im Marz 2006 bereits Restschuldbefreiung aus einer Privatinsolvenz gewährt in die ich wegen meines Ex Mannes gehen musste.
Nun bin ich seit fast 3 Jahren mit mittlerweile 2 Modeboutiquen selbstständig und befürchte das ich im Winter zahlungsunfähig werde.
Kann ich, obwohl die 10 Jahresfrist der Privatinsolvenz noch nicht vorbei ist eine Regelinsolvenz mit Aussicht auf Restschuldbefreiung beantragen?

Kündigung Riskolebensversicherung

Hallo wertes Team,
mein Mann ist in der Privatinsolvenz, will jetzt seine Risikolebensversicherung kündigen. Jetzt schreibt die Versicherung, das der Insolvenzverwalter zustimmen muss. Ist das korrekt? Es ist ja eine Versicherung ohne bildendes Kapital und kommt ja nur bei Tod zur Auszahlung.
Danke für ihre Antwort

Dauer der Zahlungen durch Arbeitgeber

Habe da mal eine Frage.
Seit September 2009 führt mein Arbeitgeber jeden Monat den pfändbaren Teil meines Lohnes an meinen Insolvenzverwalter ab.
Die sechs Jahre, die man ja zahlen muß, dürften ja somit jetzt im September 2015 rum sein.
Meine Wohlverhaltesperiode läuft genau bis zum 09.09.2016.
Sehe ich das richtig, das nun ab Oktober ich keine Zahlungen mehr abführen muß?
Also überweist mein Arbeitgeber ab jetzt nicht mehr automatisch den pfändbaren Teil meines Lohnes?
MFG
M.B.

Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit meiner ersten Arbeitslosigkeit im Oktober 2014 fingen unsere Finanziellen Probleme an.

Mit meinem vorherigen Nettoeinkommen von ca. 4000,. € war es problemlos möglich vier Kreditverträge und einen Leasigvertrag für einen PKW zu bedienen. Trotz erneuter Arbeitsaufnahme im Mai 2014 reichte das Einkommen von ca. 1850,- € dann vorne und hinten nicht mehr dazu aus, alle Kreditverpflichtungen zu erfüllen.

Ab diesem Monat sind wir, gelinde gesagt, Zahlungsfähig was uns mehr als belastet und äusserst peinlich ist.

Eine erneute Arbeitslosigkeit im September 2015 hat unsere Situation noch verschlechtern. Ich habe, um einer Verhartzung zu entgehen zum 15.09.2015 ein Kleingewerbe im Bereich der Haushaltsnahen Dienstleistungen angemeldet.

Die dadurch erzielten Einnahmen, werden das nötigste für unseren 4 Personenhaushalt abdecken. Geld, um die restlichen Kreditverpflichtungen zu erfüllen wird jedoch nicht mehr vorhanden sein.

Kann ich überhaupt eine Privatinsolvenz durchlaufen oder falle ich unter eine sog. Regelinsolvenz ?

Gern würde ich Ihre Meinung dazu hören.
Mit freundlichen Grüßen

W. K

berechnung unterhaltspflichiger person

lch bin alleinerziehende Mutter mein Sohn 17 hat im August seine Ausbildung begonnen mein Treuhänder weiss es gestern bekam ich Post von meinemAG iich soll bis Mitte September mitteilen das ich Kindergeld beziehe ledig bin und die Da den vom Sohn tue ich das nicht wird er nicht mehr berücksichtigt als Unterhaltspflichtige Person muss nicht der Treuhaedler meinem AG die Ausbildung meines Sohnes mitteilen und wird er noch berücksichtigt ich verdiene 1170 netto beziehe keinen unterhält seit 12 Jahren es ist schwer in der Insolvenz mit so vielen Fragen allein zu stehen und ich finde es toll wie viele Menschen sie helfen und dafür ein schönen Dank