P-Konto in der Wohlverhaltensphase
Kann das P-Konto in der Wohlverhaltensphase wieder in ein Guthabenkonto umgewandelt werden? Da aktuell noch die Abfuhr an Geldeingängen die nicht vom Arbeitgeber sind, gesperrt sind. Oder muss dies vom Treuhänder beantragt werden?
Vor- und Nachteile Kontoänderung?



