Nachdem der Vertrag widerrufen wurde, folgt die Rückabwicklung. Die gegenseitig erbrachten Leistungen müssen zurückgegeben werden. Das heißt, Sie geben der Bank bzw. dem Verkäufer das gebrauchte Auto zurück und erhalten im Gegenzug die eingezahlten Raten.
Ihren Widerruf werden die Banken in der Regel nicht widerstandslos hinnehmen. Allein bei der VW-Bank sind Verträge mit einem Gesamtvolumen von 23,3 Milliarden Euro betroffen – es geht also um viel Geld. Deswegen ist mit Gegenwehr zu rechnen. Ohne anwaltliche Hilfe kommen Sie höchstwahrscheinlich nicht weiter.
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