Insolvenz auf 3 Jahre verkürzt
Meine Insolvenz/ Wohlverhaltensphase läuft demnächst 3 Jahre.
Eventuell wäre ich in der Lage, den noch fehlenden Betrag (35% zzgl.Verwaltungs -und Gerichtskosten) an den Insolvenzverwalter zu bezahlen.
Ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, mir den genauen Gesamtbetrag zu nennen, den ich zu zahlen hätte, um die Insolvenz nach 3 Jahren zu beenden?
Wenn ja, ist er an diese Aussage gebunden, oder kann er danach dann doch noch Forderungen stellen und die Insolvenz dadurch nicht beenden?
Mit freundlichen Grüßen



