Privatinsolvenz und Erbschaft

Guten Tag, eine Frage zum Thema Privatinsolvenz und Erbschaft:
ich bin 28 und befinde mich in der Privatinsolvenz. Meine Tante im Ausland hat mir jetzt 12.000 Euro vererbt. Gibt es eine Möglichkeit das Geld zu behalten, z.B. an mein Kind überschreiben? Muss ich das an die Gläubiger abgeben? Danke!! LG Lars

Regelinsolvenz abgewiesen

Guten Tag anwalt-kg team,
mein Antrag auf Regelinsolvenz wurde abgewiesen!! Ich kann leider die Kosten der Regelinsolvenz nicht decken.
Was kann ich noch tun? Was kommt auf mich zu? Danke für jede Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen
Markus D.

Privatinsolvenz und Abtretung

Sehr geehrter Herr RA Kraus!

Ich strebe ein Privatinsolvenzverfahren an.

Ein Teil meiner Schulden sind auch Mietschulden bei meinem derzeitigen Vermieter, wegen denen bereits eine Räumungsklage geführt wurde und ein vollstreckbarer Räumungsbescheid ergangen ist.

Mit diesem Vermieter hatte ich vor ca. 1 Jahr, also deutlich vor dem Insolvenzverfahren eine Absprache getroffen, dass er die Räumung so lange nicht vollstreckt, wie ich zusätzlich zur Miete eine monatliche Tilgung leiste.

Allerdings muss ich im Rahmen der Insolvenz ja alle Tilgungen einstellen, was aber nicht in meinem Interesse wäre, da ich meine Wohnung nicht verlieren will.

Gibt es eine Möglichkeit die Tilgungen trotz Insolvenzverfahren weiterzuführen?

Danke und beste Grüße, Pascal S.

genossenschaftsanteil

Genossenschaftsanteil: ich wohne in einer genossenschaft6s wohnung und hab auch einen anteil in wie weit kann der insolvenzverwalter diesen kündigen ich würde dann auch die wohnung verlieren

Umzug Regelinsolvenz

Hallo Herr Kraus,

mein Mann und ich leben zur Zeit in Berlin. Wir würde gerne nach Köln umziehen, weil dort unsere Kinder leben. Was mir jedoch zu bedenken gibt ist, ob es nicht Probleme mit dem Treuhäder gäbe, da wir uns beide mitten in einer Privat- (ich) und einer Regelinsolvenz (mein Mann) befinden. Hinzu kommt auch dass, wir jetzt von Harz4 leben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MfG Ulrike B.

vorgehensweise privatinsolvenz

hallo. wir befinden uns bereits seit einem halben jahr in anwaltlicher unterstutzung jedoch tut sich einfach nichts.
die meisten anschreiben und bitten um geringere raten mussten wir selber durchführen mit den inkasso unternehmen, was uns auch zunächst gelang jedoc sind es zu viele raten die wir nicht mehr bewältigen können.
der anwalt führte lediglich die verhandlungen mit den banken durch, was keinen erfolg brachte. aufgrund von fehlgeschlagener selbstständigkeit und kurzfristigem harz 4 sind wir in diese notlage geraten. wir sind beide wieder berufstätig jedoch mit geringem verdienst.
muss ich erst warten bis der erste gerichtsvollzieher vor meiner tür steht bis der anwalt tätig wird? denn so ist seine aussage.
doch überall liest man von einem schuldenbereinigungsplan um die insolvenz eiinzuleiten.
wir teilten unserem anwalt bereits vor 3 wochen mit das wir gern in die insolvenz gehen möchten, doch es tut sich absolut nichts.
deshalb die frage ob das so ein normales vorgehen ist oder was wir tun sollen.
danke

Privatinsolvenz und Heirat

Guten Herr RA Kraus,
habe eine Frage und hoffe ich komme damit weiter. Und zwar, wir haben am 14.12.2012 geheiratet. Mein Mann und ich sind vor der Ehe 2010 in die Privatinsolvenz gegangen. Ich habe 2 Kinder die mit im Haushalt leben. Mein Mann geht arbeiten, ich bekomme volle Erwerbminderungsrente und Kindergeld für 2 Kinder.
So wie geht es weiter, der Treuhänder meines Mannes sagt nun, sie steigen in der Tabelle zwar höher ( Steuerklasse und Kinder drauf ) bekommen aber nicht mehr Geld raus, da sie für Ihre Frau nicht Unterhaltspflichtig sind, da ihre Frau eigenes Einkommen hat. Ich habe Rente 691,00 plus 360,00 Euro Kindergeld.
Stimmt das so ??? Wer kommt denn für die Kinder auf ?? Ich bekomme keinen Unterhalt, mein jetziger Mann ist nicht der Vater der Kinder , somit hat er mit den Kinder nichts zu tun, die werden auch nicht mit berücksichtigt, so der Treuhänder meines Mannes.
Vielen Dank im voraus, hoffe nur Sie können mir weiter helfen.

Pfändungstabelle 2013

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kraus,

Ich bin stark verschuldet und strebe deshalb eine Restschuldbefreiung durch Verbraucherinsolvenz an. Wo finde ich die aktuelle Pfändungstabelle? Gibt es eine neue Pfändungstabelle 2013 ?
Ich verdiene als Angestellter 2350 Euro und habe zwei Kinder. Wie hoch ist demnach mein pfändungsfreier Betrag?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan L.

Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr RA Kraus,
nachdem bisherige Unwägbarkeiten steuerlicher Art jetzt geklärt sind beschäftige ich mich mit den Verfahren “Außergerichtlicher Vergleich” und wahrscheinlich anschließend Privatinsolvenz . Hierzu habe ich jetzt zunächst zwei Fragen:
1)
Im Eigenantrag Verbraucherinsolvenz, amtl. Fassung 3/2002 wird im Ergänzungsblatt 5K die Erklärung über Schenkungen und entgeltliche Veräußerungen verlangt für die zurückliegenden Zeiträume 4 Jahre und
2 Jahre.
Im Formular KV 14 – Auskunft in Insolvenzsachen – Privatpersonen, Einzelunternehmer – Vermögensverzeichnis gem. § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO – wird unter Pos. V – Sonstiges erstreckt sich die Erklärungsfrist für Schenkungen an nahestehende Personen auf 10 Jahre.
Welche Zeitspanne ist im Privatinsolvenzverfahren zu berücksichtigen? Ist evtl. dem Treuhänder gegenüber ein 10-Jahreszeitraum zu erklären – und wenn dort etwas nicht angegeben oder vergessen wurde stellt dies einen Grund zur Verweigerung der Restschuldbefreiung dar?
2.
Wenn ich die verschiedenen Meldungen zur Neufassung des Verbraucherinsolvenzverfahrens richtig interpretiere kann mit der Einführung der neuen Wohlverhaltensdauer von nur noch 3 Jahren (bei 25 % Zahlungsquote) noch vor der Bundestagswahl 2013 gerechnet werden.
Ist es deshalb sinnvoll oder geboten, generell die Einleitung / Beantragung eines Schuldenbereinigungsverfahrens bis zur Rechtsgültigkeit dieses neuen Insolvenzrechts noch auszusetzen?
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüssen
Albert Flieger

schon bestehende Vereinbarunge

Sehr geehrter Herr Kraus,
was wird aus bereits bestehenden Vereinbarungen (wie z.B. eine mit Gläubiger vereinbarte Ratenzahlung), nach dem man die Privatinsolvenz beantragt hat?

Meine Eltern sind höchst überschuldet und haben vor Paar Tagen eine Forderung von einer Wohnungsgesellschaft bekommen, nach der sie entweder die geschuldete Summe zahlen müssen, oder die Wohnung innerhalb von 4 Wochen räumen müssen. Kann man dies mit einer Insolvenz verhindern, oder sollte man zuerst eine Vereinbahrung mit dem Gläubiger treffen und dann die Insolvenz beantragen? Beide sind arbeitstätig, bekommen aber dennoch eine Unterstützung vom Staat (Harz4), sodass sie aus den Schulden nicht mehr heraus können.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana I.