Kosten Insolvenzverfahren

Hallo,
kann man ungefähr abwägen, wie hoch meine Kosten für ein Insolvenzverfahren wären, bei einem Schuldenbetrag von 80.000 Euro?
Steigt dann die Verschuldung durch die zusätzlichen Kosten des Insolvenzverfahrens nicht noch mehr in die Höhe?
Danke.

MfG
K. L.

Privatinsolvenzverfahren Dauer

Guten Tag Herr Kraus,

Ich habe eine Frage zu dem Privatinsolvenzverfahren. Ist es wahr, dass
das Privatinsolvenzverfahren von 6 auf 3 Jahre verkürzt wird?
Ab wann gilt die neue Dauer der Privatinsolvenz?

Danke für die Info
Nils B.

Scheidung und Privatinsolvenz

Hallo Herr Kraus,

Ich habe eine Frage zur Scheidung und Privatinsolvenz.
Vor zwei Jahren habe ich mich scheiden lassen. Wir haben keine Kinder.
Wir haben in unserer gemeinsamen Zeit leider viele Schulden gemachtn. Vorallem haben wir einen hohen Kredit gemeinsam unterschrieben. Weil wir im Guten auseinander gegangen sind, haben wir uns die Raten aufgeteilt und jeder zahlt eben seinen Teil.
Jetzt habe ich aber Zahlungsschwiriegkeiten, da ich weniger verdiene.
Ich bin schon kurz davor Privatinsolvenz anzumelden.Ich habe einen Verdienst der lediglich 56 EUR über der Pfändungsgrenze liegt.

Wenn ich nun Privatinsolvenz anmelde….. was hätte das für Folgen für meinen Ex?
Er hat leider auch nicht viel Geld und kann die Raten wahrscheinlich alleine nicht stemmen.

Danke für Ihr Forum!

Liebe Grüße,
Andrea K.

schulden vergleich

Sehr geehrte Kraus,
ich habe ca. 200 Tausend Euro schulden, bei der bank und Finanzamt.
ich arbeite in Ausland und möchte ein schulden vergleich vorschlagen, wie realistisch es ist,
das , das schulden vergleich staat findet,?
ich könnte monatlich 300-400 euro ab zahlen..
ein insolvenz kommt zur Zeit nicht in frage da ich nicht in Detschland bin.

wäre für ein Antwort dankbar
beste grüsse
jabar najah

Pfändungstabelle 2012 Beratung

Guten Tag Herr Kraus,

Ich suche einen Insolvenzanwalt in Köln der mir mit der Pfändungstabelle 2012 behilflich sein könnte.
Ich benötige eine Beratung zum dem Thema, da ich der Meinung bin, dass in meinem Fall (Scheidung, Unterhalt) zu viele Ausnahmen bestehen… Für mich alleine ist es ein wenig undurchsichtig. Bieten Sie einen solches Beratungsgespräch an?

Danke im Voraus

MfG
Klaus-Dieter H.

Außergerichtlicher Vergleich ??

Sehr geehrter Herr Kraus,

vor der Verbraucherinsolvenz würde ich gern eine Schuldenbereinigung durch einen außergerichtlichen Vergleich (am liebsten zusammen mit einem Anwalt) versuchen. Weil Sie als spezialisierter Rechtsanwalt da bestimmt viel Erfahrung haben, möchte ich Ihre Einschätzung zu meiner Situation haben.

Mein Einkommen: Ich bin ein Beamter und habe monatlich nach Abzug aller Kosten ca. 500 Euro übrig. zusätzlich könnte ich mir ca. 4000 Euro als eine Einmalzahlung besorgen.
Meine Schulden: nach der Scheidung musste mein haus unter Wert verkauft werden. Ich habe bei der bank noch ca. 45000 Euro Schulden. Dazu habe ich noch ca. 17000 Euro Shulden bei 7 weiteren gläubigern (hauptsächlich Freunde).

Ich habe versucht selbst mit der Bank zu verhandeln, sie gibt aber gar nicht nach. Wie schätzen Sie das ein?

Danke!
Mit besten Grüßen aus Düsseldorf

haus und privatinsolvenz

hallo!
wir haben ca 200000euro schulden und unsee haus ist mit 170000 im grundbuch.es ist noch ca 80000eiro wert und wir möchten es nicht verlieren.haben wir eine chance?
lg

Schuldenregulierung

Guten Tag Herr Kraus,

ist die Schuldenregulierung das selbe wie ein Schuldenvergleich?
Können Sie mir einen Überblick geben?

Schönen Abend noch

Petra S.

Privatinsolvenz und Immobilie

Sehr geehrter Herr RA Kraus
meine Frage ist ob in Privatinsolvenzverfahren unseres Haus die ich keinerlei finanziert habe (meinen Mann ist ins Grundbuch als alleiniege Eigentümer eingetragen worden)auch pfandbar ist.Wie ich verstanden habe die Schulden die vor die Ehe enstanden sind nicht gemeinsam:
Danke voraus.
MF Sparks

Beendigung Privatinsolvenzverfahren

Mein Verfahren läuft fast 6 Jahre.
Gibt es denn keine Vorschriften auch für das Amtsgericht,
wann das Privatinsolvenzverfahren beendet wird.
Ich hatte nur Bankschulden. Die Verwertung war nur mein Gehalt.
Ich halte es daher unbegründet, das Verfahren einfach nicht zu beenden.
Der Nachteil ist, das nach Ablauf der 6 Jahre, die pfändbaren Anteile vom Gehalt (800) Euro, weiterhin bezahlt werden müssen, bis zur Erteilung der RSB.
Alle anderen Nachteile brauche ich nicht aufzählen.
Darf man hier nicht von Ungerechtigkeit sprechen?
Sicher kommt einer der sagt, wo denn die Gerechtigkeit der
Gläubiger bleibt. Das ist aber ein anderes Thema.
Immer wieder heißt es, das das Verfahren nach ca. 2 Jahren beeendet
ist. Niemals habe ich vorher gelesen, das es auch über 6 Jahren nicht beendet wird.
Ich könnte ein Buch schreiben, über das Verhalten der Treuhänder ( wenn viel Gehalt zur Verfügung steht).
Ich kann nur allen raten, nur als Hartz4 Empfänger einen Antrag zu stellen.