Neues Konto / Strafbarkeit ?
Guten Tag,
Ich bin ein Einzelunternehmer und stehe kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Mein Konto ist bereits von dem Finanzamt gepfändet.
Habe ich das richtig verstanden, dass ich zur Vorbereitung der Privatinsolvenz oder ggf. Regelinsolvenz die ausstehenden Honorarzahlungen auf ein anderes Konto umleiten darf? Wichtig ist mir, dass ich mich damit nicht strafbar mache!
Ich möchte meine Selbstständigkeit abmelden, damit ich endlich einen Neustart beginnen kann. Muss ich einen Anwalt vor Ort nehmen, oder kann das auch Ihre Kanzlei übernehmen?
Vielen Dank!



