Seit Februar 2015 läuft bei meiner Mutti ein Schuldenbereinigungsplan (eröffnet durch einen Anwalt). Ein Gläubiger hat noch vorher die Rente meiner Mutti pfänden lassen, wo nach die Rentenstelle mitteilet, dass die Forderung laut Restschulderklärung vollständig getilgt sein müsste.
Alle Gläubiger bekommen seit Februar 2015 einen vom Anwalt festgelegten Betrag über wiesen.
Jetzt 1 Jahr später, kommt ein Gläubiger und teilt mit, er hätte der außergerichtlichen Schuldenbereinigung nicht zugestimmt und verlangt jetzt höhere Raten als die im Schuldenbereinigungsplan festgelegte Summe.
Der jenige, der die Rente hat pfänden lassen möchte nun auch noch einen Betrag geltend machen. Wenn dieser Betrag rechtens wäre, hätte er ihn doch meiner Meinung nach mit pfänden können.
Alle seit Eröffnung des Schuldenbereinigungsplanes eingegangene Post wurde dem Anwalt weitergeleitet. Laut Rücksprache mit einem Gläubiger sei vom Anwalt keiner der Briefe beantwortet worden sein.
Wie sollte ich mich verhalten?