Dies geht uns nicht weit genug. Im Durchschnitt ergeben sich insgesamt Rückzahlungsquoten von 50-60 %, die viele Schuldner eine Verkürzung auf 3 Jahre stark erschweren. Wünschenswert wären feststehende oder nicht derart stark ansteigende Verfahrenskosten, welche diese Variable weniger hoch bzw. vorhersehbarer machen würden.
Verkürzung auf 5 Jahre kommt sehr vielen Schuldnern zugute und Vorteile bei Vergleichen
Dennoch darf ein positives Fazit gezogen werden. So ist eine Verkürzung eingeführt worden, nachdem es vor der Reform nur sehr Eingeschränkt die Möglichkeit einer Verkürzten Insolvenz gegeben hat. Es gibt im Einzelfall Mandanten, die von der Verkürzung auf 3 Jahre profitieren werden. Die Verkürzung von 5 Jahren kommt hingegen vielen Schuldnern zugute. Denn bei einer Abführung des Einkommens zur Insolvenzmasse werden automatisch zunächst die Verfahrenskosten gedeckt.
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Schließlich haben wir festgestellt, dass die Verkürzung nun die Möglichkeit gibt, Vergleiche mit einer Laufzeit von 3 Jahren durchzuführen. Diese Möglichkeit war vor der Reform praktisch wenig durchführbar. Die meisten Gläubiger ließen sich ausschließlich auf Vergleiche ein, deren Laufzeit von 6 Jahren der damals üblichen Laufzeit eines Insolvenzverfahrens entsprach.