Außergerichtlicher Vergleich

Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich in einer äußerst schwierigen Lage. Ich habe einen großen Schuldenberg (ca. 80.000 € geschätzt, es könnte auch mehr sein). Seit Februar diesen Jahres pfändet ein Gläubiger direkt bei meinem Arbeitgeber und ich war im Juli 2016 gezwungen, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, da ich alle anderen Gläubiger aufgrund der Pfändung nicht mehr bedienen kann. Ich würde gerne einen außergerichtlichen Vergleich versuchen, nur möchte ich gerne vorab wissen, wie sie meine Erfolgsaussichten einschätzen, da ich außer den pfändbaren Teil des Einkommens nichts abgeben kann. Der pfändbare Teil beträgt ca. 1.130 € im Monat. Einmalzahlungen kann ich auch keine leisten, da ich über keinerlei Rücklagen verfüge. Ich wäre Ihnen dankbar für eine kurze Rückmeldung. Vielen Dank.

Während Selbstständigkeit in Zahlungsnot gekommen

Hallo…..ich möchte “kurz” meinen Fall schildern um zu Fragen ob hier ein Vergleich möglich und sinnvoll ist.
In meiner Selbständigkeit als unabhängiger Energieberater (seit 2011) habe ich mich mit dem Geschäftsbereich “Network-Marketing” angefreundet und dies teils durch einige Projekte gut ausbauen können. Durch einen hinterlistigen Betrug einer damaligen Geschäftspartnerin (Energieberatung) relativ am Anfang meiner Selbstständigkeit, hatte ich dadurch schon einen Ratenkredit bei der Targobank (20.000,-) am Haken, den ich aber bis heute immer gut bedient habe und alleine nicht das Problem ist. Im Rahmen dieser Network-Geschäfte dann aber, war es nötig immer wieder Investitionen von 3.000,- bis 10.000,- Euro zu tätigen. Das ging ne Weile lang gut und ich habe dadurch mein ursprüngliches Energiegeschäft vernachlässigt.
Nach gut 2 Jahren Test verschiedener Geschäfte, war ich von 2 (lieber nicht alles auf ein Pferd setzen) so überzeugt, das ich Mitte 2015 beschloss , mir ganz kurzfristig Geld von der bereits öfter schon genutzten Barclaysbank zu organisieren. Hiezu sprach ich im Vorfeld mit dieser Bank um meine kurzentschlossenen Pläne zu besprechen.
Sie waren sehr bereitwillig und schraubten meinen Beiden Kreditkarten das Limit nach oben und eröffneten mir zusätzlich ein hochverzinstes Dispokonto. Da ich selbst von einer Investitionsphase von “nur” 6 Monaten ausging und die Rendite in dieser Zeit die Zinsen locker möglich machten, hatte ich auch erst mal kein Problem damit. Ich sprach auch an, ob es wenn es doch zu Verzögerungen/Problemen kommen würde, ob dann eine Umschuldung per günstigen Ratenkredit möglich wäre, was mir natürlich da noch bestätigt wurde…..telefonisch und JETZT natürlich KEINER mehr was wissen will :-P
Zusätzlich aber…da mir das noch nicht reichte für meinen Investitionsplan….belieh ich auch noch meinen geliebten Oldtimer mit ca. 80% seines Wertes von einem Pfandhaus (Pfando) ….volles Risiko für vollen Erfolg ;-)
Nun es passierte das Unerwünschte und eines der Geschäfte löste sich bald komplett in Luft auf !! Das andere lief eigentlich recht gut und brachte mir fast schon meinen Einsatz zurück, allerdings reichte das alleine nicht mehr aus um zu Tilgen….vielmehr nur im die Raten/Zinsen zu bedienen und davon zu überleben.
Als dann jetzt auch das gut bestehende Geschäft ins Stolpern kam….zehrte ich noch in der Hoffnung es geht weiter….wieder von der getilgten Summe der Kreditkarten….aber es ging nicht weiter und jetzt ist Schluß mit Liquidität.
Eine Insolvenz jetzt würde mir letzten Endes meinen Oldtimer endgültig nehmen, aber ich muss jetzt die Kosten reduzieren und eindämmen um langsam wieder auf die Beine zu kommen. Nun eben auch mein Gedanke, zumindest die Barclays (ca. 25.000,-) zu “Vergleichen” und eventuell auch die Targo mit vielleicht noch knapp 10.000,- zu umschiffen. Zuletzt kam jetzt auch noch das Finanzamt um die Ecke mit über 2.000- Euro Nachforderung und gleichzeitiger Kontosperre (Hab ich aber jetzt gerade vollständig bedient) und Pfändung. Also es brennt jetzt an Allen Ecken…ich nehme wieder leichte Fahrt auf mit meine Energiegeschäft… …brauch aber anderes Konto um mir wenigstens das noch für Kindesunterhalt usw. zu sichern !! Was wäre Ihr Rat dazu und was würde ihre Vertretung in diesem Fall ca. Kosten ??

Hallo,
Ich bin Frau DAVILA, da hat die suche nach darlehen seit mehr als 3 monaten
ich war viele male betrogen auf websites darlehen zwischen insbesondere
will macht ein darlehen zwischen privatperson bei mehreren personen.
Aber jedes mal, wenn ich zu tun haben, die durch falsche kreditgeber und
ich bekomme nichts auf meinem konto. Aber zum glück bin ich
stieß auf eine frau namens LYSE wirklich einfach und freundlich, die mir helfen
finden mein darlehen in höhe von 60.000€, die ich erhalten auf meinem konto 48 stunden
nach ohne zu viele protokolle.
Also sie, die im bedürfnis als mich, sie können ihm schreiben, und
lysemarie3@gmail.com

Kontopfändung

Das Finanzamt hat mein Konto gepfändet . Kann das mit in die außergerichtliche schuldenbefreiung mit einbezogen werden ?

Abtretung Lohn

Im mein Arbeitsvertrag habe ich die Abtretung an Dritte ausgeschlossen.
Meine Frage; muss mein Schef den Lohn trotzdem abtreten?
Oder nur bei Pfändung.
MfG

Vergleich mit mehreren Gläubigern

müssen bei einem Vergleich alle Gläubiger angeschrieben werden,oder nur diese bei denen die monatliche Belastung zu hoch ist ?
Meine Frau arbeitet auf Mini Job Basis ca 400 €
Ich habe 2 Kinder 13 und 15 Jahre alt.Würde dies bedeuten das lt. Pfändungstabelle 3 Unterhaltspflichten bestünden ?
Kann ich eine KFZ Finanzierung (Kreditvertrag) auf meine Schwester umschreiben lassen ?

Zins- u. Nebenkosten der Forderungen

Entfallen Zins und Nebenkosten wie beisp. Inkassogebühren auf Ursprungsforderungen im Falle eines Vergleiches oder eines späteren Insolvenzverfahrens.

Schuldenvergleich

Hallo, ich würde gerne wissen wie realistisch ein Schuldenvergleich bei einer Summe von etwa 20.000 euro bei ca. 20 Gläubigern ist, diese sind zum größten Teil 2011 entstanden. Ich bin 30 Jahre alt und bis jetzt wurde mir gesagt, dass dies bei dieser Menge an Gläubigern sehr unrealistisch sei. Ab September fange ich ein Studium an und da ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung habe, dürfe ich meines Wissens nach keine Privatinsolvenz in diesem Zeitraum anmelden, da ich dann meinen Obliegenheitspflichten nicht nachkomme.

vielen dank schon im Voraus

Vergleich 3 Glaeubigern anbieten

Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Mai 2014 wurde ich Arbeitslos und konnte meinen Forderungen nicht mehr nachkommen.Sparkasse Kredit ca25000€,Amex ca2000€ und Barclays ca7500€!Da meine Partnerin und ich keine Slg 2 leistungen erhalten mussten wir nach Kroatien ziehen.Unsere Forderungen gegenueber dem Jc werden durch RA Lingens vertreten. Eine Entscheidung des Sozialgerichts Ulm steht noch aus.Im September wird die Testamentseroeffnung meines Vaters in Kroatien stattfinden.Wie kann ich vorgehen um Schuldenfrei zu werden? Da ich Kfz Sachverstaendiger bin kann ich mich derart Verschuldet nicht durch die Ihk vereidigen lassen und potentielle Arbeitger schreckt es ebenso ab.Die Eidesstaatliche Erklaerung musste ich im Mai 2015 bei Ogv Jaeggle in Biberach abgeben, da die Sparkasse dies gefordert hat.
Mfg
Elvis T.Bosak

Schuldnerberatung – Was ist das und welche Ziele hat sie?

Schuldnerberatung – Was ist das und welche Ziele hat sie?

Die Schuldnerberatung ist dazu da, um Sie ausführlich rechtlich über die Lösungen Ihrer Schuldensituation zu beraten. Danach sollte die Schuldnerberatung alle weiteren Schritte für Sie in die Wege leiten. Die Schuldnerberatung nimmt Ihnen die Arbeit ab und übernimmt die Kommunikation mit den Gläubigern. Zunächst einmal gilt es jedoch, festzustellen welcher Entschuldungsweg für Sie der Richtige ist. Vorteil unserer anwaltlichen Schuldnerberatung ist, dass wir Sie auch rechtliche beraten und ohne Wartezeit tätig werden können.

Die Ziele der Schuldnerberatung

Das erste Ziel ist es meistens, die Restschuldbefreiung zu bekommen. Restschuldbefreiung bedeutet für Sie, dass Sie alle Schulden gegenüber allen Ihren Gläubigern verlieren, unabhängig von der Schuldenhöhe.

Das zweite Ziel ist der sogenannte Vollstreckungsschutz. Der tritt dann ein, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Diesen erreicht man, wenn man sauber das Insolvenzverfahren schnell einleitet.

Das dritte Ziel ist der außergerichtliche Vergleich. Diesen sollten Sie nur angehen, wenn diese Option für Sie auch realistisch ist. Das heißt, wenn Sie die Vergleichsrate, die über dem liegen sollten, was die Gläubiger in der Insolvenz kriegen, tatsächlich über einen längeren Zeitraum tragen können. Auch ist dieser möglich, wenn aus dem Familienkreise eine Summe X zur Verfügung gestellt werden kann.

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