Unserer Meinung nach gehört das Prinzip der Preistransparenz zu einer schuldnerfreundlichen Entschuldung. Dieses besagt, dass die Preise einer Privatinsolvenz, Regelinsolvenz oder eines Schuldenvergleichs Pauschalpreise sein sollten. Sie sollten schon vor dem Beginn einer Schuldnerberatung feststehen. Anderenfalls geraten Sie als Schuldner schon vor einer Entschuldung in die Gefahr, sich noch mehr zu verschulden oder eine überhöhte Kostennote zu tragen.
Der Preis eines Schuldnervergleiches sollte als einmaliger Pauschalbetrag ausgestaltet sein. Weitere Kosten sollten nicht anfallen. Dazu sollte vor allem der Leistungsumfang feststehen. Lassen Sie sich erläutern, aus welchen Schritten der Vergleich besteht. So gehören unseres Erachtens nach folgende Schritte zu einem umfassenden Schuldenvergleich:
Achten Sie darauf, dass das Ende des Vergleiches feststeht. Sehr oft explodieren die Kosten eines Vergleiches, wenn die Dauer der Dienstleistung nicht von vornherein feststeht. So lassen sich einige Schuldnerberatungen monatlichen Raten mit ungewisser Zeitdauer eines Vergleiches bezahlen. Oftmals werden in diesen Fällen sehr lange Abfragen bei den Gläubigern oder ergebnislose Verhandlungen durchgeführt – teilweise über mehr als ein halbes oder gar ein ganzes Jahr. Kommt ein Vergleich nicht zustande, geben Sie während der gesamten Vergleichsdauer einen Betrag aus, der sich letztlich auf einen erheblichen Endbetrag summiert. Bitten Sie den Schuldnerberater ausdrücklich darum, Ihnen darzustellen, nach welchen Schritten die Dienstleistung endet und wieviel dafür anfällt – lassen Sie nicht die Erklärung genügen, dass der Ablauf ungewiss sei.
Achten Sie auf den Sitz und die Person des Schuldnerberaters, der Ihre Entschuldung begleiten soll. Fragen Sie nach, wer das Verfahren der Schuldenbereinigung für Sie übernimmt. Verweist Sie der Schuldnerberater an einen Rechtsanwalt und gibt an, dass dieser für ihn die Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen soll, sollten Sie stutzig werden. Ein Schuldnerberater muss sich nicht der Mitwirkung Dritter bedienen, um alle erforderlichen Schritte der Einleitung eines Insolvenzverfahrens durchzuführen – ein seriöser Schuldnerberater kann die Schuldenbereinigung selbstständig erbringen.
Sehr geehrte Herr Kraus
Was müsste ich eig bei 1.400€ verdinst anbieten,so das ein Vergleich zustande kommt?
Die Forderungen sind 5 Jahre alt und alle 3 sind bei eine Inkasso weitergegeben.
Wird es nicht so einfach wenn es schon länger her ist?
Wenn ein Schuldner nicht weiter zahlen kann, unternehmen die Gläubiger gewisse Schritte, die sich immer wieder gleichen. Oftmals kommt es erst durch diese Schritte zur Schuldensituation. Schuldner können oftmals erst dann nicht ihre gesamten Schulden tragen, wenn die sehr hohen Inkassogebühren einsetzen.
Der erste Schritt eines Gläubigers ist eine Zahlungsaufforderung gefolgt von einer Mahnung. Dieser Mahnlauf erfolgt zunächst intern durch den Gläubiger selbst. In dieser Phase wächst die Forderung das erste Mal an: es entstehen sogenannte Verzugszinsen.
Hiernach leiten Gläubiger ihre Forderung oftmals an ein Inkassobüro. Ein Inkassounternehmen wird entweder mit der Beitreibung beauftragt oder kauft die Forderung gar an. Optimalerweise setzt eine Schuldnerberatung bereits hier an. Wir teilen Ihren Gläubigern mit, dass Sie zahlungsunfähig sind. In diesem Fall dürfen Ihnen keine Gebühren durch das Inkassounternehmen auferlegt werden. Diese Kosten wären nicht notwendig im Sinne von § 788, 91 ZPO und daher auch vom Gläubiger selbst zu tragen. Meistens reagieren Schuldner verspätet und begeben sich erst nach den ersten Vollstreckungsmaßnahmen in eine Schuldnerberatung. In solchen Fällen wachsen die Schulden gerade während der Arbeit eines Inkassounternehmens sehr stark an.
Der nächste Schritt liegt oftmals im Antrag eines Gläubigers auf den Erlass eines Mahnbescheids. Wenn Sie davon ausgehen, dass die Forderungen unbegründet sind, sollten Sie Widersprch einlegen. In diesem Fall überprüft das Gericht den Bestand und die Höhe der Forderungen der Gläubiger.
Wenn Sie von dem Bestand der Forderung ausgegangen sind und keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt haben, erlässt das Amtsgericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Sollten Sie gegen den vorangegangenen Mahnbescheid verspätet Widerspruch eingelegt haben, können Sie gegen den Widerspruchbescheid einen Einspruch einlegen – dann wird das Gericht widerum den Bestand der Forderung prüfen. Diesen sollten Sie nur einlegen, wenn Sie davon ausgehen, dass die Forderung nicht besteht.
Die Zwangsvollstreckung ist zumeist der letzte Schritt des Vorgehens eines Gläubigers. Sie kann geschehen, wenn der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Hierbei kommt es typischerweise zu einer Kontopfändung, einer Lohnpfändung oder weniger oft zum Besuch eines Gerichtsvollziehers. Auch die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses stellt eine Vollstreckungsmaßnahme dar.
Sehr geehrte Herr kraus
Habe ca.40.000€ Schulden verdiene 1.400€ bin momentan ledig werde aber im Sommer 2015 heiraten
Was würden sie sagen ob Insolvenz oder Vergleich sinnvoll wäre?
Könnte monatlich 250-300€ raten ZAhlen,es sind 3Glübiger der höchste mit 30.000 und der kleinste mit 2.000€.
Danke ihnen schonmal im Voraus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich seit Juli 2011 in einem Regelinsolvenzverfahren als Einzelunternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
Schuldenstand laut Insolvenzverwalter: 138000 Euro.
Der Insolvenzverwalter will die Insolvenz abschließen, da ich nicht sonderlich kooperativ war und zu wenig auf das Insolvenzkonto gezahlt habe. Schlußtermin ist der 19. März 2015.
Meine Firma besteht nach wie vor, läuft aber noch schleppend.
Die Gläubigerbefriedigung in der Insolvenz beträgt 10 %, die Verwalterkosten können aus der Masse entnommen werden, so dass mir noch ca. 124200 Euro an Restschulden bleiben.
Meine Strategie wäre:
Anschreiben der Gläubiger nach Abschluß der Insolvenz.
Drängen auf einen Forderungsverzicht. Schließlich haben die Gläubiger schon 10 % ihrer Forderung erhalten, was einer üblichen Quote entspricht.
Ich bin in der Hoffnung, dass hier schon einige der insgesamt 35 Gläubiger abspringen und verzichten.
Druckmittel wäre die Ankündigung einer neuen Insolvenz mit Restschuldbefreiung. Im ersten Verfahren wurde Fremdantrag von einer Krankenkasse gestellt, ich habe die RSB nicht beantragt.
Entweder die Gläubiger verzichten oder ich melde eine Insolvenz mit RSB an und die Gläubiger bekommen nach sechs Jahren 35 % ihrer Forderung.
Fruchtet das nicht, käme meiner Ansicht nach ein außergerichtlicher Schuldenvergleich in Frage, bei dem man den Gläubigern noch weitere 10 % ihrer Forderung anbietet und diese dann auf 20 % kämen.
Wie schätzen Sie meine Lage und die Erfolgschancen ein?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Joe
Sehr geehrte Herr kraus
Wollte sie fragen was ich machen kann wenn sie schon ein Anwalt darum kümmert und ich ihn schon Vollmacht unterschrieben habe?!
Es geht schon seit halbes Jahr und ist nichts passiert möchte deswegen einen Profi Schuldenberater-Anwalt wie sie .
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleiches fordert die Creditreform Hamburg von mir ein Vermögensverzeichnis, in Form und Umfang, wie bei einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Gerichtsvollzieher an. Die Forderung stammt aus dem Jahr 1987, und alles Pfändungsversuche sind fehlgeschlagen. Darf die Creditreform solch ein Vermögensverzeichnis verlangen…..?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Guten Tag,
von der Schuldenberatungsstelle wurde mir angeraten. erst einmal bei der Bank um Stundung zu bitten. Ist dies ratsam? Sollte sich die Bank darauf einlassen und ich kann später doch nicht zahlen wie stehen dann die Chancen auf Vergleich?
Hallo habe ca.45.000€ Schulden inkl. Zinsen und möchte einen Vergleich abschließen mit 3gläubiger,mein Gehalt liegt monatlich bei 1500€ kann 300-350€ monatlich in Raten zahlen.
Wie hoch sind Chancen ?
Danke im Voraus und brauche dafür ein gute Anwalt
Ich habe ca 30000 Euro schulden möchte ein vergleichzahlung ! Wie hoch soll das sein ?
Im Voraus danke ich ihnen