Pfändungsfreigrenze
Hallo,
zählen Zuschläge bei der Pfändungsfreigrenze zum Nettoeinkommen dazu?
Hallo,
zählen Zuschläge bei der Pfändungsfreigrenze zum Nettoeinkommen dazu?
Hallo, habe Quotenzahlung in Höhe von 21,68 % erhalten.Muss dieses Geld wieder zurück bezahlt werden wenn das Unternehmen nach 2 Jahren jetzt doch Insolvenz angmeldet hat.Desweiteren habe ich mein Nebengewerbe 2013 aufgegeben,so das von dieser Seite nichts mehr zuerwarten ist. MFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir hat sich folgende Situation ergeben:
Ich habe insgesamt ca 50000Euro Schulden, bei ca 32 Gläubigern. Aufgrund von einer chronischen Krankheit bin ich derzeit erwerbslos und lebe gemeinsam mit meiner Lebensgefährtin und unserem Kind von ihrem Einkommen.
Trotzdem wäre ich in der Lage bis zu 500 Euro monatlich zu bezahlen. Es ist so das ich einige Gläubiger schon in monatlichen Raten zufrieden stellen konnte, da sie mit einer Anzeige gedroht haben. Ich erhalte allerdings von weiteren Gläubigern eine Drohung und habe so gut wie keine Möglichkeiten diese zu befriedigen…
Können Sie mir helfen?
Vielen Dank und beste Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren , ich habe ein außergerichtlen Vergleich durchgeführt.Es kam zur Einigung mit allen Gläubigern . Die ich monatlich bediene , jetzt schaue ich in die schufa und habe nur noch 5 prozent von 100 .Ist das korrekt wollte mir eine Wohnung mieten kriege ich nich mehr weil der schufa so schlecht ist .Ist das so üblich in einer ausergerichtlichen Vergleich oder hat die Rechtkanzlei ein fehler gemacht . Mit freundlichen Grüßen matrixr
Hallo, ich habe ca. 17 Gläubiger gesamt Schulden von 25000 €
Ich bin momentan nach meine Selbstständigkeit arbeitslos und gemeldet bei Jobcenter.
Was würde mir Ihre Bemühung kosten wenn Sie Schuldenvergleich machen .würden.
Bitte um Mail oder Tel. 0178 8194XXX
Sehr geehrter Herr V.Ghendler,
Ich würde gerne wissen, ob ich eine Chance hätte, die Privatinsolvenz durch einen außergerichtlichen Vergleich zu vermeiden.
Ich habe Schulen in Höhe von ca 14.000,- € und würde eine Finanzspritze von 8.000,- € bekommen zur Vermeidenung der Privatinsolvenz. Ich bin alleinerziehende Hausfrau mit 2 Kindern (beide unter 5 Jahre).

Die Pfändungstabelle 2015 ist heute (27.04.2015) veröffentlicht worden. Sie gewährt Ihnen als Schuldner höhere Pfändungsfreigrenzen, z.B. im Falle einer Privatinsolvenz. Die Tabelle tritt am 01.07.2015 in Kraft und bleibt bis zum 30.06.2017 gültig. Für Sie heißt das: eine Vollstreckungsmaßnahme, die ab dem 01.07.2015 stattfindet und in Ihr Einkommen greift, richtet sich nach dieser Pfändungstabelle.
Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle. Diese Seite wird immer angepasst.
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Für Sie als Schuldner heißt das: Sie haben ab dem Inkrafttreten der Pfändungstabelle 2015 am 01.07.2015 Monat für Monat 30 € mehr zur Verfügung.
Die Schwellenbeträge ändern sich für Schuldner sehr positiv – sie erhöhen sich im Gegensatz zur Pfändungstabelle 2014/2013 um jeweils 30 €.
Der Schwellenbetrag ist der Betrag, den Sie bei einer bestimmten Anzahl an Unterhaltspflichten unbedingt behalten. Falls keine Unterhaltspflicht besteht, beträgt der Schwellenbetrag immer 1080 €. Unterhalb dieser Grenze darf im Falle einer Entschuldung kein Gläubiger gegen Sie vollstrecken!
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Mehr InformationenDie Pfändungstabelle 2015 wird auch für Ihr P-Konto gelten: der für das P-Konto maßgebliche § 850k ZPO verweist auf die Vorschrift, welche die Pfändungstabelle regelt (§ 850c ZPO).
Die Pfändungstabelle wird wie folgt angewendet: zunächst ermitteln Sie Ihr Nettoeinkommen. Dieses bereinigen Sie um bestimmte, relevante Posten. Hiernach bestimmen Sie Ihre Unterhaltspflichten. Wie Sie die Pfändungstabelle richtig lesen, erklären wir in unserem Beitrag.
Die bis zum 30.06.2017 gültige Pfändungstabelle 2015-2017 können Sie hier herunterladen:
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Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag,
ich habe Ihre Internetseite durch Zufall gefunden .
Ich wende mich heute an Sie da ich Ende Januar diesen Jahres die letzte von 72 Raten beglichen habe. Nun meine Frage wie muss ich jetzt weiter vorgehen (Schufa-Eintrag ,Erledigungsvermerk der Bank etc.).Für eine baldige Antwort wäre ich sehr verbunden. MfG Andreas Lorenz
Welche Möglichkeiten bestehen die Kündigung rückgängig zumachen
Guten Tag,
meine Gesamtschulden sind ca. 48K, 8 Gläubiger (Banken). Pfändbares Einkommen ca. 450€, Insolvenz kommt nicht in Frage (komplexe Situation, aber keine vbuH), außerdem bin ich Mitbesitzerin (50%) eines Hauses im EU-Ausland, das aber mittelfristig nicht verkauft werden kann – geschätzter möglicher Gewinn aus Verkauf ca. 12K.
Betrag für eine Einmalzahlung bei Vergleich wäre vorhanden, bis zu 40%. Wie schätzen Sie die Aussichten ein? Wenn es schief geht, kann ich wie gesagt nicht den „Ausweg“ in die Insolvenz nehmen.
Danke und beste Grüße
Cecilia
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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