Pfändung
Hallo Herr Kraus,
ich bin alleinerziehend.
Können der Kindesunterhalt oder das Kindergeld gepfändet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Kraus,
ich bin alleinerziehend.
Können der Kindesunterhalt oder das Kindergeld gepfändet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Herr Kraus. Ich möchte gern den Schuldenvergelich machen. Was ist wenn dieser versagt wird? Muss ich dann in Insolvenz gehen? Oder bleibt mir diese Entscheidung selbst überlassen.
Hallo Herr Kraus,
ich möchte gerne einen Vergleich mit meinen Gläubigern abschließen. Leider hat meine Frau bei einem meiner Kredite mit unterschrieben. Kann ich meine Frau auch in den Vergleich mit aufnehmen?
MfG
WOMMERSEN

Ob nun im Rahmen des Mietvertrags für die neue Wohnung, der Bestellung bei einem Versandhaus oder vor der Genehmigung eines langersehnten Kredits – Die häufig geforderte Schufa-Auskunft ist eine Hürde, der fast jeder schon einmal begegnet und die meist mit einem Gefühl der Unsicherheit verbunden ist. Immer wieder ist von Fehlern in der Schufa-Auskunft die Rede, die z.B. den Abschluss eines Mietvertrags verhindern. Den meisten Verbrauchern sind die Rechte, Pflichten oder auch die genaue Funktion der Schufa unklar. Wir möchten Ihnen aufzeigen, welche Aufgabe die Schufa hat und wie Sie sich gegen unrichtige Angaben zur Wehr setzen können.
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Die Schufa, oder genauer die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, ist eine nicht-staatliche Einrichtung. Ihre Haupttätigkeit liegt darin, Daten über Verbraucher zu sammeln. Diese Daten werden Unternehmen aus der freien Wirtschaft zur Verfügung gestellt, um die Bonität bzw. die Zahlungsmoral eines Kunden einschätzen zu können. Meistens wird die Dienstleistung der Schufa von Banken, Versicherungen, Versandhäusern, Leasinggesellschaften und Kreditvermittlern in Anspruch genommen. Die Schufa dient somit als Kontrollinstanz, die vor Vertragsabschluss zu Rate gezogen wird, um die Erfüllung der Vertragspflichten von Seiten des Kunden einschätzen zu können.
Bei der Aufnahme von Krediten, dem Leasing eines Autos oder dem Kauf von teuren Gegenständen stimmen Sie meist mit Unterzeichnung des jeweiligen Vertrages in der Schufa-Klausel einer Weitergabe Ihrer Daten an die Schufa zu.
Die Schufa lebt sozusagen von den Daten ihrer Vertragspartner und erhebt selbst keine Daten. Schließen Sie als Verbraucher z.B. einen Mobilfunkvertrag ab, wird Ihr Anbieter Ihre persönlichen Daten an die Schufa vermitteln. Darüber hinaus registriert die Schufa die Einträge aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte.
Die gesammelten Daten erstrecken sich über
Anhand der gesammelten Informationen ermittelt die Schufa den sog. „Schufa-Score“ eines Verbrauchers. Dieser beschreibt die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Der maschinell berechnete „Schufa-Score“ wird in Prozent zwischen 0 % und 100 % angegeben. Je höher der Wert ist, desto besser ist die Bonität bzw. Zahlungsmoral eines potentiellen Kunden einzuschätzen. Bei einem niedrigen Wert geht beispielsweise eine Bank davon aus, dass die Rückzahlung eines Kredits eher unwahrscheinlich ist und verweigert daher meist die Kreditgewährung.
Leider ist die genaue Berechnungsmethode, die sog. „Score-Formel“, ein Betriebsgeheimnis. Sicher ist lediglich, dass die individuellen Umstände der Person keine Berücksichtigung finden. Die Einordnung erfolgt anhand des Vergleichs mit ähnlichen Gruppen. Faktoren wie das tatsächliche Einkommen, der Berufsstand oder die familiäre Situation spielen keine Rolle.
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Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden.
Grundsätzlich sind die Geschäftspartner der Schufa in allen Branchen angesiedelt. Sie werden aber für gewöhnlich in drei Kategorien unterteilt. Je nach Kategorie unterscheidet sich die Art der Auskunft, die die Geschäftspartner von der Schufa erhalten. Die sogenannten A-Vertragspartner sind meist Banken und erhalten eine Auskunft über Ihre gesamte finanzielle Belastung. B-Partner, wie Handels- oder Telekommunikationsunternehmen, erhalten nur eingeschränkte Informationen, z.B. solche über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Die Inkassounternehmen werden als F-Partner bezeichnet und erhalten Ihre Adressdaten; aber auch hier nur unter der Voraussetzung, dass Sie hierzu jemals Ihre Einwilligung erteilt haben. Die dementsprechende Schufa-Klausel ist aber schon in allen Girokonten-Verträgen enthalten, sodass davon ausgegangen wird, dass die Schufa die Daten von drei Vierteln der deutschen Bevölkerung besitzt.
Die undurchsichtige Berechnung der Schufa-Daten führt unter anderem häufig dazu, dass unrichtige Informationen über Sie weitergegeben werden. So kann es passieren, dass Ihnen ein Kredit aufgrund eines negativen Schufa-Scores verweigert wird, obwohl dieser in keiner Weise mit Ihrem tatsächlichen Zahlungsverhalten übereinstimmt und lediglich aus dem Vergleich mit der Gruppe resultiert. Daher ist unser Tipp an Sie regelmäßig die persönlichen Eintragungen zu überprüfen!
Einmal im Jahr haben Sie die Möglichkeit, eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft zu erhalten. Lassen Sie sich nicht durch die unübersichtliche Schufa-Website zum Kauf der kostenpflichtigen Version verführen! Die Beantragung der „Schufa-Bonitätsauskunft“ auf der Website führt immer zur zahlungspflichtigen Version. Wählen Sie daher unter dem Reiter „Produkte“ die „Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Dies ist die gesetzlich verankerte, kostenlose Schufa-Auskunft. Unter „Produktinfo“ können Sie sich das Bestellformular in einer Sprache Ihrer Wahl ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises abschicken. Achtung: Auch auf dem Ausdruck versucht die Schufa noch einmal, Ihnen die kostenpflichtige Version zu verkaufen. Achten Sie darauf, dass entsprechende Kästchen nicht anzukreuzen.
Falsche Schufa-Eintragungen können dazu führen, dass Ihnen z.B. ein Kredit verweigert wird. Sie sollten sich daher gegen falsche Eintragungen zur Wehr setzen. Meist sind die Fehler in veralteten Voranschriften oder Einträgen zu finden. Diese Fehler werden nicht automatisch korrigiert, sodass Sie die Initiative zur Berichtigung ergreifen müssen. Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu löschen. In dem Zeitraum, den die Schufa zur Überprüfung benötigt, dürfen die entsprechenden Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Sie sollten sich am besten schriftlich per Einschreiben mit der Schufa bzw. der für Sie zuständigen Schufa-Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Unter Angabe des § 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes verlangen Sie die Löschung, Sperrung oder Berichtung der entsprechenden Daten.
Es hat sich als hilfreich herausgestellt, zusätzlich zur Schufa dasjenige Institut anzuschreiben, das ebenso von dem Fehler betroffen ist bzw. die falsche Eintragung verursacht hat, z.B. Ihre Bank. Diese muss für eventuell entstandenen Schaden aufkommen und ist auch verpflichtet, die Falschangabe gegenüber der Schufa zu widerrufen.
Sollte die Schufa Ihrem Antrag nicht nachkommen, zögern Sie nicht, einen Anwalt einzuschalten! Nur wenn Sie gegen falsche Daten vorgehen, können Sie sicherstellen, dass diese Ihnen weder jetzt noch in Zukunft zum Verhängnis werden.
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Ich habe einen Kredit von 711000,00 EUR auf eine Immobilie den ich nicht mehr bedienen kann
Jetzt kann ich die Immobilie für 421300,00 Eur verkaufen
Wie kann ich mit der Bank einen Vergleich oder eine Teilzahlung mit Restschuldbefreiung erreichen
Wen das nicht möglich ist bleibt mir nur noch die Insolvenz

Die Gläubiger des 2011 insolvent gegangenen Stromanbieters Teldafax erhalten nach einem spektakulären Prozess 16 Millionen Euro. Das Landgericht Köln hat heute entschieden (Urteil vom 22.10.2014, Az. 26 O 140/13), dass der 2011 insolvent gegangene Stromanbieter Teldafax 16 Millionen Euro Sponsorgelder erhält, die an Bayer Leverkusen gezahlt worden sind.
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Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst. Dies bedeutet sowohl im Falle privater Schuldner als auch großer insolventer Unternehmen, dass das Anfechtungsrecht greift und erhaltene Beträge wieder rückerstattet werden müssen.
Aus diesem Grund gilt für alle unsere Mandanten – sowohl Privatpersonen als auch für Unternehmer: Hören Sie sofort nach Kenntnis Ihrer Lage auf, an die Gläubiger weiter zu bezahlen. Diesen kommt Ihre Zahlung meistens überhaupt nicht zu Gute – wie diese Entscheidung zeigt. Die Zahlung wird wieder abgewickelt und an den Insolvenzverwalter ausgekehrt, der sie dann anteilig an die Gläubiger verteilt.

Das Landgericht Köln war der Ansicht, der Bundesligist habe frühzeitig von der Zahlungsunfähigkeit gewusst.
Bei der Entscheidung des Landgerichts Köln ging es um Zahlungen zwischen 2009 und 2011. Damals war Teldafax laut dem Gericht bereits zahlungsunfähig. Laut dem Gericht war Bayer Leverkusen schon im Oktober 2009 die finanzielle Lage von Teldafax bekannt gewesen – insbesondere weil Teldafax mehrfach wegen Liquiditätsschwierigkeiten um Stundungen gebeten hat. Dies reicht laut dem Gericht für eine Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit aus.
Bayer Leverkusen konnte das LG Köln nicht überzeugen. Der Club argumentierte, es könne mit dem Geld eines Investors bei Teldafax rechnen. Dem folgten die Richter nicht, weil seines Erachtens nach keine konkreten Anhaltspunkte bestanden.
Bei der Insolvenz des Billigstrom-Anbieters Teldafax im Jahr 2011 hatten rund 700.000 Menschen Geld verloren. Bayer Leverkusen prüft nun eine Berufung gegen die Entscheidung.
Immer öfter kommen auf unsere Kanzlei nun auch Gläubiger zu, die eine Vertretung in einer ähnlichen Konstellation wollen. Meistens hat ein Schuldner etwas an sie geleistet. Nun tritt der Insolvenzverwalter auf Sie zu und verlangt das Geld heraus. Oftmals verteidigen wir Gläubiger in solchen Fällen – es geht dabei z. B. um Arbeitnehmer, die um Ihr Gehalt durch einen insolventen Arbeitgeber kämpfen. Wir werden Sie in einem solchen Fall verteidigen. Oftmals können wir auch eine vermittelnde Lösung erreichen – insbesondere durch Verhandlungen mit einem Insolvenzverwalter.
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Die erste Zweigstelle der KRAUS Anwaltskanzlei für Insolvenz in Bayern ist eröffnet! Wie an unseren anderen Standorten bieten wir auch in München umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Ihren Belangen rund um die Insolvenz und den außergerichtlichen Vergleich. Ziehen Sie unser umfangreich ausgebildetes Team in allen Ihren Fragen bezüglich Regel- oder Privatinsolvenz zurate. Profitieren Sie durch unsere kostenfreie Erstberatung von den Vorteilen einer auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei. Unser Münchener Team in der Pilotystraße freut sich auf Ihren Anruf.
Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in München lauten:
KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei
Unsöldstraße 2
D – 80538 München
Telefon: +49 89 – 381 537 10
E-Mail: muenchen@anwalt-kg.de
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Als Antwort auf die steigende Zahl unserer Mandanten im Ruhrgebiet freuen wir uns, nun auch in dessen Zentrum Essen unsere rechtliche Unterstützung anbieten zu können.
Somit wird es umso einfacher, Insolvenz wohnortnah in Essen anzumelden. Das Team der Kanzlei in Essen steht Ihnen bei der Durchführung Ihrer Insolvenz tatkräftig zur Seite. Als geeignete Person nach § 305 InsO können wir Ihren Antrag auf Privatinsolvenz komplett erstellen. Im Gegensatz zu öffentlichen Schuldnerberatungen können Sie unsere Hilfe unverzüglich in Anspruch nehmen. Von dem Erstgespräch über die Anmeldung Ihrer Insolvenz bis hin zur Restschuldbefreiung verlieren wir keine Zeit und ermöglichen Ihnen so einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens. Wir arbeiten darauf hin, Sie so schnell wie möglich von finanziellen Lasten zu befreien.
Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir bieten Ihnen auch in Essen unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.
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Weidkamp 180
D – 45356 Essen
Telefon: +49 201 – 857 95 407
E-Mail: essen@anwalt-kg.de
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Sie stehen vor der Entscheidung Privatinsolvenz anzumelden, um sich zu entschulden? Ihre Unternehmung ist zahlungsunfähig und Sie wissen nicht, wie Sie diese retten können?
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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Wir freuen uns, Ihnen nun auch in der Hansestadt rund um das Thema der Insolvenz zur Seite stehen zu können. Durch die Eröffnung unserer Zweigstelle am Ballindamm haben Sie nun die Möglichkeit, unweit Ihres Wohnsitzes unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die kostenfreie telefonische Erstberatung für alle Fragen zu einem Insolvenzantrag und Ihrer Entschuldung schon heute. Unabhängig davon, ob Sie eine Privat- oder Regelinsolvenz anstreben oder einen außergerichtlichen Vergleich durchführen wollen, sind wir mit unserem gesamten Team jetzt auch in Hamburg für Sie da. Als berechtigte Person nach § 305 InsO können wir Ihnen selbstredend auch das Scheitern eines außergerichlichen Vergleiches bescheinigen und so die Voraussetzung für ein Privatinsolvenzverfahren schaffen.
Kontaktieren Sie uns jetzt im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.
Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Hamburg lauten:
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Ballindamm 3
D – 20095 Hamburg
Telefon: +49 40 – 609 43 990
E-Mail: hamburg@anwalt-kg.de
Hier finden Sie die Kontaktdaten und Anfahrtsskizze zu unserem Büro in Hamburg.
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Sie suchen einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt in Frankfurt? Wir freuen uns, jetzt auch in Hessen für Sie vor Ort zu sein.
In unserer Frankfurter Zweigstelle können Sie ab sofort wohnortnah unsere Unterstützung in Anspruch nehmen. Wenn Sie sich entschieden haben, sich privat oder mit Ihrer Unternehmung durch eine Insolvenz zu entschulden, können wir Sie hierbei nun schnell und einfach begleiten. Als geeignete Stelle nach § 305 InsO sind wir dazu berechtigt. Auch in Bezug auf einen außergerichtlichen Vergleich stehen wir in Frankfurt ab sofort zu Ihrer Verfügung.
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Wir beraten Sie ohne lange Wartezeiten. Nutzen Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort. Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen rund um die Privat- und Regelinsolvenz.
Die Kontaktdaten unserer Zweigstelle in Frankfurt lauten:
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei
Schumannstraße 27
D – 60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 – 348 79 040
E-Mail: frankfurt@anwalt-kg.de
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