Was ist eigentlich das Insolvenzplanverfahren? Warum ist dieses Verfahren besonders attraktiv für überschuldete Personen? Und wie sieht der Ablauf aus? Diese Fragen beantwortet Fachanwalt Dr. V. Ghendler in unserem Video.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meiner Recherche im Netz bezüglich Insolvenz bin ich auf Sie aufmerksam geworden und würde ihnen gerne kurz meinen Fall schildern:
Ich habe mich im Jahr 2013 mit meinem Online Shop „Foto-Fischer” selbstständig gemacht. Ich betreibe den An- und Verkauf gebrauchter Fototechnik und Zubehör. Ich bin Einzelunternehmer und habe kein Ladengeschäft und keine Mitarbeiter. Der Verkauf läuft hauptsächlich online.
Die Geschäfte liefen über die Jahre immer besser und mit der Aufnahme meines ersten Kredites über 60000€ bei der Sparkasse konnte ich Umsatz und Gewinn noch einmal deutlich steigern. im Jahr 2019 stand nun die erste große Steuerzahlung inkl. Vorauszahlung an. Da mich meine Steuerberaterin schon frühzeitig auf die anstehenden Forderungen aufmerksam machte, legte ich den entsprechende Betrag beiseite. Da ich das Geld nicht auf dem Bankkonto „ parken” wollte, beschäftiget ich mich ausgiebig mit der Aktienanlage und investierte das Geld letztendlich in Aktien. Im laufe des Jahres 2018 halbierte sich jedoch der Wert meines Depots, sodass ich entschied noch mehr Geld von meinem Geschäftskonto abzuziehen um den Verlust wieder auszugleichen. Leider baute ich den Verlust weiter aus, sodass sich dieser aktuell auf knapp 80000€ beläuft. Die Forderungen des Finanzamtes und der der Stadt konnte ich gerade so mit weiteren Krediten bezahlen. Darüber hinaus blieb jedoch kein Geld übrig um Ware zu kaufen und um mein Geschäft weiter betreiben zu können. Die monatlichen Ausgaben stiegen jedoch auf Grund diverser Forderungen weiter an.
Aktuell bin ich nicht mehr in der Lage mein Geschäft weiter zu betreiben und sehe mich gezwungen Insolvenz anzumelden. Ich bin auf Grund der vielen Informationen bezüglich des weiteren Vorgehens jedoch verunsichert und würde mich über ein Beratungsgespräch und/oder eine kurze Rückmeldung per Mail freuen.
Tel.:
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer
Guten Tag,
ich hoffe sehr, dass Sie mir meine Frage beantworten können.
Meine Insolvenz wurde vor dem 01.07.2014 eröffnet, sodass ich noch in das “alte Recht” hinein gefallen bin. Nichts desto trotz, konnte ich im März d. J. die Gläubiger zu 100 % bedienen. Seit dem wurden weiterhin pfändbare Gehaltsanteile abgetreten. Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Der Beschluss wurde am 12.09. d. J erteilt und meine Insolvenz ist vorzeitig beendet worden. Auf Nachfrage beim Treuhänder, wann ich mit der Rückzahlung der zuviel abgetretenen Beträge rechnen kann, kam keine aussagekräftige Antwort, eher wurde ich darum gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen.
Können Sie mir sagen, wie es in der gängigen Praxis aussieht? Wie lang kann der TH sich Zeit lassen den Überschuss zurück zu zahlen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße
Bei meinem Mann läuft das Privatinsolvenzverfahren seit 09.06.2015, jetzt hat er den Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren gestellt.Da ja am 09.06.2020 die 5 Jahre um sind und er ja den Antrag innerhalb der 5 Jahresfrist stellen muss. Jetzt wurde der Antrag vom Gericht zurückgewiesen, da der Antrag verfrüht gestellt wurde. Wann muss er denn nun wirklich den Antrag stellen, damit er in den Genuss kommt, nach 5 Jahren die Restschuldbefreiung zubekommen. Ist es ratsam dann den Antrag , wenn am 09.06.2020 die 5 Jahre um, kurz ( 1 Monat ) davor oder erst danach zustellen. Nach dem 09.06.2020 wäre für doch nicht mehr innerhalb der 5 Jahresfrist. Wir wollen doch nichts falsch machen, nur wegen Formfehler. Ich hoffe Sie können uns helfen. Danke für ihre Antwort.
Hallo zusammen
ich befinde mich nun seit 2016 in der Insolvenz. Bis heute hat meine Wohlverhaltensphase laut Verwalter nicht begonnen da immer noch Unklarheiten bzgl.angemeldeten Forderungen bestehen. Allein das find ich schon merkwürdig da es sich um insgesamt 12 klar Benannte Gläubiger handelt, es halt nur eine Zwangsversteigerung von Eigentum gab welche aber auch schon im Mai 2018 stattfand. Aber dies is nicht mein Hauptproblem da das Gericht schon einen Termin bzgl. Restschuldbefreiung festgelegt hatte.
Der Insolvenzverwalter hat sich direkt mit meinem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt und bekommt von diesem den überschüssigen Betrag gezahlt. Genauso lief das bei meinen Krankengeldzahlungen.
Nun habe ich durch diese Krankengeldzahlungen aber Steuerschulden angesammelt und soll diese aus meinem Freibetrag bezahlen. Dies irritiert mich nun doch sehr, da diese während der Insolvenz ja angefallen sind.
Ich sehe das so, normal wird der Lohn minus steuern und Versicherung ja genommen, davon der Freibetrag an mich ausgezahlt und der Rest an den Insolvenzverwalter. Nun wird das ja vom Krankengeld nicht getan, da werden nur die Versicherungen von gezahlt und die Steuern über die Steuer dann an mich direkt weiter geleitet.
Mir wurde es so erklärt, die Krankengeldzeit wird bei der jährlichen Berechnung mit Höchssatz berechnet, wodurch sich dann am Ende des Jahres die Schulden ergeben.
Müsste dann nicht der Verwalter aus dem einbehaltenen Geld, welches ja über meinem Freibetrag lag diese Schulden begleichen da sie ja durch eine Lohnersatzleistung entstanden wo er sich die überschüssigen Beträge hat überweisen lassen?
Find das recht kurios und erhalte leider auch keine ordentliche, für mich verständliche Erklärung vom Verwalter.
Wäre super wenn es mir mal jmd erklären könnte oder mir sagen kann wie ich weiter vorgehen sollte.
Gruß und danke im Vorraus
Guten Tag,
ich befinde mich seit Februar 2019 im Insolvenzverfahren und der Schlußtermin wurde auf den 07.10.2019 festgesetzt. Können Sie mir vielleicht sagen wie lange es jetzt noch ungefähr dauern könnte bis das Verfahren aufgehoben wird und ich in die Wohlverhaltensphase übergehe? Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße.
Guten tag.Ich habe ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung hinter mir.Jetzt hat ein ehemaliger Gläubiger meine damaligen Schulden an ein Inkassounternehmen verkauft.Diese Inkassounternehmen versucht jetzt diese Schulden einzufordern.Muss ich gegen diese Forderung Einspruch einlegen oder brauch ich gar nichts zu unternehmen.Vielen Dank für ihre Antwort.
Hallo,
Ich bin seit letzten Jahr in der Privatinsolvenz. 2012 ist meine Mama verstorben und da ist jetzt noch eine Lebensversicherung durch ihren alten Arbeitgeber aufgetaucht. Und wird diese summe nun auch ausgezahlt..
darf ich das in der Privatinsolvenz behalten ?
Liebe Grüße
Was bedeutet eigentlich die Restschuldbefreiung bei einer Regelinsolvenz? Wann tritt sie ein? Diese Fragen beantwortet Fachanwalt Andre Kraus in unserem Video.
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Hallo
Ich bin Restschuld befreit und bald sind auch meine 3 Jahre nach der Erteilung vorbei.
Welche weiteren Datenverarbeitung Unternehmen speichern solche Informationen neben der Schufa?
Kann ich da eine Löschung beantragen verlangen?
Danke
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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