Kann eine Privatinsolvenz auch zum zweiten Mal beantragt werden? Diese Frage beantwortet Fachanwalt Andre Kraus in unserem Video.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Hallo
Das das Pflegegeld nicht in die Insolvenz fliesst ist bekannt.
Wie verhält es sich mit Zahlungen der Verhinderungspflege, welche ja an die Ersatzpflege weitergegeben wurde und nachträglich erst von der Krankenkasse vergütet werden. Die Zahlungen stehen natürlich im Kontoauszug welcher in Abständen vorgelegt wird um “Einnahmen” zu “überwachen”. Zählen denn die Verhinderungspflege Zahlungen zu den vom Insolvenzverwalter zu verwertenden Einnahmen oder sind die freibleibend? Die Zahlungen sind auch je nach Aufwand unterschiedlich, im gegensatz zum Pflegegeld.
Mir wurde im Januar 2014 eine Restschuldbefreiung erteilt. Seit 2017 bin ich verheiratet. Für das Jahr 2018 wurde eine Steuererstattung errechnet. Nun hat das Finanzamt als vormals Gläubiger das Geld gegen die Steuerschulden aus den Jahren 2006 und 2007 (vor der Insolvenz) einbehalten. Ist das rechtens, oder kann ich in Einspruch gehen?
Hallo,
ich bin im 3. Jahr meiner Insolvenz. Ich habe mein Auto “rausgekauft” und die letze Rate im November 2019 bezahlt. Vor 2 Tagen ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und jetzt ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Muss ich den Betrag, den ich von der gegnerischen Versicherung erstattet bekomme als Einnahme angeben und ist diese pfändbar?
Danke im Voraus!
Guten Tag,
ich bin seit dem 5.4.2014 in der Insolvenz. Gilt dann noch das alte Recht?
Wann könnte noch versagt werden?
Welche Gründe hat die Anmeldung die Privatinsolvenz? Und wie läuft sie ab? Diese Fragen beantwortet Fachanwalt Andre Kraus in unserem Video.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Guten Tag,
darf ein Inkassobüro einen Antrag auf Versagung der Restschuld stellen?
Wann muss die Restschuldbefreiung erfolgen? Direkt nach der Wohlverhaltensphase?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze zum Thema Abfindung zum Ende in der Restschuldbefreiung.
Und zwar geht es um folgendes:
Ende Mai endet mein Restschuldbefreiungsverfahren meiner Insolvenz.
Mein Arbeitgeber bietet ein befristetes Abfindungsprogramm an.
Das Abfindungsprogramm läuft zwar Offiziell noch bis Sommer allerdings steht nur ein begrenztes Budget zur Verfügung weswegen es wahrscheinlich ist, das das Geld weg ist wenn ich mich erst im Mai melde. Deswegen ist die Frage auch nur folgende.
Wie muss ich nun vorgehen, damit mir von der Abfindung nicht im Nachhinein noch etwas gepfändet wird, das Unternehmen verlasse ich in jedem Fall erst nach der Restschuldbefreiung wahrscheinlich zwischen Juli und September, also weit nach der Restschuldbefreiung ?
Folgende 2 Möglichkeiten sind mir dazu eingefallen vorzugehen um die Abfindung zu erhalten und zu schützen:
1. Mein Interesse bekunden und den Abfindungsvertrag sofort unterschreiben, vor Mai und als Austrittsdatum z.B. den 31.07. (also weit nach der Insolvenz) wählen.
(nach meinen Recherchen entsteht der Abfindungsanspruch ab Moment meiner Unterschrift und dementsprechend könnte gepfändet werden) wobei man da natürlich schauen müsste, ob das irgendwie rauskommen kann, weil die Pfändung die bei meinem Arbeitgeber ja liegt, dann schon gelöscht wurde.
2. Möglichkeit und das müsste auch die sein, die glaube ich funktioniert.
Ich bekunde mein Interesse an der Abfindung, wähle als Austrittstermin dann den 30.08 oder 30.09 (extra weiter nach hinten, damit alles etwas langsamer läuft wegen der Zeit) ich bekomme dann den Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber unterschrieben zugeschickt vermutlich irgendwo im März oder April, ich selber unterschreibe allerdings erst nach der Restschuldbefreiung und sende den unterschrieben Vertrag auch erst dann zurück. Ich habe das in Erfahrung bringen können, das ich mir solange damit Zeit lassen kann. Da wäre lediglich die Überlegung, das der Vertrag selber ja in der Restschuldbefreiung erstellt wird mit einem Datum irgendwo im März oder April, meine Unterschrift aber eben erst später darunter kommt.
In beiden Varianten hätte ich mir die Abfindung gesichert weil der Auftrag eben sofort im System steht (Datum allerdings in dem Verfahren noch wo der Auftrag gestartet wird) und dementsprechend das Geld reserviert wird für mich. Lediglich die Vorgehensweise ist etwas anders. In den FAQ zum Abfindungsprogramm steht drin, das der Anspruch auf Abfindung im Moment meiner Unterschrift besteht. Und soweit ich das durch eigene Recherchen rausgefunden habe, ist die einzige Frage, ab wann entsteht der Anspruch auf Abfindung entscheidend für eine mögliche Pfändung.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dies beantworten können.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin so ziemlich am Ende der Wohlverhaltensphase und warte eigentlich nur noch auf den Beschluß des Gericht. Nun habe ich bedingt durch Rückzahlung einer Kaution erfahren, das immer noch eine Kontpfändung von Seiten des Finanzamt besteht und die Bank die Kaution zurückhält bis die Pfändung aufgehoben ist. Von Seiten der Insolvenzverwalterin kann ich über die Kaution verfügen. Die Bank hat nachdem ich das Schreiben der Insolvenzverwalterin vorgelegt habe dort Rücksprache gehalten . Die Insolvenzverwalterin hatt darauf hin das Finanzamt angeschrieben und erhielt die Rückmeldung das die Aufhebung möglich ist, wenn es zu einer Pfandverstrickung gekommen ist. Was ist da zu tun ? Bedanke mich schon voraus über einen Hinweis oder Antwort.
Hallo Forum,
ich möchte demnächst Insolvenz beantragen und auch die helfte von Unterlagen an Schuldenerberatung-haus eingereicht und fehlen noch einige Bank und Versicherungsunterlagen, dann kann s losgehen.
Daher möchte ich kurz erfahren, Ab wann sollte ich meine Kreditkarte nicht mehr einsetzten? Ich setzte noch die Kreditkarten ein, obwohl bin ich nicht mehr in der Lage die zurückzuzahlen. Wie sollte damit umgehen.?
Mit freundlichen Grüßen
Mac clarizia
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
