Am wirtschaftlichen Leben ohne ein Bankkonto teilzunehmen, ist für viele Menschen unvorstellbar – und dennoch haben in der Europäischen Union ungefähr 25 bis 30 Millionen Menschen kein eigenes Bankkonto. Dies soll sich nun ändern: Unterhändler von Europaparlament, EU-Kommission und Mitgliedstaaten haben sich auf eine Regelung geeinigt. Alle Bürger in der EU sollen ab 2016 europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto haben. Dieser Anspruch soll nicht nur Flüchtlingen, Menschen ohne Wohnsitz und Schuldnern zu Gute kommen, sondern auch den Behörden, die sich um diese Menschen kümmern.
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Die EU-Staaten können die Bedingungen für das Basis-Konto unterschiedlich ausgestalten. Ob der Inhaber sein Basiskonto grundsätzlich oder nur um einen bestimmten Betrag überziehen kann, können die EU-Staaten beispielsweise selbst festlegen. Das Girokonto muss nicht unbedingt kostenlos sein, wie es etwa einzelne politische Parteien gefordert hatten. Das Parlament sprach sich dafür aus, „vernünftige Gebühren“ für das Konto zu verlangen.
Es kommt häufig vor, dass Banken Ihnen in den meisten Fällen kein Bankkonto eröffnen, wenn Sie negative Einträge in den Schuldnerverzeichnissen haben. Ohne Bankkonto sind Sie vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und können am heutigen Wirtschaftsleben nur unzureichend teilnehmen. Daher haben die Banken und Sparkassen im Jahre 1995 auf Anregung der Politik eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kreditinstitute im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) beschlossen. Sie haben sich dazu verpflichtet, den Bankkunden zumindest ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Diese Selbstverpflichtung wurde in der Praxis nur unzureichend umgesetzt, so dass in Deutschland nach Schätzungen 670.000 Menschen nicht über ein Bankkonto verfügen. Die Vertreter der EU möchten diese Situation durch die neue Regelung verändern.
Bisher standen die Schuldner vor erheblichen Problemen, denen wegen der Schuldensituation das Bankkonto gekündigt wurde. Ihnen wurde häufig die Möglichkeit erschwert, ein neues Bankkonto zu eröffnen. Diese Menschen standen vor der beinahe unlösbaren Aufgabe, eine Bank zu finden, die Ihnen trotz der Schulden, und der in der Regel damit einhergehenden schlechten Bonitätsauskunft, ein neues Konto eröffnet. Durch die Einigung auf EU-Ebene soll dies alles ein Ende haben: Alle Bürger in der EU sollen ab dem Jahre 2016 europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto haben. Nicht nur den Schuldner wird durch diesen Anspruch eine Last von den Schuldnern genommen: Die Staaten profitieren ebenfalls. Durch dieses Gesetz wird zum einen die Abwicklung der staatlichen Sozialleistungen erleichtert. Bisher mussten Behörden diese Leistungen aufwendig durch Barauszahlungen abwickeln. Dies kann durch den Anspruch auf ein Bankkonto vollautomatisch über das Bankensystem geschehen.
Der kommende Anspruch auf ein Girokonto schafft eine erhebliche Verbesserung für die Probleme überschuldeter Menschen. Schuldner haben bald die Möglichkeit, selbst nach einer Kontokündigung ohne Probleme ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. Häufig trat diese Thematik im Rahmen unserer Schuldnerberatung auf, wenn es um die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ging. Das P-Konto schützt bis zur Pfändungsgrenze das unpfändbare Einkommen des Schuldners. Um einen Anspruch auf ein P-Konto zu haben, müssen Sie zunächst ein Bankkunde sein. Bankkunde waren Sie erst dann, wenn ein Girokonto (oder Guthabenkonto) bereits eröffnet war. Da Schuldner keinen Anspruch auf ein Bankkonto hatten, konnten diese auch kein P-Konto eröffnen. Diese Diskrepanz zwischen Bankkonto und P-Konto wird durch die kommende Regelung bald zugunsten der Schuldner gelöst.
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Mehr InformationenSehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige evtl. rechtlichen Beistand für einen außergerichtlichen Schuldenvergleich.
Meine Frage: Ich besitze ein eigenes Haus (monatliche Hypothekenbelastung ca. 700,- Euro)
Diese montlichen Belastungen werde ich natürlich weiter bezahlen.
Kommt es bei einem Schuldenvergleich zu einer Zwangsversteigerung des Hauses oder kann ich es behalten?
Um diese aufgeführten Kredite geht es:
Postbank 10000,- Euro (monatl. Belastung 227,-)
Barclaycard 18000,- Euro (monatl. Belastung 344,-)
Dispo 6500,-
Kreditkarte 4500,-
Mit freundlichem Gruß
G. Schulz

Im Oktober veröffentlichten unser Namenspartner, Herr Rechtsanwalt Andre Kraus, zusammen mit unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Patrick-Eric Bank, einen Aufsatz mit dem Titel „Praxiswissen Verbraucherinsolvenz: Leistungen des Schuldners an einzelne Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung“ in der Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht (ZInsO). Die ZInsO ist eine der führenden juristischen Fachzeitschriften auf dem Gebiet des Insolvenzrechts.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
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Thematisch befasst sich der Aufsatz mit einer Frage, die für jegliche Schuldnerberatung von Relevanz ist: Dürfen die Schuldner die Zahlung an die Gläubiger vor dem Insolvenzverfahren einstellen oder nicht? Unsere Autoren erläutern die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Leistungen des Schuldners an einzelne Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung und arbeiten heraus, dass die Zahlungen an Gläubiger im Vorfeld der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem grundsätzlichen Ansatz widerspricht, Schuldnern anzuraten, alle Zahlungen an ihre Gläubiger einzustellen, um Gläubiger untereinander nicht zu benachteiligen.
Dieser Artikel wurde aktuell vom fachspezifischen Onlineportal Jurion erwähnt. Bei Jurion findet sich eine Ansammlung von juristischen Fachdatenbanken mit Inhalten von Autoren des Wolters Kluwer Verlag. Der Autor RA Dr. Henning Seel hat dort unter dem Titel „Leistungen des Schuldners an einzelne Gläubiger vor der Verfahrenseröffnung – Kraus und Bank untersuchen die Auswirkungen“ eine Zusammenfassung des Aufsatzes veröffentlicht. Kostenlosen Zugang zum vollständigen Bericht finden Sie unter diesem Link.
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Mehr InformationenDarf man vor bzw. auch im laufenden Insolvenzverfahren ein Testament erstellen? Wenn ja, wäre dieses Testament rechtsgültig. Welche Gegenstände die man eine Person (oder Personen) zueignen möchte, können in das Testament aufgenommen werden. Gibt es hierzu Rechtsnormen/Paragraphen?
Ich besitze (oder besaß) eine Rentenversicherung (Höhe ca. 11.000 Euro), die verpfändet ist (Darlehen 9.000 Euro). Kann ich die Versicherung behalten, indem ich weiter kleine Raten in die Versicherung einzahle und gleichzeitig das Darlehen in kleinen Raten (30 Euro) tilge. Zusätzlich bezahle ich die Zinsen. Ich wollte die Versicherung behalten.
Hat ein Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Differenz (11.000 – 9.000 Euro) zu pfänden? Oder kann ich die verpfändete Versicherung aus der Insolvenz heraushalten?
Hallo…
Ich möchte in die privatinslovenz gehen und habe vorab eine frage.
Ich verdiene 1.700 Euro netto.
Ich habe 2 kinder (2 Jahre) Unterhaltspflichtig
1 gemeinsame Wohnung mit meiner partnerin (nicht verheiratet)
Partnerin 1150 netto (50% stelle)
Miete 593.-
Strom 120,-
nun zu meiner frage,
laut der tabelle bin ich mit 1700 euro netto nicht pfändbar..
Wie sieht es aus, da meine partnerin alle fixkosten von ihrem konto bezahlt..
heißt, das sie die hautpmieterin ist sie die kaution gezahlt hat und ich der 2tmieter bin.
Ich selbst habe ein p-konto und hebe das geld komplett ab und zahle es bei ihr ein weil wir alles über ihr konto bezahlen.
wenn es jetzt z.b zu einer privatinsolvenz kommt sie alle fixkosten von ihrem konto bezahlt da wir unser geld zusammenlegen sieht das dann so aus ob ich keine miete sowie strom zahle? ziehen die das dann von den 1700 wieder ab?oder beleiben mir die 1700 dann? weil wir kein unterschied machen mit ihrem geld und meinem? beim strom und wasser z.b ist nur sie im vertrag…
oder sind die 1700 euro fest für mich eingeplannt weil es pfändungsfrei ist?
m.f.g
Ich bin seit zwei Jahren in Privatinsolvens und erhalte eine Stromgutschrift muß ich diese der Insolvensmasse zuführen ?
vielen Dank im voraus
hallo,
ich befinde mich seid 1.9.2014 in der Insolvenz. mein Sohn hat jetzt eine Ausbildung angefangen, er verdient 420 Euro. Mein Arbeitgeber will ihn nun nicht mehr als unterhaltspflichtige Person anrechnen, der Arbeitgeber sagt er verdient zu viel, ich würde jetzt viel mehr gepfändet bekommen. Kann mein Arbeitgeber das so einfach machen?
Hallo,
mein Insolvenzverwalter, bekam die Steuererstattung für 2013, obwohl diese zusammen mit der Steuererstattung unterhalb der Pfändungsgrenze lag.
Mein Verfahren wurde 07.2012 eröffnet und noch nicht abgeschlossen.(also noch keine Wohlfahrtsperiode)
Ist das was er gemacht hat richtig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
es kann sein, dass ich demnächst privatinsolvenz anmelden muss.
Es besteht eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer direktversicherung (entgeltumwandlung).
Versicherungsnehmer ist mein Arbeitgeber, versicherte Person bin ich. Ich habe auch das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Ist diese Versicherung (also auch das bisher angesammelte Kapital) in der privatinsolvenz geschützt oder bin ich verpflichtet, die Versicherung evtl. zu kündigen und den Rückkaufswert an den insolvenzverwalter auszuzahlen?
MfG
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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