schon bestehende Vereinbarunge

Sehr geehrter Herr Kraus,
was wird aus bereits bestehenden Vereinbarungen (wie z.B. eine mit Gläubiger vereinbarte Ratenzahlung), nach dem man die Privatinsolvenz beantragt hat?

Meine Eltern sind höchst überschuldet und haben vor Paar Tagen eine Forderung von einer Wohnungsgesellschaft bekommen, nach der sie entweder die geschuldete Summe zahlen müssen, oder die Wohnung innerhalb von 4 Wochen räumen müssen. Kann man dies mit einer Insolvenz verhindern, oder sollte man zuerst eine Vereinbahrung mit dem Gläubiger treffen und dann die Insolvenz beantragen? Beide sind arbeitstätig, bekommen aber dennoch eine Unterstützung vom Staat (Harz4), sodass sie aus den Schulden nicht mehr heraus können.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns helfen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tatjana I.

Privatinsolvenz meiner Frau

Sehr geehrter Herr Kraus,

ich hatte bereits vor ca. 20 Minuten einen Beitrag abgeschickt, aber dieser ist leider im Forum bisher nicht sichtbar, also versuche ich nochmals.

Meine Frau und ich haben uns in den letzten Tagen sehr mit dem Thema Privatinsolvenz auseinandergesetzt. Unsere Gesamtschulden (welche auf meine Frau laufen) belaufen sich auf ca 25.000 EUR mit einer Gesamtrate von ca. 780.- EUR im Monat (ca. 8-10 Gläubiger).
Mein Nettoeinkommen beträgt 2048.- EUR und meine Frau und ich haben derzeit ein gemeinsames Konto. Meine Frau möchte sich mit einem Kleingewerbe in den nächsten Tagen selbständig machen. Investitionen müssen nicht wirklich geleistet werden, da meiner Frau als gelernte Kosmetikerin und Visagistin noch die meißten Utensilien zur Verfügung stehen. Meine Frau wird mit dieser "Selbständigkeit" ca. 400.- EUR im Monat verdienen, zuzüglich 368.- EUR KIndergeld für unsere beiden Kinder ( 3 Jahre u. 8 Jahre ), außerdem 290.- EUR Unterhalt für das ältere Kind welches aus erster Ehe ist. Können wir im Rahmen einer Insolvenz trotzdem noch unser gemeinsames Konto behalten, oder würde mein Einkommen mit angerechnet werden? Wie verhält sich die Insolvenz wenn meine Frau ein Kleingewerbe mit oben erwähnte Angaben führt, z.B. Dokumentation der Einkünfte?

Wenn wir uns von Ihnen gerne diesbezüglich vertreten lassen wollten, wie verhält es sich mit den Zahlungsmodalitäten?

Für eine Antwort bedanken wir uns schon jetzt.

Privatinsolvenz

Sehr geehrter Herr Kraus,

meine Frau und ich sind am Überlegen ob meine Frau Privatinsolvenz anmelden soll. WIr zahlen z.Z. ca. 780.- EUR monatliche Raten an diverse Gläubiger ( ca. 10 Gläubiger). Bisher konnten wir die Raten immer pünktlich aufbringen. Leider sind wir dadurch auch immer tiefer in den Dispo gerutscht. Die Gläubiger sind alle Gläubiger meiner Frau. Nun haben wir natürlich vorab Fragen: Meine Frau und ich haben ein gemeinsames Konto. Mein Nettoeinkommen beträgt 2048.- EUR. Meine Frau bekommt für unsere beiden Kinder ( 3 Jahre und 8 Jahre ) 368,- EUR Kindergeld und 290.- EUR Unterhalt für das 8-jährige Kind aus erster Ehe. Meine Frau ist gelernte Kosmetikerin und Visagistin und versucht sich diesbezüglich durch ein Kleingewerbe selbstständig zu machen. Ihr "Einkommen" beläuft sich auf ca. 400 EUR. Unsere Frage ist, können wir auch weiterhin ein gemeinsames Konto führen? Wie ist es mit dem Einkommen aus der "Selbstständikeit" meiner Frau bzw wie wäre die Vorgehensweise im Falle einer Insolvenz hinsichtlich der Dokumentation des Einkommens? Die Gesamtschuld beläuft sich auf ca. 20.000 – 25.000 EUR. Im Onlinerechner wurde mir für ein Insolvenzverfahren mit Ihrer Unterstützung ein Betrag von ca. 640.- EUR genannt. Wie wären in diesem Falle die Zahlungsmodalitäten?

Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen

Privatinsolvenz beantragen

Hallo Herr Kraus,

aus gesundheitlichen Gründen überlege ich die Privatinsolvenz zu beantragen…
Ich bin Angestellter und verdiene netto 1500 Euro. Zusätzlich arbeite ich freiberuflich als Webdesigner auf 400 Euro Basis. Meine Frau verdient monatlich 1200 Euro netto.
Wenn ich jetzt die Privatinsolvenz anmelde, wie viel würde mir übrig bleiben? Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

Roland K.