Vollstreckungsankündigung

Sehr geehrter Herr Kraus. Auf Grundlage einer Vollstreckungsankündigung FA Borna wurden am 10.06.13 das Geschäftskonto und das Privatkonto jeweils mit einem Betrag in Höhe von 8.800,00€ gepfändet. Dieser Betrag ist nicht vorhanden. Somit kann ich finanziell nicht handeln und z.B. keine Löhne ausbezahlen, und keine Sozialabgaben entrichten. Offene Forderungen sind für Monat Mai (Rechnungslegung 30/31.05.2013 Zahlungsziele 14 – 20 Tg) in Höhe von 10.000,00€.
Mit meinenm Steuerberater(leider derzeit im Urlaub) ist mit der IHK Leipzig und mir ein Rundertisch zur Unternehmenssanierung beantragt und genehmigt. Ein Kredit zum Ausgleich der Forderungen wurde am 07.06.2013 beantragt. Wie soll ich mich verhalten, ist es sinnvoll einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub (§258 AO) zustellen und wird dadurch die Kontopfändung aufgehoben. Somit könnte ich meinen Verpflichtungen nachkommen und auch bereit Zahlungen an das Finanzamt leisten. Im Moment steigen nur kontinuierlich die Kosten ohne das ich dagegen steuern kann. Vorab vielen Dank für die Beantwortung und Hilfestellung Mit freundlichen grüßen Mario Pauli

privatinsolvenz beantragen formular

Hallo Herr Kraus,
Ich habe ein paar organisatorische Fragen zur Privatinsolvenz:
Benötige ich eine Vorlage für einen Antrag auf Privatinsolvenz? Oder erstellen Sie den Antrag?
Kann man sie online beauftragen? Wer hilft einem beim Ausfüllen des Antrags? So viele Fragen…
Danke im Voraus

privatinsolvenz

Sehr Geehrte Herr Krauß,
Ich überlege wegen meine hohe Schulden privatinsolvenz zu beantragen. Habe aber Frage wass mich interessiert.ich bin verheiratet und Wenn ich insolvenz anmelde wird mein mann reingezogen? ohne dass er es will. Wie ist dass wenn wir uns trennen aber immer noch verheiratet sind. Kann ich dann den vervahren alleine tragen? wenn wir gemeisam vervahren machen müssen wir von unsere mietwohnung ausziehen? 2. person haushalt 120 kwadrat wohnfläche. 850€ Miete. mein mann ist angestellte ich bin Hausfrau.
Bitte Antworten sie mir auf meine Fragen.
Dankeschön. MGF:Frau Tamme.

Außergerichtlicher Vergleich

Hallo sehr geehrter Herr RA Kraus,

derzeit befinde ich mich in einer desolaten finanziellen Situation, nicht zuletzt aufgrund meiner Scheidung von 06/2010. Ich lebe alleine und habe derzeit ein Nettoeinkommen von knapp 640€, dennoch will ich mit Hilfe meiner Familie und Freunde die Insolvenz umgehen. Ich habe 4 Gläubiger. (Finanzamt knapp 3000€ davon mehr als die Hälfte Säumniszuschläge) (Krankenkasse knapp 2.000€) (BFS Inkasso 600€) (BID AG 800€) Titel liegt zum Teil vor. Ich hätte 1.000€ auf einem Sparbuch in der Bank bei der jedoch eine Pfändung durch das Finanzamt vorliegt. Desweiteren hätte ich 1.000€ und könnte 100€ monatlich bezahlen. Ich würde es dann in Erwägung ziehen diesen Weg zu gehen und dann lieber bis zu 72 Monaten die Rate zu bezahlen um die Insolvenz zu umgehen. Wie hoch sehen Sie die Wahrscheinlichkeit dass wir einen Außergerichtlichen Vergleich hinbekommen? Mit welchen Kosten muss ich bei Ihnen rechnen und wie kann ich hier schnellstmöglich vorgehen? Freue mich auf Antwort.

Privatinsolvenz Voraussetzung

Privatinsolvenz Vorraussetzung

Hallo Herr Kraus,

welche Voraussetzungen muss man erfüllen um die Privatinsolvenz zu
beantragen?
Wovon hängt es ab, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht?
Ich bin 53 Jahre und arbeitslos. Mein Schuldenberg (fast 20.000 Euro) klingt
wahrscheinlich nicht so hoch, aber ich weiß nicht wie ich es abbezahlen
soll.
Was geschieht mit meinen gesammelten Vollstreckungs- und Mahnbescheiden?

Bin für hilfreiche Tipps überaus dankbar.

Kristina

Privatinsolvenz oder Vergleich

Sehr geehrter Herr Kraus,

Ich würde sehr gerne die Privatinsolvenz mittels eines außergerichtlichen Vergleiches vermeiden und benötige daher Ihre Einschätzung meiner Lage. Ich habe ca. 53.000 Euro Schulden und 7 Gläubiger. Mein pfändbarer Betrag liegt bei rund 200 Euro monatlich.

Welchen Betrag brauche ich für einen außergerichtlichen Vergleich, damit dieser Aussicht auf Erfolg hat? Meine Familienangehörige würden mir diesen Vergleichsbetrag ggf. zur Verfügung stellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort
Mfg

Frank Z.