So finden Sie trotz Insolvenzverfahren eine Wohnung
Schuldenfrei in 3, 5 oder 6 Jahren ✓ Pfändungsschutz ✓ Keine Wartezeit ✓ Fachanwalt Insolvenz ✓ Geeignete Person § 305 InsO ✓

Ein laufendes Insolvenzverfahren kann in Ausnahmefällen zu Problemen bei der Wohnungssuche führen. Da nicht jeder Vermieter über den genauen Ablauf des Insolvenzverfahrens informiert ist, nehmen manche Vermieter an, eine Person in der Insolvenz könnte womöglich in Rückstand mit den Mietzahlungen geraten oder wäre insgesamt eine schlechte Wahl als Mieter. Befindet man sich auf dringlicher Wohnungssuche, können solche Vorurteile eine Behinderung darstellen. Eine echte Alternative zu privater Vermietung stellt der öffentlich geförderte, soziale Wohnungsbau dar. Das Land Nordrhein-Westfalen bietet staatlich geförderte, günstige Mietwohnungen an.
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Um eine solche Wohnung beziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein, kurz „WBS“. Dies gilt auch im Insolvenzverfahren!
Das hängt davon ab, wie viel Sie verdienen. Einen Wohn-Berechtigungs-Schein müssen Sie beim Wohnungsamt Ihrer Stadt beantragen. Er ist insgesamt 12 Monate gültig.
Wenn Sie in dieser Zeit keine Wohnung finden, müssen Sie noch einmal einen neuen Wohn-Berechtigungs-Schein beantragen. Ein Wohn-Berechtigungs-Schein gilt nur in dem Bundes-Land, in dem er beantragt wurde. Ein in Köln ausgestellter Schein gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen.
Was muss ich für die erste telefonische Erstberatung alles raussuchen? Und soll ich dem Gerichtsvollzieher sagen das ich privat Insolvenz beantrage? Kann keinen klaren Gedanken mehr fassen! Hab den Termin mit dem Gerichtsvollzieher versäumt und ihm eine Nachricht geschickt weil man ihn in der Woche nur 2 Stunden erreicht! Was droht mir?
Mit freundlichen grüßen!
Sehr geehrter Herr Kraus,
Meine Lebensgefärtin und ich haben einen Kredit 2002 aufgenommen sie als 2 Kreditnehmerin
2007 habe ich einen Außergerichtlicher Vergleich mit einem Inkassobüro gemacht und 2013 nach 6 Jahren bezahlt. Nun kommt das Inkassobüro und verlangt von meiner Lebensgefärtin eine Restfoderung von Zinsen und Hauptfoderung von ca 5800 €
Aus den außergerichtliche Schuldenregulierungsplan, geht hervor aus Nr.6 ich Zitiere
Besteht hinsichtlich der Forderung ein Gesamtschuldverhältnis, so wirkt die Zahlung eines Gesamtschuldners auch als Erfüllung für die übrigen Schuldner. Die Forderung wird auf den
Höher angebotenen Vergleichsbetrag festgeschrieben.
Zitat Ende
Ist es nun vom Inkassobüro gerechtfertig, die Restschuld von meiner Lebensgefärtin zu verlangen?
Ich bedanke mich im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Pino

In einem Interview des Verbraucherportal “BBX” stand Rechtsanwalt Andre Kraus Rede und Antwort.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland weiter gestiegen. Für viele Betroffene bedeutet das Stress und psychischen Druck. Dabei kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden, wenn die Begleitung durch einen qualifizierten Insolvenzanwalt durchgeführt wird. BBX sprach hierüber mit Andre Kraus, der als selbständiger Anwalt Privatpersonen, Unternehmer und Betriebe in finanziell schwierigen Situationen unterstützt und begleitet.
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Folgende Fragen sind Rechtsanwalt Andre Kraus gestellt worden:
Hier finden Sie das volle Interview mit Rechtsanwalt Andre Kraus beim BBX Verbraucherportal.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Privatinsolvenz.
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Mehr InformationenSehr geehrter Herr Kraus,
da ich jetzt schon seit Wochen immer wieder auf Ihre Homepage gehe und überlege ob oder wie ich Kontakt aufnehmen soll, versuche ich es jetzt doch erst einmal auf diesem Wege.
Auf Ihrer Homepage schreiben Sie, dass Sie eine kostenfreie Erstberatung anbieten. Aus meinen bisher eher negativen Erfahrungen heraus, interessiert mich sehr, wie so eine Erstberatung aussieht. Ich denke nicht, dass ich in 5 Minuten alles gesagt habe. Und mit wem rede ich dann? Mit Ihnen?
Vielen Dank !
Gruß Sylvia
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich möchte gerne eine private Insolvenz beantragen. Wie lange dauert es bis das Verfahren eröffnet ist, wenn ich Sie damit beauftragen?
Gilt die private Insolvenz auch wenn ich im Verfahren ins europäische Ausland umziehe ( Italien).
Vielen Dank
Hallo Herr Kraus,
ich habe von der Reform der Insolvenz bei Ihnen gelesen. Es gibt die Verkürzung des Verfahrens auf 3 und auf 5 Jahre. Dies gilt ab Juli 2014 statt der üblichen 6 Jahre.
Ich werde es nicht schaffen, 35 % meiner Schulden in 3 Jahren abzuzahlen. Wie kann ich nach 5 Jahren das Verfahren beenden?
Gruß S. W.
Guten Tag,
ich habe gelesen, das nach “England-Insolvenz” künftige Erträge wie Renten oder LV’s aus der Verwertung bei PI ausgenommen werden können. Allerdings gibt es dazu konträre Meinungen, daher die Bitte an Sie als Fachmann ggf. klären zu können.
Konkret (Alter heute 55, Geschäftführer – Gesellschafter, Schuldenlast bei Banken):
a. Rentenanspruch liegt bei >1000€ und RV-Versicherung wird mit Mindestbeitrag weitergeführt
b. Es existiert eine laufende Direktversicherung, VN ist die Firma
c. Es existiert eine ruhende LV, die Stand heute kapitalisierbar ist.
Abgesehen davon, das es bei b.) ohne weiteres gar nicht nicht möglich ist, kann ich b. und c. nicht in eine “pfändungssichere” Version nach §851 überführen, da der RV-Anspruch bereits über dem liegt was als pfändungssicher (256t€) möglich ist.
Die Gedankenspiele sind heute hypothetisch, ich möchte nur wissen was mich ‘schlimmstenfalls’ erwartet
Danke und viele Grüße

In einem Interview mit dem Ausbildungsmagazin “Audimax” äußert sich Rechtsanwalt Andre Kraus zum Berufsbild des im Insolvenzrecht tätigen Juristen.
Das ist, wie so häufig, eine Frage der Perspektive.
Rein rechtlich betrachtet handelt es sich um ein formales Verfahren, das dem Zweck dient, alle Gläubiger bestmöglich und in einem fairen Verhältnis zueinander zu befriedigen. Durch die Institutionalisierung soll der „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – Effekt vermieden werden.Das Insolvenzrecht stellt daher sicher, dass das Vermögen des Schuldners der Insolvenzmasse zugeführt und gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt wird.
Auf der anderen Seite werden die Rechte des Schuldners durch zahlreiche Vorschriften geschützt, etwa indem bestimmte Gegenstände oder das Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe von der Pfändung verschont bleiben.Betrachtet man das Insolvenzrecht aus ebendieser Sicht des Schuldners, so verschafft es ihm die Gelegenheit, finanziell zu gesunden und seine Verbindlichkeiten zu ordnen.
Das gleiche gilt für Selbstständige oder Unternehmer: Ein Unternehmen kann im Insolvenzverfahren oftmals trotz Zahlungsunfähigkeit weiter wirtschaften.
Der Staat verfolgt mit der Schaffung des Insolvenzverfahrens sozialpolitische Ziele. Er ist bestrebt, aus dem Gleichgewicht geratene Menschen und Betriebe wieder in den Wirtschaftskreislauf einzugliedern.
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Natürlich ist es für einen angehenden Juristen sehr hilfreich, sich bereits im Studium mit der Materie zu befassen. Man bekommt auf diese Weise schon früh einen Einblick in die Realität des Zivilrechtes. So erkennt man bereits als Student, wo die Grenzen des materiellen Rechts liegen. Denn ist ein Mensch zahlungsunfähig, so werden seine Gläubiger trotz rechtskräftiger Urteile in der Regel nichts unternehmen können – Der Satz „Recht haben und Recht bekommen“ erlangt Konturen. Ähnliches gilt für Forderungen gegen Unternehmen, die ihre Liquidität verlieren.
Ein gesunder Pragmatismus hilft einem jungen Juristen sowohl im Referendariat als auch beim Berufsstart
Insolvenzrechtliche Grundkenntnisse lassen sich im Studium erwerben. Im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht bekommt man das theoretische Rüstzeug. Einen ersten praktischen Einblick erhält man im Referendariat. Am besten ist es, eine Station bei einem Insolvenzverwalter oder einem auf dem Gebiet spezialisierten Anwalt zu belegen. Hatte man bereits im Referendariat die Gelegenheit, mit einem Insolvenzverwalter über die Freigabe von Gegenständen aus der Insolvenzmasse zu verhandeln oder auf Gläubigerseite Forderungen gegen einen unredlichen Insolvenzschuldner geltend zu machen – und hatte man daran seine Freude – so sind die ersten Weichen für den beruflichen Einstieg gestellt.
Die insolvenzrechtliche Beratung ist sehr abwechslungsreich. Die Berufslandschaft bei Privatpersonen ist sehr weit gefächert; von Fabrikarbeitern bis zu Geschäftsführern, von Studenten bis zu Vorständen. Besonders bei Selbständigen ist das Risiko einer Insolvenz relativ hoch.
Sehr häufig sind auch Familien eingebunden, so dass man als Anwalt gefordert ist, zahlreiche widerstreitende Interessen zu berücksichtigen. Ohne ein wenig Menschenkenntnis kommt man in dem Beruf nicht weiter. Die Beratung muss den individuellen Bedürfnissen jedes Mandanten angepasst werden.
Ebenso häufig wird die Beratung von Unternehmen genutzt, die sich in einer finanziellen Krise befinden. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn es befinden sich unter den Gläubigern nicht selten andere Unternehmen, deren finanzielles Überleben an das Schicksal des Mandanten geknüpft ist.
Heikel wird es schließlich, wenn an dem insolventen Betrieb Arbeitsplätze hängen.
Die finanzielle Krise ist eine der herausforderndsten Situationen, denen ein Mensch oder ein Unternehmen in unserer Gesellschaft ausgesetzt sein kann. Bei der Beratung eines gefährdeten Mandanten gilt es, ihm alle in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den für ihn optimalen Weg zu empfehlen. Dabei hat die Reaktionsfähigkeit des Anwalts einen nicht geringen Anteil an der Beantwortung der Frage nach dem finanziellen Weiterbestehen.
Ebenso verantwortungsvoll sind Mandate bei der Gläubigervertretung. Dort geht es um die Wiederherstellung von Gerechtigkeit, etwa wenn ein Gläubiger gegen einen unredlichen Schuldner vertreten werden muss, der z.B. Vermögensgüter beiseite geschafft hat, oder eine einträgliche Erwerbstätigkeit verschleiern will.
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In einem Interview mit dem Ausbildungsmagazin „Audimax“ äußert sich Rechtsanwalt Andre Kraus zum Berufsbild des im Insolvenzrecht tätigen Juristen.
Mit jedem abgeschlossenen Mandat leiten wir die Entschuldung eines Menschen oder eines Unternehmens ein. Es motiviert ungemein, Menschen in der Krise eine existenzsichernde Vertretung bieten zu können. Das ist der größte Ansporn, um jedes neue Mandat mit Freude angehen zu können.
Besondere Genugtuung verschaffen die Fälle, bei denen eine Lösung auf den ersten Blick unerreichbar zu sein scheint. Es ist jedes Mal erfüllend, die Entschuldung eines Menschen einzuleiten, der sich aufgrund von Schicksalsschlägen über Jahre hinweg selbst aufgegeben hat. In solchen Fällen fehlen teilweise jegliche Unterlagen, so dass man als Anwalt auch mal zu einem Detektiv wird.
Knifflig ist auch das Vorgehen gegen Betrüger. So hat beispielsweise ein Hochzeitsschwindler eine unserer Mandantinnen finanziell stark geschädigt, indem er fortlaufend Darlehen aufgenommen hat. Es war sehr spannend, beiseitegeschafften Vermögensgüter, z.B. Immobilien, aufzuspüren und durch Anfechtung wieder der Insolvenzmasse zuzuführen.
Das Insolvenzrecht macht den größten Anteil meiner Tätigkeit aus. Es ist nun mal ein Muss, sich klare Schwerpunkte zu setzen. Das dient nicht nur der eigenen Expertise. Vor allem seinen Mandanten gegenüber kann man nur mit einer eindeutigen Schwerpunktsetzung die rechtliche Begleitung bieten, die ihren Ansprüchen gerecht wird.
Aber selbstredend bin ich als Jurist auch an anderen Rechtsgebieten interessiert, wobei auch dort meistens Bezüge zum Insolvenzrecht bestehen. So kommt man zwangsläufig mit Gebieten wie Arbeitsrecht, Familien- oder auch dem Erbrecht in Berührung.
Soweit man sich klar spezialisiert und durch Fachkompetenz und Organisation überzeugt, hat man in jedem Fachgebiet gute Aussichten. Will man im Insolvenzrecht bestehen – sei es als angestellter Rechtsanwalt, als Insolvenzverwalter oder mit einer eigenen Kanzlei – sollte man fundierte Kenntnisse der Materie, Empathiefähigkeit und einen ausgeprägten Sinn für eine pragmatische Lösung von Sachverhalten mitbringen.
Studenten bieten wir einen ersten Einblick in unsere Praxis durch eine redaktionelle Mitarbeit in unserer Kanzlei .- auch gerne durch ein Praktikum. Dabei gilt es, unseren Mandanten komplexe insolvenzrechtliche Fragestellungen durch die Verfassung laiengerechter, aber gleichzeitig juristisch präziser Artikel verständlich darzustellen. Unser Angebot an Referendare bietet im Rahmen einer Stage eine aktive Mitarbeit an unseren Mandaten. Dabei werden unsere Mandanten aktiv betreut, sei es im Rahmen einer umfassenden Erstberatung oder bei den häufigen Anfragen, die im Laufe unserer Begleitung erfolgen. Bei Gesprächen mit den Gläubigern dürfen Referendare an ihrem Fingerspitzengefühl feilen.
Bei Interesse können Studenten oder Referendare gerne auf die Rubrik Stellenangebote Acht geben – dort finden sich fortlaufend interessante Angebote unserer Kanzlei.
Bitte beschreiben Sie eine typische Arbeitswoche oder einen typischen Arbeitstag.
Eine typische Arbeitswoche beginnt mit dem Blick in den Fristenkalender. Es gilt, alle wichtigen und dringenden Aufgaben an das Team zu verteilen, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Danach endet bereits der statische Teil der Arbeitswoche, und es beginnt der situationsabhängige Tagesverlauf. Die unaufschiebbaren Fragen unserer Mandanten oder Beratungssuchender kommen in der Regel ohne Vorankündigung, weswegen von uns hohe Flexibilität gefordert ist. Die Abläufe im Kanzleibetrieb müssen daher reibungslos funktionieren.
Andre Kraus ist selbstständiger Rechtsanwalt und begleitet mit seinem Team Privatpersonen, Unternehmer und Betriebe in schwierigen finanziellen Situationen. Sein Hauptanliegen ist es, seinen Mandanten eine finanzielle Genesung durch Sanierung zu verschaffen. Der Jurist studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Saarbrücken und Köln mit Studienaufenthalten in Noordwijk (Niederlande) und Portsmouth (Großbritannien). Im Referendariat war er unter anderem bei der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn und einer großen Wirtschaftskanzlei in Köln tätig. Dort betreute er insolvenzrechtliche Mandate sowohl auf Schuldner-, als auch auf Gläubigerseite.
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Sehr geehrter Herr Kraus,
ich habe hohe Umsatzsteuerforderungen aus einer Betriebsprüfung. Da ich wahrscheinlich wegen der möglichen Versagung der Restschuldbefreiung erst nach der Reform Privatinsolvenz beantragen kann, stellt sich nun die Frage, ob es danach auch möglich sein wird, diese Schulden in der Restschuldbefreiung unterzubringen.
Ich muss dazu sagen, dass ich wegen der Nachforderung nicht strafrechtlich verurteilt worden bin.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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