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Archiv für die Kategorie: Insolvenzrecht

Du bist hier: Startseite1 / Insolvenzrecht

EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014

15. April 2014/0 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Englische Insolvenz, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

EU Insolvenz vs. Insolvenz nach neuem Recht – eine Gegenüberstellung

Welches Modell passt besser zu Ihrer Entschuldung?

Neben der Entschuldung auf Basis der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen, deutschen Insolvenzrechtsreform bestand für Sie daneben die Möglichkeit, eine englische Insolvenz (auch EU Insolvenz oder England Insolvenz genannt) durchzuführen. Die englischen Regelungen fanden dabei hohen Anklang bei Schuldnern, denen es insbesondere gerade auf eine verkürzte Verfahrenslaufzeit ankam.

Wir möchten daher für Sie beide Modelle Punkt für Punkt gegenüberstellen, um deren Vorzüge und Nachteile aufzuzeigen.


Inhalt dieser Seite:

  • EU Insolvenz vs. Insolvenz nach neuem Recht
  • Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?
  • Die Restschuldbefreiung
  • Insolvenzplanverfahren die rechtssichere Alternative
  • Besondere Voraussetzungen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Wie lange dauert das Insolvenzverfahren?

Im Rahmen der englischen Insolvenz dauert das eigentliche Insolvenzverfahren ein Jahr.

Im Vergleich dazu gibt es nach der Reform in Deutschland ab Juli 2014 unterschiedliche Verfahrenslängen. Eine deutsche Insolvenz weist entweder eine drei-, fünf- oder sechsjährige Verfahrensdauer auf. Eine Verkürzung auf drei Jahre tritt ein, wenn es der Schuldner zu Stande bringt, in dieser Zeit 35 % seiner gesamten Schulden sowie die anfallenden Verfahrenskosten auszugleichen. Auch kann das Verfahren nach fünf Jahren beendet sein, wenn der Schuldner in dieser Zeit lediglich die Kosten des Verfahrens vollständig aufbringen kann.

Lesen Sie hier mehr zur deutschen Privat-, und Regelinsolvenz.

Daneben existiert in Deutschland die Möglichkeit, ein sog. “Insolvenzplanverfahren” durchzuführen. Auf diesem Wege ist ebenso eine Entschuldung innerhalb eines Jahres möglich. Ebenso wie ein außergerichtlichen Vergleich dient das Insolvenzplanverfahren dazu, eine einvernehmliche Lösung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen und ebenso schnell wie rechtssicher eine Schuldensituation zu bereinigen.


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EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Die Restschuldbefreiung

Bild von einer europäischen Flagge vor grauen Wolken

Im Rahmen der englischen Insolvenz dauert das eigentliche Insolvenzverfahren ein Jahr.

Grundsätzlich kann in England die Restschuldbefreiung bereits nach einem Jahr erteilt werden. Die englische Restschuldbefreiung umfasst dabei auch teilweise Forderungen aus unerlaubter Handlung. Dieser Umstand war neben der verkürzten Verfahrensdauer für viele Schuldner ein Grund, sich für ein englisches Insolvenzverfahrens zu entscheiden. Bedauerlicherweise häufen sich aber die Fälle, in denen die englische Restschuldbefreiung (auch “Discharge”) nachträglich annulliert wurde, oder vor deutschen Gerichten kein Anerkenntnis fand. Dererlei Komplikationen rühren insbesondere von dem anhaltenden Insolvenztourismus und der sog. “COMI-Problematik” her.

Zudem beschloss das britische Volk im Rahmen eines Referendums am 24.06.2016 den Austritt aus der EU, den sog. “Brexit”. Daraus resultiert die zwangsweise Aufkündigung aller bisher geltenden, völkerrechtlichen Verträge zwischen Großbritannien und den übrigen Mitgliedsstaaten. Dementsprechend werden auch die notwendigen Übereinkommen entfallen, die ein Anerkenntnis der englischen Restschuldbefreiung in Deutschland ermöglichten. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, dass die Europäische Union und Großbritannien vergleichbare Regelungen im Laufe der nun folgenden Verhandlungen treffen werden. Entsprechend unklar ist die Rechtslage für Schuldner.

Beachtet ein Insolvenzschuldner in Deutschland hingegen seine Obliegenheiten und liegen weiterhin keine Versagungsgründe vor, erhält er nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode in jedem Fall seine Restschuldbefreiung.

Auch ein erfolgreiches Insolvenzplanverfahren führt zur vorzeitigen Restschuldbefreiung. Der Schuldner wird von allen Verbindlichkeiten ggü. seinen Plangläubigern befreit.

EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Insolvenzplanverfahren die rechtssichere Alternative

Resümiert man die Vor- und Nachteile der jeweiligen, insolvenzrechtlichen Regelungen, so gewinnt die deutsche Privatinsolvenz deutlich an Sicherheit ggü. dem englischen Insolvenzverfahren. Wir raten unseren Mandanten generell zur Nutzung des Insolvenzrecht desjenigen Landes, in dessen Grenzen der Ursprung der Schulden liegt. So kann gewährleistet werden, dass in jedem Falle eine verbindliche Restschuldbefreiung erteilt werden kann. Bevorzugt ein Mandant eine besonders schnelle Entschuldung, empfehlen wir insbesondere die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens.

Lesen Sie hier mehr zu den Erfolgsaussichten eines Insolvenzplanverfahrens.


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EU-Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014: Besondere Voraussetzungen beider Verfahren

In Deutschland hat der Insolvenzschuldner in der Wohlverhaltensperiode einige Obliegenheiten gegenüber dem Insolvenzverwalter/Treuhänder zu erfüllen. Dazu zählt z. B. der regelmäßige Nachweis von Einkommen und Vermögen, die Anzeige einer diesbezüglichen Veränderung, die Anzeige eines Arbeits- oder Wohnungswechsels, Bemühen um die Aufnahme einer Beschäftigung bei Arbeitslosigkeit usw.

Im Rahmen der englischen Insolvenz sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Eine EU-Insolvenz ist investitionsintensiver als eine deutsche Insolvenz (ca. 12.000 €). Sie sollten zudem bereit sein, für die Insolvenzdauer Ihren Lebensmittelpunkt durch Umzug nach England zu verlegen.


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-04-15 12:51:552019-08-28 14:20:50EU Insolvenz vs. Insolvenz in Deutschland nach der Reform 2014

Tierhaltung in Privatinsolvenz

10. April 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,
darf man in der Privatinsolvens Bienen halten? Ich bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz und bin mir unsicherweiß nicht ob das erlaubt ist. Seit einem halben Jahr besuche ich ein Bienen-,Imkerverein. Und nun würde ich mir als Hobby gerne 2 Bienenvölker anschaffen (Bienen und Ausrüsstung bekomme ich geschenkt). Bienen würden über Bienenverein versichert sein. Wegen Seuchengefahr muß man Bienenhaltung bei der Gemeinde anmelden. Darf ich den Honig verkaufen? Denn alles verschenken und selber essen ist zuviel. Es würde die Kosten wieder decken, die ich reinstecke. Und vielleicht auch ein wenig Taschengeld für mich. Ich möchte meine Privatinsolvenz aber auch nicht gefährden.
Nun hoffe ich so sehr, das Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können. Welchen Weg darf oder könnte ich gehen?
Vielen Dank J.S.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-04-10 20:53:102014-04-10 20:53:10Tierhaltung in Privatinsolvenz

Privatinsolvenz bei der Arbeitslosigkeit

9. April 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Sehr geehrter Herr Kraus,

darf man auch ohne ein Einkommen eine Verbraucherinsolvenz anmelden? Oder steht Privatinsolvenz nur Erwerbstätigen zu? Ich bekomme leider seit drei Monaten Alg 2. Aufgrund familiärer Umstände konnte ich meinen Job nicht mehr ausführen.

Dauert das Privatinsolvenzverfahren dann länger?

Vielen Dank
M.S.

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-04-09 13:39:302014-04-09 13:39:30Privatinsolvenz bei der Arbeitslosigkeit

RA Andre Kraus im Interview bei “Selbstständig im Netz”: Alles über die Insolvenz von Selbstständigen – Tipps für die Praxis

28. März 2014/0 Kommentare/in Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

In einem Interview des Selbstständigenforums “Selbstständig im Netz” stand Rechtsanwalt Andre Kraus Rede und Antwort.

Interview im Webforum”Selbstständig im Netz”

Wer sich gerade selbständig gemacht hat, denkt selten an den Fall einer Insolvenz. Dennoch erwischt es viele Selbständige und Unternehmen, denn eine Selbständigkeit bietet nicht nur Chancen, sondern birgt auch Risiken. Doch wann ist man überhaupt insolvent? Was kann man dann tun? Wie kommt man schnell wieder raus aus den Schulden?


Inhalt dieser Seite:

  • Interview im Webforum “Selbstständig im Netz”
  • Die wichtigsten Fragen zur Insolvenz in der Selbstständigkeit
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Die wichtigsten Fragen zur Insolvenz in der Selbstständigkeit

Diese und andere Fragen sind Rechtsanwalt Andre Kraus im Forum “Selbstständig im Netz” gestellt worden. Folgende Fragen sind Rechtsanwalt Andre Kraus gestellt worden:

  • In welchen Fällen brauchen Selbständige Ihre Hilfe?
  • Was sind nach Ihrer Erfahrung die häufigsten Gründe für die Insolvenz von Selbständigen?
  • Wie hat sich die Insolvenzsituation in Deutschland in den letzten Jahren entwickelt?
  • Welche Selbständige (Branche, Länge der Selbständigkeit etc.) sind am häufigsten betroffen?
  • Muss man im Falle einer Insolvenz einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Welche Vorteile bringt das bzw. welche Gefahren gibt es, wenn man es nicht tut?
  • Wann soll man als Selbständiger die Insolvenz beantragen?
  • Kann man die Regelinsolvenz beantragen und trotzdem als Selbständiger arbeiten?
  • Wie lange dauert der ganze Prozess und wie kann es danach weiter gehen?
  • Welche Kosten fallen dabei an?

Hier finden Sie weitere relevante Fragen und Antworten zum Stichwort Selbstständigkeit und Insolvenz. 

Hier finden Sie das volle Interview von Rechtsanwalt Andre Kraus mit dem Selbstständigenforum “Selbstständig im Netz” .


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-03-28 16:38:092019-08-28 14:15:13RA Andre Kraus im Interview bei "Selbstständig im Netz": Alles über die Insolvenz von Selbstständigen - Tipps für die Praxis

Reform der Restschuldbefreiung 2014

28. März 2014/2 Kommentare/in Allgemeines Insolvenzrecht, Außergerichtlicher Vergleich, Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
  • Anwälte im Bürogebäude

Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung

Trotz drohender Insolvenz kann es vorkommen, dass man noch einen Kredit aufnimmt, Vermögen verschenkt oder auf andere Weise sein Vermögen verringert. In einem solchen Fall kann Ihnen gemäß den Vorschriften des § 290 InsO die Restschuldbefreiung versagt werden.


Inhalt dieser Seite:

  • Versagung der Restschuldbefreiung bei Vermögensverschwendung
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Reform Restschuldbefreiung 2014: Die jetzige Rechtslage der Versagung bei Vermögensverschwendung

Laut dem § 290 I Nr.4 InsO kann die Restschuldbefreiung insbesondere versagt werden, wenn „der Schuldner im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, dass er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat“.

Reform Restschuldbefreiung 2014: Die neue Rechtslage

Mit dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform wird die Frist des § 290 I Nr.4 InsO von einem Jahr auf drei Jahre angehoben. Dies führt zu einer Stärkung der Gläubigerrechte und einem erheblichen Erschwernis für den Schuldner.

Wann liegt eine Gläubigerbenachteiligung vor?

Eine Gläubigerbenachteiligung wird von der Rechtsprechung dann angenommen, wenn Sie Ausgaben getätigt haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind, die über das für Ihren Lebensunterhalt erforderliche weit hinausgehen. Maßgeblich ist hierbei, ob die Verhaltensweise nachvollziehbar ist. Insbesondere wird dies nicht der Fall sein, wenn Ausgaben im Verhältnis zum Gesamtvermögen und dem Einkommen als grob unangemessen erscheinen. Dies gilt z. B., wenn Sie Geschenke ohne nachvollziehbaren Anlass gemacht haben (BGHNZI 2009, 325).

Lassen Sie sich von uns gerne über bereits getätigte Handlungen und ihre Auswirkungen beraten – wir helfen Ihnen dabei, unnötige Fehler zu vermeiden.

Im Einzelnen kann eine Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung durch verschiedene Verhaltensweisen in Betracht kommen. Durch die Begründung unangemessener Verbindlichkeiten oder Vermögensverschwendung oder Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung.

1. Begründung unangemessener Verbindlichkeiten

Nicht jede Verbindlichkeit, die Sie eingehen, ist eine unangemessene Verbindlichkeit. Denn wer sich in einer wirtschaftlichen Krise befindet, muss Verbindlichkeiten eingehen. Unangemessen sind sie dann, wenn sie bei Beachtung der konkreten Lebenssituation des Schuldners nicht nachvollziehbar sind, das heißt, der Schuldner hat sie entgegen der wirtschaftlichen Vernunft begründet. Dies beurteilt sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls.


Privatinsolvenz anmelden - Ablauf und Tipps


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2. Vermögensverschwendung oder Schenkung von Vermögensgegenständen

Eine Vermögensverschwendung, der sog. Werteverzehr, liegt dann vor, wenn die konkrete Verhaltensweise des Schuldners nicht nachvollziehbar ist. Hat der Schuldner Waren oder Dienstleistungen erheblich unter Ihrem Wert entgegen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft veräußert oder verschenkt, kann eine Vermögensverschwendung vorliegen, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führt. Hat der Schuldner Vermögenswerte an eine andere Person verschenkt, um seinen Gläubigern Werte vorzuenthalten, liegt gegebenenfalls nicht nur ein Grund zur Versagung der Restschuldbefreiung vor, sondern auch eine Insolvenzstraftat. Überdies ist jede Schenkung vier Jahre lang anfechtbar, auch wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Schenkung eine Insolvenz nach nichtabgesehen hat.

3. Verzögerung der Verfahrenseröffnung

Verzögert der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage, kann ebenfalls ein Versagungsgrund vorliegen. Hierbei ist maßgeblich, ob ein ordentlicher Schuldner den Insolvenzantrag in seinem Interesse und dem Interesse seiner Gläubiger früher gestellt hätte. Dies wird angenommen, wenn der Schuldner annähernd alle Mittel, die verwertbar gewesen wären, verbraucht oder auf andere übertragen hat.

Bei allen diesen Fallgruppen muss eine sog. Wesentlichkeitsgrenze überschritten sein. Geringfügige Vermögenswerte sind also ausgenommen. Lassen Sie sich hierzu individuell von uns beraten!


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-03-28 12:39:002020-03-19 16:22:26Reform der Restschuldbefreiung 2014

Reform der Restschuldbefreiung 2014

27. März 2014/4 Kommentare/in Insolvenzrecht, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Schuldnerberatung /von Andre Kraus
  • Bild Restschuldbefreiung

Erhöhter Beratungsbedarf durch nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung



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Reform der Restschuldbefreiung 2014: Nachträgliche Versagung der Restschuldbefreiung wird Schuldnerrechte treffen

Wie sicher ist die erteilte Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz? Kann das Gericht die Erteilung wieder zurücknehmen? Ist eine nachträgliche Versagung möglich? Das sind Fragen die sich viele Schuldner stellen – bei uns erhalten Sie die Antworten!

Derzeitige Rechtslage vor dem Juli 2014

Das Insolvenzverfahren hat die Restschuldbefreiung zur Folge – Sie verlieren nach Ablauf des Verfahrens durch die Restschuldbefreiung Ihre Schulden. Nach der jetzigen Rechtslage stellt § 290 InsO einen wesentlichen Grund für die Versagung der Restschuldbefreiung dar. Dafür ist grundsätzlich ein persönlicher Antrag eines Insolvenzgläubigers bei dem Schlusstermin erforderlich. Der Insolvenzgläubiger muss den Versagungsgrund glaubhaft machen. Die Versagungsgründe sind in der Vorschrift des § 290 InsO aufgezählt (z. B. unvollständige oder unrichtige Angaben im Antrag – z. B. durch einen vergessenen Gläubiger).

Verpasst ein Gläubiger den Schlusstermin, kann er keine Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO beantragen

Beantragt der Insolvenzgläubiger die Versagung nicht in dem Schlusstermin kann die Restschuldbefreiung nach § 290 InsO nicht mehr versagt werden und Sie sind vollständig von Ihren Schulden befreit, auch wenn ein solcher Grund tatsächlich vorlag. Eine nachträgliche Versagung kann nicht mehr erfolgen.

Nach der Reform des Insolvenzrechtes 2014 kann die Versagung auch vor dem Schlusstermin /  schriftlich beantragt werden

Nach dem Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform mit dem 01.07.2014 ändern sich die Bestimmungen zur Restschuldbefreiung – und zwar zu Lasten von Schuldnern. Nach diesen Bestimmungen können Insolvenzgläubiger schon vor dem Schlusstermin einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen (§ 290 Abs.1 Neue Fassung). Für den Gläubiger entfällt dadurch der Aufwand, den Eintritt des Schlusstermins abzuwarten. Er kann einen Versagungsantrag leichter -quasi „ins Blaue hinein“- stellen. Ein Versagungsantrag muss auch nicht mehr persönlich, sondern kann schriftlich gestellt werden. Hierdurch wird der Antrag auf Versagung für Gläubiger grundsätzlich kostengünstiger.

Aber auch nach dem Schlusstermin wird die Stellung eines Antrags durch die Gläubiger noch möglich sein. Voraussetzung wird lediglich sein, dass der Antrag innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Versagungsgrundes gestellt wird. Eine nachträgliche Versagung wird dann in dem Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Nach der Reform sehen wir einen erhöhten Beratungs- und Begleitungsaufwand unserer Mandanten auf Schuldnerseite voraus

Durch die Reform der Insolvenz 2014 wird es den Gläubigern einfacher gemacht, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beatragen. Wir sehen voraus, dass auf uns ein erhöhter Beratungs- und Begleitungsaufwand unserer Mandanten auf Schuldnerseite zukommt. Trotzdem werden wir alles tun, damit Ihnen durch die Reform keine Nachteile entstehen. Wir begegnen der Änderung daher mit einer intensiven Aufklärung und Beratung. Auch nach der neuen Rechtslage können Sie die vollständige Entschuldung erreichen!


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-03-27 18:21:272019-10-28 17:45:22Reform der Restschuldbefreiung 2014

Olympisches Gold und danach Arbeitslosengeld II

17. März 2014/0 Kommentare/in Außergerichtlicher Vergleich, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz /von Andre Kraus
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Entschuldung gelang der Olympiasiegerin durch eine Privatinsolvenz

Die frühere Schwimm-Weltrekordlerin Sandra Völker hat sich nun in einem Interview mit dem Stern-Magazin geäußert: Am Ende sei ihr „gar kein anderer Weg als die Insolvenz“ geblieben. In diesem Interview äußert sich die 39-jährige erstmalig über ihre Probleme nach dem Ende ihrer Karriere. Private und gesundheitliche Probleme: „Eins kam zum anderen.“, so die 45-malige Deutsche Meisterin und mehrfache Weltrekordlerin.

„ Du bist Siege gewohnt… und plötzlich Hartz-IV-Empfängerin“


Inhalt dieser Seite:

  • Entschuldung gelang der Olympiasiegerin durch eine Privatinsolvenz
  • Immobiliendarlehen führte zu Überschuldung
  • Schulden entstanden durch eine Depression sowie einen missglückten Immobilienkauf
  • Trotz Entschuldung nach der Privatinsolvenz will die ehemalige Weltklasse-Schwimmerin ihre Schulden selbst begleichen
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


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Immobiliendarlehen führte zu Überschuldung

Sie hatte im vergangenen Jahr beim Amtsgericht Lübeck Privatinsolvenz angemeldet. Ihre Schuldenlast beziffert sie auf rund 100.000 €. Ihre finanziellen Probleme hätten vor 13 Jahren mit dem Kauf einer Wohnung begonnen. „Ich hatte mich total verzettelt und merkte: So kann es nicht weitergehen. Ich hatte im Laufe der Jahre einen Berg von Schulden aufgetürmt… und kam von dem einfach nicht runter. Zu wenig Einnahmen, zu hohe Lebenshaltungskosten.“ Sie sei, wie sie sagt, „in eine Abwärtsspirale geraten“.

Schulden entstanden durch eine Depression sowie einen missglückten Immobilienkauf

Weiter erläutert sie die Hintergründe der Misere. Ihre depressive Phase habe 2001 begonnen, als bei Ihr Asthma und kurz darauf eine Bandscheibenerkrankung diagnostiziert worden sei. Auch in dieser aktiven Zeit als Schwimmerin habe sie unter Depressionen gelitten. “Ich wusste: Verdammt, irgendwas stimmt nicht mit dir.“ Sie habe sich ans Schwimmen geklammert, denn das „gab mir Halt.“ Sie führt weiter aus: „Eins kam zum anderen. Mangelnde Lebensplanung, eine persönliche Krise mit Depressionen, eine Stiftung für Asthma-Kranke, die ich sehr wollte, aber mit der ich mich einfach übernommen habe. Schwimmseminare, von denen ich eigentlich später leben wollte und in die ich erstmal investieren musste. Und sicher auch, das soll keine Entschuldigung sein, aber es stimmt: Pech.“

Sie habe im vergangenen Jahr für einige Monate ALG-II-Leistungen bezogen. Dies sei der Tiefpunkt gewesen. „Das macht man nicht, schon gar nicht als Spitzensportlerin. Du bist Siege gewohnt. Und plötzlich Hartz-IV-Empfängerin – na, super. Für mich war gefühlt mein ganzes Leben entwertet.“

Trotz Entschuldung nach der Privatinsolvenz will die ehemalige Weltklasse-Schwimmerin ihre Schulden selbst begleichen

Die Schulden wolle sie nach wie vor begleichen – auch nach Durchlaufen einer Privatinsolvenz. So arbeitet die ehemalige Weltklasse-Schwimmerin derzeit für den Lübecker Regenbogenkreis sowie für einen Internetversand, der vegane Produkte und Urwaldkräuter vertreibt. „Ich habe wirklich die Motivation alles zurück zu bezahlen.“


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https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Andre Kraus https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Andre Kraus2014-03-17 17:22:212019-08-28 12:57:42Olympisches Gold und danach Arbeitslosengeld II

Private Insolvenz

17. März 2014/1 Kommentar/in Privatinsolvenz /von Frage Steller

Ab wann gilt die private Insolvenz und wie lange dauert diese? Wenn man in der Wohlverhaltensperiode ist, wie lange hat man dann noch?

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-03-17 14:17:542014-03-17 14:17:54Private Insolvenz

Außergerichtlicher Vergleich ohne Insolvenz

11. März 2014/1 Kommentar/in Außergerichtlicher Vergleich /von Frage Steller

Guten Tag. Ich hätte gern gewusst, ob eine Entschuldung ohne Insolvenz möglich ist. Ich habe gesamt ca. 10.000 Euro Schulden, davon sind 5.000 Euro Kredite, die regelmäßig bedient werden und 5.000 Euro verschiedene Gläubiger. Mein Gehalt wird gepfändet, eine Kontopfändung liegt vor und die Schuldnerberatung will mich nur in die Privatinsolvenz schicken. Es ist zum Verzweifeln… Ich wohne übrigens in Sachsen-Anhalt

https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png 0 0 Frage Steller https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2025/06/KG_Logo-300x56.png Frage Steller2014-03-11 16:34:522014-03-11 16:34:52Außergerichtlicher Vergleich ohne Insolvenz

Peter Zwegat oder wie man wirklich „Raus aus den Schulden“ kommt

10. März 2014/0 Kommentare/in Privatinsolvenz /von wp_admin
  • Anwälte im Bürogebäude

Deutschlands bekanntester Schuldenberater: Peter Zwegat

Seit die Sendung „Raus aus den Schulden“ Einzug in die deutschen Fernseh-Haushalte genommen hat, ist Insolvenzberatung kein Fremdwort mehr. Tausende schauten zu, wie der staatlich anerkannte Schuldnerberater Peter Zwegat wöchentlich Leute beim Schuldenabbau unterstützte oder vor einem herannahenden Konkurs bewahrte.


Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.



Inhalt dieser Seite:

  • Deutschlands bekanntester Schuldnerberater
  • Peter Zwegats Vorgehensweise bei der Entschuldung
  • Der schnelle Weg zur Entschuldung durch die Privatinsolvenz
  • Ablauf des Insolvenzverfahrens
  • Ihre Fragen und unsere Antworten


Schuldenanalyse vom Fachanwalt



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Peter Zwegats Vorgehensweise bei der Entschuldung

„Sie haben gerufen. Ich habe es bis nach Berlin gehört! Wie kann ich Ihnen helfen?“ Das stetige Anliegen des Schuldner- und Insolvenzberaters Zwegat besteht darin, seinen Klienten einen Ausweg aus der überbordenden Schuldenfalle aufzuzeigen. Dabei legt er besonderen Wert darauf, die Ursachen der Überschuldung herauszufiltern und zu beseitigen. Als Zuschauer fiebern wir jedes Mal mit, ob er wohl die immensen Schuldenberge der Betroffenen abbauen kann. Die Darsteller haben oft lange Leidenswege hinter sich, die der Schuldnerberater jedoch immer zu beenden weiß. Als sicherer und erfolgreicher Weg aus den Schulden und der damit verbundenen Armut erweist sich dabei stets das Privatinsolvenzverfahren. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff? Wie kann ein Verfahren Ihre gesamten Schulden bereinigen? Im Folgenden möchten wir Ihnen die Antwort auf diese Fragen einfach und anschaulich darstellen.

Der schnelle Weg zur Entschuldung durch die Privatinsolvenz

Mit der Privatinsolvenz hat der Staat ein Instrument geschaffen, um Verbraucher innerhalb von sechs Jahren von all ihren Schulden zu befreien – unabhängig von der Höhe der Schulden oder der Anzahl der Gläubiger. Durch die Insolvenzreform von 2014 ist der Schuldenabbau in Einzelfällen sogar in nur 3 Jahren möglich.

Kosten des Insolvenzverfahrens

Aus Angst vor Kosten schrecken viele Betroffene zunächst davor zurück, Privatinsolvenz anzumelden: Die Gerichtskosten wie auch die Vergütung des Insolvenzverwalters müssen laut Gesetz vom Schuldner übernommen werden. In der Praxis sieht dies jedoch anders aus: Die anfallenden Kosten werden bei Zahlungsunfähigkeit gestundet und nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oftmals erlassen. Sind Sie zahlungsfähig, z.B. durch ein hohes Einkommen, wird der pfändbare Betrag des Einkommens genutzt, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Der pfändungsfreie Betrag ändert sich dabei nicht. Das bedeutet für Sie, dass Sie meist keine zusätzlichen Verfahrenskosten tragen müssen!

Voraussetzungen für den Antrag auf Privatinsolvenz

Das Privatinsolvenzverfahren soll Verbrauchern zugute kommen. Folgende Voraussetzungen müssen daher für den Antrag auf Privatinsolvenz vorliegen:

Der Schuldner

  • muss eine natürliche Person sein,
  • darf nicht aktuell selbstständig sein oder selbstständig gewesen sein

oder

  • war selbstständig, hat aber weniger als 20 Gläubiger und keine Schulden aus Beschäftigungsverhältnissen.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren und alle damit verbunden Schritte werden wir für Sie übernehmen. Unsere Arbeit kann dabei in folgende Phasen untergliedert werden:

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Zunächst ermitteln wir Ihre gesamten Gläubiger und deren aktuellen Forderungsstand. Auf dieser Basis erstellen wir einen Vergleichsvorschlag, d.h. wir bieten Ihren Gläubigern eine bestimmte Summe an, die Sie ohne Umstände aufbringen können. Diesem Vergleich müssen alle Gläubiger zustimmen, damit er wirksam wird – dies ist meist nicht der Fall. Eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist aber zugleich die Voraussetzung für den Antrag auf Privatinsolvenz. Da wir gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine „geeignete Stelle“ sind, können wir Ihnen eine solche Bescheinigung ausstellen und Ihnen so den Antrag auf Privatinsolvenz ermöglichen.

Privatinsolvenzverfahren

Wir stellen den umfangreichen Antrag und reichen diesen bei Gericht für Sie ein. Nun wird nach ca. 2 bis 4 Wochen das Privatinsolvenzverfahren eröffnet, welches in der Regel ein Jahr dauert. Währenddessen können Sie über Ihr pfändungsfreies Einkommen weiterhin frei verfügen. Das pfändbare Vermögen wird nun von einem durch den Richter eingesetzten Treuhänder verwaltet.

Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase

Je nach Schulden- und Vermögensstand kann diese Phase 3, 5 oder 6 Jahre betragen. Die Dauer der Wohlverhaltensperiode ergibt sich wie folgt: gesamte Laufzeit bis zur Entschuldung (max. 6 Jahre) minus Dauer des Privatinsolvenzverfahrens (meist 1 Jahr). Unsere Mandanten erleben diese Zeit als eine große Erleichterung: Den Gläubigern ist es gesetzlich verboten, Sie nun zu kontaktieren. Der Druck durch Briefe, Mahnungen oder Anrufe ist nun vorbei. Auch der Kontakt zum Insolvenzverwalter reduziert sich auf ein Minimum: Sie brauchen lediglich einmal jährlich zur Auskunft zur Verfügung zu stehen.

Der Abschluss und das Ziel des gesamten Verfahrens ist die Restschuldbefreiung – Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung sind Sie gänzlich schuldenfrei! Hierbei ist es nicht von Bedeutung, wie hoch Ihre Schulden waren oder wie viele Gläubiger Sie hatten. Nach der Wohlverhaltensphase können Sie daher einen Neuanfang ohne Altlasten wagen!


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