Unterhaltsberechtigtes Kind
Guten Tag,
mein Mann und ich haben Anfang Feb. jeweils die Privatinsolvenz beantragt, wir verdienen in etwas gleich und werden gegenseitig nicht als unterhaltspflichtig/-berechtigt angesehen. Wir haben ein 20jähriges Kind, das sich in schulischer Ausbildung befindet (Privatschule). Nun fordert mein Insolvenzverwalter (leider haben wir unterschiedliche Insolvenzverw.), das Kind jeweils nur als 0,5 unterhaltsberichtigt anzuerkennen, da es ja sonst zu einer “Doppelberücksichtigung” kommen würde. Ist das so in Ordnung oder ist es sinnvoll, etwas dagegen zu tun?
Das Gericht beabsichtigt, die Schulkosten hälftig zu berücksichtigen (hier sind aber keine Materialkosten etc. enthalten).
Vielen Dank für Ihre Rückantwort und viele Grüße



