Verkürzung insolvenz Verfahrenskosten

Hallo
Ich befinde mich seit dem 8.10.2014 in der privat Insolvenz
Bis Mai 2016 wurde mir 500€ von meinem Lohn gepfändet dann hab ich geheiratet und im September 2016 bin ich Vater geworden
Also wird mir noch ca.180€ gepfändet weil ich meiner Frau und meinem Kind ja unterhaltspflichtig bin
Meine Schulden betrugen sich rund an die 72000€ Euro durch meine selbstständigkeit
Wie kann ich jetzt heraus finden wie ich auf drei Jahre verkürzen kann oder oder wann ich die 35%erreicht habe oder wieviel noch fehlen bis zu den 35% wann ich die verfahrenskosten komplett geleistet habe und ob ich in 5 Jahren schon fertig bin usw ?
Lg

Erben in der Insolvenz

Guten Morgen,
wie erfährt ein Insolvenzverwalter von einem Erbe während der Wohlverhaltensphase und welche Möglichkeiten habe ich, ein eventuell anstehenden Erbe zu retten?
Gibt es ggf. die Möglichkeit vorzeitig das Insolvenzverfahren zu beenden, wenn 50% der Erbmasse an den Verwalter gezahlt werden. Das Verfahren wurde 2012 bereits eröffnet.
Vielen Dank im Voraus! MfG

Mietkaution-Rückzahlung während Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält es sich, wenn die o.g. Rückzahlung ansteht und wenn der Insolv-Verwalter seine Einwilligung zwar erteilt hat den Restbetrag nach Abzug evtl. Forderungen des vorherigen Vermieter zu behalten ?
Jedoch ist gerade ein “Gläubiger” die Bank bei der das Mietkautions-Geld in Form eines
Sparbuchs auf meinem Namen vorliegt.
Kann die Bank den Restbetrag selbst behalten ?
Kurz noch ein paar Fakten: das Mietkautions-Sparbuch gibt es seit 2009. Meine Insolv.
läuft seit 2013.
MfG, Karl-Heinz Vogel

Insoventz

Ich bin seit September 2016 in privat insoventz,und jetzt haben sie eine zweite Person wegen ich in insoventz gegangen bin angeschrieben. Meine Frage dürfen die es wenn ich mit den Gläubiger in der Insoventz bin

gerichtskosten

Hallo! ich habe mein insolvenzverfahren im februar 2016 erfolgreich abgeschlossen,zahle noch 1010 euro gerichtskosten ab.mit einem monatlichen betrag von 30 euro,jetzt habe ich eine hohe zahnarzt rechnung zu zahlen.besteht die möglichkeit eine zeit lang eine zahlpause einzulegen? und wie lange habe ich überhaupt zeit um die kosten zu zahlen,

über eine antwort würde ich mich sehr freuen.Vielen dank!

Vorderung

Hallo,
mein Sohn wurde am 13.03.1989 geboren, meine Freundin bezog damals Sozialhilfe und war übers Sozialamt krankenversichert. Die kosten für die Geburt soll ich bezahlen die haben ein tietel gegen mich von über 6000 Euro. Die haben sich ca 10 Jahre nicht gemeldet jetzt kam der Gerichtsvollzieher .
Muss ich das überhaupt bezahlen?

Festnetzanschluss und Handy

Hallo,

kann der Treuhänder einen Festnetzanschluss und Handyvertrag Kündigen lassen während einer Privatinsolvenz??

Nach der Restschuldbefreiung

Wie sieht es aus nach der Befreiung, kann ich dann wieder ganz regulär am Wirtschaftsmarkt teilnehmen ?
Weil die Schufa ja auch nach erfolgreicher Befreiung noch die Daten 3 Jahre lange speichert ?

Kontopfändung, wenn Konto im Soll

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Frage 1:

ich befürchte bald eine Kontopfändung.
Mein Konto weist aktuell einen Minusbetrag von 500 € auf.
Wenn nun eine Kontopfändung vollzogen wird, was kommt dann auf mich zu wenn mein Lohn auf dem gepfändeten Konto eingeht?
Pfändbarer Betrag, plus 500 € für die Bank (wg. Dispo Ausgleich) und nochmal zusätzlich 500 € wg. Dispo an den Gläubiger, sprich 1000 € plus Pfändbarer Betrag vom Guthaben?

Frage 2:

Wenn ich aktuell einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt habe, noch keine Lohn oder Kontopfändung existiert, darf ich bis zur Insolvenzeröffnung über alles bis dahin erhaltene Geld verfügen, auch wenn es über der Pfändungsfreigrenze liegt?

Vielen Dank für Ihre Antwort und die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Rückschlagsperre nach Antrag

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe am 27.03.2017 einen Antrag, auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 InsO, beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt.
Am 08.02.20107 habe ich schon eine Vermögensauskunft beim zuständigen Gerichtsvollzieher abgegeben (Antragsteller: zukünftiger Insolvenzgläubiger).
Ich habe bis dato weder eine Lohn-, noch eine Kontopfändung!

Nun zu meiner Frage…
Ist nun noch damit zu rechnen, dass ein Insolvenzgläubiger -NACH Antragstellung oder VOR Insolvenzeröffnung – versuchen wird auf irgendeine Weise zu pfänden?…oder ihn die bekannte Rückschlagsperre im Voraus schon davon abhalten wird?…da er ja durch den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO) darüber informiert ist, dass ich einen Antrag auf Restschuldbefreiung (§ 287 InsO), aller Voraussicht nach, stellen werde…

Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Dagobert Duck