Viele unserer Mandanten fragen sich, ob Sie in Anbetracht des kommenden Insolvenzverfahrens mit dem Verlust verschiedener Gegenstände rechnen müssen. Insbesondere möchte man liebgewonnene und geschätzte Dinge nicht verlieren.
Sie können jedoch beruhigt sein. Wichtige und lebensnotwendige Sachen können Ihnen nicht genommen werden. Insofern sind Sie keinesfalls schutzlos.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ermöglicht es Ihren Gläubigern nicht, sich nach Belieben Ihrer Wertgegenstände zu bedienen. Was überhaupt gepfändet werden darf, entscheidet allein der Insolvenzverwalter. Hierbei hat er sich an die grundsätzlichen gesetzlichen Reglungen zu halten. Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema Schuldnerberatung. Dabei orientiert er sich an strikten gesetzlichen Vorgaben. Häufig sind unsere Mandanten schon im Vorfeld in Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher gekommen, der sich in der Wohnung oder im Haus nach pfändbaren Gegenständen umgeschaut hat. Gegebenenfalls wurde auch schon eine eidesstattliche Versicherung abgenommen. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, haben Sie ohnehin die Gewissheit, dass auch in der Insolvenz keine Gegenstände mehr pfändbar sind. Hinsichtlich der Pfändung von Gegenständen ist der Insolvenzverwalter nämlich an dieselben Regelungen gebunden wie der Gerichtsvollzieher (§ 36 Abs. 1 S. 1 InsO). Die Erfahrung zeigt, dass vor allem die gefürchteten Sachpfändungen im Haushalt eher die Ausnahme darstellen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was nicht gepfändet werden darf und daher auch im Insolvenzverfahren geschützt ist.
Die Gegenstände, die für das Führen eines bescheidenen, angemessenen Haushaltes nötig sind, werden geschützt (§ 811 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Darunter fallen beispielsweise:
Häufig sorgen sich unsere Mandanten im Vorfeld eines Gerichtsvollziehertermins oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens um Ihren Computer. Schließlich spielt der PC in deutschen Haushalten mittlerweile fast schon eine wichtigere Rolle, als das Fernsehen. Während man früher ausschließlich privat genutzte Geräte eher zu den pfändbaren Gegenständen gezählt hat, verändert sich die Situation mittlerweile eher in die umgekehrte Richtung. So haben bereits mehrere Gerichte der zunehmenden Bedeutung der Computer im Privathaushalt Rechnung getragen (etwa LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2009, Az. 15 O 306/08). Auch ein Senat des OLG München hält es zumindest für diskutabel, dass die ständige Verfügbarkeit eines Computers mittlerweile zum notwendigen Lebensstandard gehört (OLG München, Beschluss vom 23.03.2010 – 1 W 2689/09). Auch wenn man nicht ausschließen kann, dass besonders hochwertige Geräte nicht doch der Pfändung unterliegen könnten, so kann man dennoch ein positives Fazit bzgl. des Privatcomputers im Haushalt ziehen. Es bestehen gute Chancen, das Gerät behalten zu dürfen.
Auch aus dem Kleiderschrank wird selten etwas genommen. Besonders hochwertige Kleidung könnte aber ausnahmsweise der Pfändung unterliegen (Beispielsweise ein Pelzmantel).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenAusnahmsweise besteht für eigentlich unpfändbare Gegenstände die Möglichkeit der Austauschpfändung (§ 811a ZPO). Dabei wird ein Gegenstand, der einen hohen Wert hat, gegen einen gleichartigen, aber preiswerteren ausgetauscht (z.B. eine goldene Armbanduhr gegen eine einfache).
Nahrungs-, Beleuchtungs- und Heizmittel, die für einen Zeitraum von vier Wochen erforderlich sind, dürfen Ihnen nicht entzogen werden. Sollte Geld für die Beschaffung dieser Mittel erforderlich sein, so muss der Gerichtsvollzieher dies bei der Pfändung berücksichtigen und Ihnen einen zur Beschaffung erforderlichen Geldbetrag belassen, sog. Haushaltsgeld (§ 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).

Gegenstände wie Uhren, Fernseher oder Radio werden geschützt.
Der Gesetzgeber hat den Pfändungsschutz auch auf Haustiere ausgedehnt (§ 811c ZPO). Sie haben also nicht den Verlust Ihres Hundes oder Ihrer Katze zu befürchten. Beachten Sie aber bei Tieren, die einen besonders hohen Wert haben, dass Ihr Gläubiger ausnahmsweise auf Antrag beim Vollstreckungsgericht doch noch einen Pfändungsbeschluss erwirken kann. Davon könnten wertvolle Reitpferde, Rassehunde und andere seltene Tierarten betroffen sein. Der hohe Wert führt aber nicht automatisch dazu, dass das Gericht sofort die Pfändbarkeit anordnet. Es muss auch das Wohl des Tieres (Tierschutzgedanke) und die Interessen des Schuldners und des Gläubigers gegenübergestellt werden. Häufig wird es also nicht zu dem Fall kommen, dass es zur Pfändung kommt.
Unpfändbar sind alle Gegenstände, die Sie, bzw. Ihre Hilfskräfte für die Ausübung Ihres Berufes brauchen. Welche Gegenstände konkret davon umfasst sind, hängt von der Art der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit ab. Dazu einige Beispiele:
Achtung: Ausnahme bei juristischen Personen Anders sieht es jedoch im Fall von juristischen Personen (GmbH, AG) aus. Diese können sich nicht ohne weiteres darauf berufen, dass bestimmte Gegenstände wie etwa technische Geräte zur Ausübung der Erwerbstätigkeit gebraucht werden. So kann ein Computer der GmbH unter Umständen gepfändet werden, obwohl dieser für die Buchhaltung benötigt wird (AG Steinfurt v. 7. 7. 1988 12 M 1356/88). Auch bei einer Einmanngesellschaft ist die Pfändung der Arbeitsgerätschaften durchaus wahrscheinlich. So wurde im Fall eines als GmbH organisierten Reisebüros die Pfändung einer Computeranlage vom Gericht als zulässig erachtet, obwohl der Geschäftsführer zeitgleich der einzige Gesellschafter war und die Rechtsform eher nur aus Gründen der Haftungsbeschränkung gewählt hat (AG Düsseldorf v. 1. 3. 1991 64 M 6644/90).
Ihr Auto ist im Zweifelsfall einer Ihrer größten Vermögenswerte. Dementsprechend ist es für die Gläubiger verlockend, an das Fahrzeug heranzukommen. Erfahrungsgemäß ist es nicht einfach, das Auto in einer finanziellen Schieflage oder bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu behalten. Dennoch gibt es auch hier einige Möglichkeiten:
Nähere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link. Oftmals bestehen auch im Fall von Autofinanzierungen und Leasingverträgen vor der Einleitung des Insolvenzverfahrens Unsicherheiten. Rufen Sie uns gerne an, damit wir Sie auch in diesem Zusammenhang beraten können.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Es ist normal, dass Sie verunsichert sind, wenn Sie einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekommen. Zweifelsohne handelt es sich trotz der gesetzlichen Schutzvorschriften, über die oben ein Überblick gegeben wird, um eine unangenehme Situation. Andererseits gilt es, sich bewusst zu machen, dass Sie nicht die einzige Person sind, die in einen finanziellen Engpass geraten ist. Bei richtiger und rechtzeitiger Beratung lässt sich auch eine ausweglos erscheinende Situation meist lösen. Dabei beraten wir unsere Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Entschuldung und helfen Ihnen, die schwierige Zeit zu überbrücken. Nutzen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch mit unseren Mitarbeitern.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Mein Ex-Freund hat vor ca. 1,5 Jahren Insolvenz beantragt, Ich bin einer seiner vielen Gläubiger. Meine Frage: Wie hat er sich zu verhalten? Meines Wissens nach
– muss er einem mindestens 40-Stunden/Woche-Job nachgehen
– darf er keine neuen Schulden machen
– darf er keinem Gläubiger Raten anbieten bzw, Raten zahlen
– muss von seinem Gehalt erstmal der Unterhalt für die Kinder bezahlt werden
Er verstößt gegen alle diese Punkte.
Außerdem habe ich erfahren, dass er nun auch noch in den Urlaub fahren will, was ihm ca. 1000,– bis 1500,– EUR kosten wird!
Darf er das alles ungestraft? Wo müsste ich das melden bzw, an wen kann ich mich da wenden? Das kann doch nicht sein?
Lg Heike

Endlich ist es soweit: Das Basiskonto für jedermann kommt! Die Bundesregierung veröffentlichte in dieser Woche einen Referentenentwurf für ein Gesetz. Mit diesem Gesetz sollen die entsprechenden EU-Vorgaben umgesetzt werden. Es soll nicht nur Flüchtlingen und Deutschen ohne Wohnsitz zu Gute kommen, sondern auch den Behörden, die sich um diese Menschen kümmern. Nach derzeitiger Rechtslage war es auch für Menschen in finanziell schwierigen Lebenslagen problematisch ein Konto zu eröffnen. Bislang war die Eröffnung eines Kontos für überschuldete Menschen für die Banken wirtschaftlich nicht interessant.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, eröffnen Banken erfahrungsgemäß in den meisten Fällen kein Konto. Banken sind dazu verpflichtet, Ihnen zumindest ein nicht-überziehbares Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen – aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Kreditinstitute im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vom 20.06.1995. Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken eröffnen Ihnen i. d. R. ein Konto. Diese Selbstverpflichtung hat in der Praxis keine große Wirkung erzielt. Die Bundesregierung war mit der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung nicht zufrieden, und hat daher diesen Gesetzesentwurf angeregt.
Besonders Schuldner hatten erhebliche Schwierigkeiten, wenn diese bereits bei der Sparkasse Schulden hatten und diese Ihnen das Konto kündigte. Dies stellte viele Menschen vor die unlösbare Aufgabe eine Bank zu finden, die Ihnen trotz der Schulden die Möglichkeit gab, ein Konto zu führen. Durch den neuen Gesetzesentwurf erhalten Sie als Schuldner den Rechtsanspruch auf ein sogenanntes „Basiskonto“ bei einer Bank Ihrer Wahl zu eröffnen. Aber nicht nur Sie als Schuldner profitieren von diesem Gesetz: Das Gesetz erleichtert die Abwicklung staatlicher Sozialleistungen für die Behörden, da diese nun nicht mehr gezwungen sind, die Leistungen bar auszuzahlen.
Dieses Gesetz ist eine Verbesserung für die Probleme überschuldeter Menschen. Durch dieses Gesetz und den Rechtsanspruch haben Sie nun die Möglichkeit, selbst in einer Schuldensituation und mit einem bereits gekündigten Konto, ein neues Bankkonto bei der Bank Ihrer Wahl zu eröffnen. Diese Problematik traf unsere Mandanten immer besonders hart, wenn es um die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ging. Anbei ein Artikel über die Eröffnung eines neuen P-Kontos im Falle einer Schuldensituation.
Im Rahmen unserer telefonischen Erstberatung, die für Sie kostenfrei und unverbindlich ist, beraten wir Sie gerne unterstützend zu diesem Thema.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenMeinem Bruder wird zum 01.09.2015 das Konto gekündigt wegen Schulden. Nun geht er in Privatinsolvens und möchte daher ein Pfändungsfeies Konto eröffnen.Bei seiner Bank bekommt er keins mehr wegen Kündigung. Er war auch schon bei anderen Banke und dort bekommt er auch kein Konto mehr wegen Schufaeintrag. Welche möglichkeiten gibt es jetzt noch für ihn ein neues Konto zu eröffnen.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank das vierte Jahr in Folge. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts 24.085 Insolvenzen angemeldet. Dies sind rund 7,3 Prozent weniger als 2013. Neben der stabilen Konjunktur der deutschen Wirtschaft, trägt auch das deutsche Insolvenzrecht wesentlich zu dieser Entwicklung bei.
Die Insolvenzrechtsreform im vergangenen Jahre gibt zusätzlichen Anlass zur Hoffnung, das dieser positive Trend anhalten wird. Die Erlangung der Restschuldbefreiung und damit die erfolgreiche Beendigung des Insolvenzverfahrens ist nunmehr schon nach 3 Jahren möglich. Für Sie bedeutet es in einer finanziell schwierigen Situation, dass es sich sogar wirtschaftlich lohnen kann, Mut für die Stellung des Insolvenzantrages zu fassen und das Verfahren zu durchlaufen. Außerdem bedeutet eine mögliche Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre, dass Sie gegenüber Ihren Gläubigern weitere Vorteile im Rahmen der Verhandlungen eines außergerichtlichen Vergleiches (Lesen Sie hier zur Schuldenbefreiung ohne Insolvenzverfahren) erlangen.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Trotz der weltweiten Auswirkungen der Finanzmarktkrise sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in Deutschland.
Die Erfahrung zeigt aber, dass die in der Öffentlichkeit unbeliebte Insolvenz durchaus ungeahnte Möglichkeiten und Vorteile mit sich bringen kann. Das Insolvenzrecht spielt dabei eine bedeutende Rolle. Die Restschuldbefreiung erlöst Sie von Ihren Schulden und Sie können wieder ganz normal am Wirtschaftsleben teilnehmen. Das Insolvenzverfahren dient schließlich nicht nur dem Ziel, Ihre Gläubiger zu befriedigen. Daneben hat es vor allem im Blick, Sie von restlichen Verbindlichkeiten zu befreien, um Ihnen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Im Idealfall profitieren Sie also vor allem. Nichtsdestotrotz ist eine fachkundige Beratung im Vorfeld erforderlich.
Die geltende Rechtslage bietet Schuldnern in der Privatinsolvenz individuelle Möglichkeiten, früher schuldenfrei zu werden. Dabei können Sie Einfluss auf die Länge des Verfahrens nehmen. Lesen Sie hier unsere 11 Ratschläge zu Ihrer Entschuldung durch ein Insolvenzverfahren.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Trotz der weltweiten Auswirkungen der Finanzmarktkrise sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen in Deutschland.
Die neue Insolvenzordnung ermöglicht den Schuldnern schneller als bisher eine zweite Chance. Sollten nach drei Jahren durch Pfändungen des Arbeitseinkommens und Verwertung anderer Gegenstände 35 Prozent der Gläubigerforderungen, sowie die Verfahrenskosten abgegolten sein, erlangen Sie schon nach 3 Jahren die Restschuldbefreiung. Auch die Gläubiger profitieren von dieser Beschleunigung, weil sie dem Schuldner einen zusätzlichen Anreiz gibt, möglichst viel und schnell zurückzuzahlen. Dabei kann es auch Fälle geben, in denen monatlich nur ein sehr geringer Betrag Ihres Einkommens pfändbar ist (etwa weil Sie Kinder haben und dies berücksichtigt wird), eine Verkürzung der Verfahrensdauer auf drei Jahre aber trotzdem möglich ist. Wir zeigen Ihnen im Rahmen unserer Beratung in jedem Fall die gängigen Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Die Restschuldbefreiung ist bei Begleichung der Verfahrenskosten auch schon nach 5 Jahren möglich. Die Höhe der Verfahrenskosten ist abhängig vom gewählten Verfahren: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz.
Völlig unabhängig von jeglicher Schuldenrückzahlung bestimmt das Insolvenzrecht, dass Sie als Schuldner in der Insolvenz spätestens nach 6 Jahren die Restschuldbefreiung erlangen. Der Lauf der 6 Jahre fängt dabei mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Kooperation und Bereitwilligkeit durch das geltende Insolvenzrecht belohnt wird. Je früher Sie sich mit einer möglichen Insolvenz befassen, desto früher werden Sie wieder solvent.
Gerne beraten wir Sie persönlich. Nutzen Sie doch einfach unsere Möglichkeit des kostenlosen telefonischen Erstberatungsgesprächs.
Schuldenanalyse vom Fachanwalt
Über
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Meine Frage wäre ..
Mein Großvater ist verstorben .. Hat einen Kredit laufen gehabt auf den damals eine KRSV abgeschlossen wurde ! Jetzt als ich das ganze erledigen wollte erklärte mir die Dame am Telefon das diese KRSV ausgelaufen wäre .. Obwohl noch knapp 48.000 € offen sind !
Meine Großmutter hat damals natürlich als Ehegattin für meinen Großvater gebürgt !
Nun .. Sitzt sie auf 48.000€Schulden .. Haben keine Ahnung wie wir weiter vorgehen sollen?!
Danke für eine Antwort !!
Guten Abend,
ich hoffe Sie können mit vielleicht weiterhelfen. Im Jahr 2012 wurde meine Regelinsolvenz eröffnet. Durch meine Schulden, wie zum Beispiel, Krankenhaus, Krankenkasse etc. wurde aus meinem Konto ein Pfändungsschutzkonto. Ich würde gerne wieder ein normales Konto haben, wenn es die Möglichkeit gibt das P-Konto zu entfernen, können Gläubiger dann auf mein Konto zugreifen? Und wann ist man wieder Schuldenfrei? Ich habe viele Fragen, aber wenn ich bei meiner Insolvenzberaterin anrufe, werde ich immer von A nach B weitergeleitet. (Per Telefon), gibt es jemanden, vielleicht auch Sie, an denen ich mich persönlich werden kann?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen und hoffe bald von ihn zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Martens
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit über ich eine Teilzeitbeschäftigung aus, Pfändungsbeträge sind bisher nur einmal angefallen. Zeitgleich arbeite ich sporadisch als Dozentin und in einer eigenen, leider defizitären, Beratungspraxis.
Sind die Einkünfte aus der Dozententätigkeit ebenfalls an den Treuhänder abzuführen?
Seit 14.02. befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase, welche am 24.06.2016 endet.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
muß mein Vermieter die Betriebsnebenkosten für meiner Wohnung während der Insolvenz dem Insolvenzverwalter offen legen und das GUTHABEN welches im letzten Jahr entstanden ist an diesem Auszahlen.oder darf der Vermieter es an Dritte mit meiner zustimmung verwenden.
Guten Tag,
Das Finanzamt pfändet aufgrund nicht eingereichter Unterlagen bei meinem Auftraggeber. Also noch bevor der Betrag auf meinem Konto landet. Ich habe mich zur Regelinsolvenz entschlossen. In wie weit habe ich die Chance an mein Geld zu kommen. Gibt es dort auch einen Pfändungsfreibetrag ?
Telefon: 0221 – 6777 00 55
E-Mail: kontakt@anwalt-kg.de
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Calendly. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Calendly. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen