privatinsolvenz

hallo ich möchte gerne in die privatinsolvenz .Zu Viele Schulden Nur Möchte ich voher mein P-Konto Kündigen Keine lust auf konto sperrung .bin zwingend auf Insulin angewiesen.

Vollstreckung durch den GV Durchsuchung meiner Wohnung und ggf. Pfändung der Sachwerte

Ich habe 3/22 eine EV in den Räume des GV abgegeben. Jetzt kommt der GV und will in meine Wohnung da ein anderer weiterer Gläubiger dies angeblich beantragt hat. Es gibt einen vollsteckbaren Gerichtsvergleich mit diesem Gläubiger.
Ich war der Meinung dass ich zumindest für 2 Jahre Ruhe vor dem GV habe und dass dieser ggf. einem weiteren Gläubiger die Kopie meiner EV zur Kenntnis übersendet.

Kann ich mich also gegen die Durchsuchung meiner Wohnung wehren? Ich habe wahrheitsgemäß die EV abgegeben und möchte aber den GV nicht verärgern.

Danke für Ihre rasche Antwort

MfG

Klaus Hank

Zuständigkeit eines Gerichts

Guten Tag,
ich habe in Österreich gelebt und vor Übergabe unserer Wohnung, damit wir wieder nach Deutschland konnten, einen Übernahmevertrag für Möbel mit meinen Nachmietern verfasst. Das Zahlungsziel war noch in der Zeit in der wir dort wohnten, jedoch haben sie es nie eingehalten und uns hingehalten, obwohl sie jetzt die Möbel haben.
Ist durch den Vertrag, welcher in Österreich geschlossen wurde und die Schuldner dort auch leben, Österreich zuständig oder weil wir in Deutschland als Klagende nun leben auch ein internationales Mahnverfahren möglich? Wie oder wo beantrage ich dies jetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Lena

Lohnabtretung / Lohnpfändung/ Titel

Hallo,
Ich habe vor etwa 13-14 Jahren für jemanden einen Kredit für ein Auto aufgenommen (Betrag weiß ich nicht mehr – etwa 15000). Die Person hat diesen anfangs auch abbezahlt. Ca. 1 Jahr später bin ich aus beruflichen Gründen ins Ausland und verbrachte dort 8 Jahre.
Vor 5 Jahren bin ich wieder nach D gezogen. Vor ca 1,5 Jahren wurde ich von einem GV angeschrieben der sich auf einen Titel bezog (nie gesehen und nie davon gehört zuvor) und verlangte den Betrag von 2000 eur. Ich ging davon aus das wäre die Restschuld einer Jugendsünde und bezahlte den Betrag und hörte nie wieder was vom GV.
Vor etwa 3 Monaten erhielt ich plötzlich weniger Gehalt und auf meiner Abrechnung stand was von Pfändung.
Ich habe mich geschämt und brauchte 2 Monate um nachzufragen beim Arbeitgeber. Die haben nur ein Schreiben vom Inkasso erhalten die sich auf eine Lohnabtretung von 2009 beziehen jedoch verlangen den Betrag aus einem Titel in Höhe von 33000 eur.
Ich hatte das Inkasso angerufen, diese weigern sich jedoch eine Kostenaufstellung zu schicken noch sind die zu Gesprächen bereit.
Nun habe ich auch rausgefunden dass meine Unterhaltspflichtigen Personen seit Monaten nicht berücksichtigt werden.
Was kann ich tun?
Wie kann ich mich wehren?
Gilt die Lohnabtretung nicht nur für den ursprünglichen Kredit abzüglich der bereits erhaltenen Zahlungen?
Wenn dieser bezahlt wurde hat der Titel noch Bestand obwohl ich nichts davon wusste all die Jahre?
Bitte um Hilfe!
Danke

Pfändung nach Hochwasserspende, P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herrn!
Mitte Januar diesen Jahres erhielt ich von der Diakonie eine Spende über 3.770€ als Hochwasserhilfe auf mein P-Konto bei der VR-Bank. Seit eineinhalb Monaten versucht meine gesetzliche Betreuerin beim Vollstreckungsgericht die Bescheinigung für die Anhebung des Grundfreibetrages zu erreichen, damit ich über das Geld verfügen kann. Ihr sind leider seitens der Zentrale der Bank die falschen Unterlagen ausgehändigt worden, die sie trotzdem letzte Woche beim Gericht eingereicht hat. Leider hat sich bis bis heute nichts getan und ich habe Angst, dass morgen am 28.2.23 der Restbetrag von 2.100 gepfändet wird. Was kann ich noch tun, bzw. gibt es im Nachhinein eine Möglichkeit, die Spende zurückzufordern?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
mit verzweifelten Grüßen,
Tanja Sokolowsky

Zwangsvollstreckung

Ist ein Rechtsanwalt bei einer Zwangsvollstreckung mir gegenüber verpflichtet, die aktuelle Adresse seines Mandanten zu benennen und muss diese auf der Vollmacht stehen? Welcher Paragraph findet hier Anwendung?

Zwangsvollstreckung

wenn ein auftrag zur Pfändung bei Gericht eingeht, wie lange dauert es bis dieser bearbeitet ist und der Gerichtsvollziher tätig wird

Gerichtsvollzieher kommt

Hey,

ihr seit klasse!

Ich würde es ungemein schätzen wenn ihr mir schon mal eine kurze Auskunft geben könntet, bevor wir dann ins Geschäft kommen.

Der Gerichtsvollzieher kommt die Tage bei mir vorbei.
Ich lebe aktuell bei meinen Eltern.

1)
Dürfte der GV in das Schlafzimmer meiner Eltern?
Weil falls nicht, dann könnte ich ja ganz einfach wertvolle Gegenstände wie Fernseher oder Spielekonsole in das Zimmer stellen.

2)
Ansonsten dürfte der GV den Fernseher und Spielekonsole in meinem Zimmer mitnehmen, auch wenn meine Eltern klar anhand von Rechnungen / Verträgen aufzeigen könnten, das diese Dinge auf sie laufen?

Habt besten Dank!!!

Forderungskauf durch neues Inkassounternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Bank hatte in 2020 eine Forderung in Höhe von ca. 46000 € gegen mich. Diese wurde bereits durch ein Inkassounternehmen(Intrum) betreut.
Mit der Firma Intrum hatte ich schriftlich vereinbart die Hälfte der Summe(23000 €) in monatlichen Raten á 300 € zu bezahlen. Nach Bezahlung dieser 23000 € würde mir dann der Rest erlassen(ich würde es klassisch einen Vergleich nennen). Heute erhielt ich Post von einem neuen Inkassounternehmen(Lowell=>Forderungskauf) die jetzt die komplette Forderung abzüglich der bisher gezahlten Raten aufruft. Des Weiteren natürlich auch noch ca. 600 Geschäftsgebühr.

Meine Frage, ist das rechtens das eine Vereinbarung mit Intrum einfach so über den Haufen geworfen wird und ich jetzt die komplette Summe bezahlen muss?

Vorab vielen Dank für Eure Rückmeldung

Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin verzweifelt und bitte um Hilfe!

Ich bin Beamter und bin teilweise zahlungsunfähig. Mit meinem bereinigten Nettogehalt (nach Abzug Krankenversicherung) verdiene ich etwa 2500 Euro monatlich. Mein Gehalt reicht leider nicht mehr aus, meine Kredite (allesamt Banken) zu bedienen. Die Schulden belaufen sich auf knapp 100.000 Euro. Von einer gemeinnützigen Schuldnerberatung wurde mir ganz klar empfohlen, in die Insolvenz zu gehen. Alternativ habe ich eine Erstberatung der dortigen Kanzlei in Anspruch genommen. Eine Quote von 700 Euro wurde von der Dame vorgeschlagen/als realistisch beachtet. Ich selbst habe Zweifel, dass die Banken das mitspielen, da ich weder kurzfristig arbeitslos war oder das etwa ein Jobwechsel mit nun geringerem Verdienst die Zahlungsprobleme nun begründen würden. Ich hatte nach Trennung von meiner Lebenspartnerin an einem teuren Miethaus festgehalten, wollte über Kredite das Haus halten und nicht 1 Jahr vor dem Abitur meines Sohnes nochmal umziehen. Umzugskosten, eine für das Haus eingebaute Küche und ein knappes Angebot am Wohnungsmarkt flossen in meine Überlegungen mit ein. Leider bin ich in die Offensive gegangen, habe Geld an der Börse investiert, wollte meine finanzielle Lage verbessern und habe ca. 13.000 Euro an der Börse verloren – “Überbrückungsgeld”, um smart in einen neuen Lebensabschnitt zu gelangen. Mein Sohn zieht im Oktober wegen Beginn eines Studiums aus, ich kann mir nun wie geplant eine Wohnung für mich alleine suchen, aber nun bin ich in dieser schwierigen Situation. In die Insolvenz zu gehen, beschämt mich total – nicht nur mein Arbeitgeber, auch meine Arbeitskollegen werden alles mitbekommen, da ich bei der Justiz tätig bin. Auch habe ich Angst, weil ich noch Ratenzahlungsgeschäfte vor ca. 3 Monaten eingegangen bin, die mir als Betrug ausgelegt werden können. Ich hatte nie billigend in Kauf genommen, die Ratenzahlungen nicht zu bedienen, aber die gestiegenen Kosten (verdoppelte Gasrechnung, höhere Stromkosten, Lebensmittelkosten) haben mich aus einer finanziell angespannten Situation in eine überspannte Situation getrieben.

Wie erwähnt, am besten könnte ich mit einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung leben, zu gerne würde ich eine Insolvenz vermeiden.
Aber Hoffnung, dass die Gläubiger zustimmen nach Unterbreitung eines Angebotes, die habe ich nicht. Die Gläubiger wissen, dass ich Beamter bin und an meinen monatlichen Einnahmen sich rein gar nichts verändert hat. Deswegen scheue ich ein wenig die Kosten für das Vergleichsverfahren, da ich davon ausgehe dass die Gläubiger dann erstmal anfangen zu vollstrecken. Auch dann bekommt mein Arbeitgeber Wind. Insofern könnte ich auch sofort in Insolvenz gehen. Diese besondere Problematik kam bei dem Erstgespräch viel zu kurz, unterm Strich soll ich einfach daran glauben, dass das so einfach über die Bühne geht.

Können Sie mir einen Rat geben, ob der Weg in die Insolvenz vielleicht doch der richtige Weg ist – was zur Folge hätte, dass ich die dortige Kanzlei nicht mandatiere. Ich wüsste einen ehrlichen Rat daher sehr zu schätzen!

MfG
Marco aus Trier